Einstellung des Sammelinkassos über die Betriebskostenumlage
Wir möchten nochmals daran erinnern, dass ab dem 01.07.2024 eine Weiterführung des Sammelinkassos über die Betriebskostenumlage rechtlich nicht mehr möglich ist. Ganz wichtig ist, dass dies auch in „freiwilliger Vereinbarung“ mit den Mietern nicht mehr zulässig ist, auch wenn [...]