Seminarhinweis: “Seminar für Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer von Genossenschaften: Unangenehme bauliche Maßnahmen in der Mitgliederversammlung darstellen und durchsetzen” am 26. Juni

Wenn´s um Geld geht, hört die Freundschaft auf! Der Klimawandel und damit verbundene politische Vorgaben führen nicht selten zu unsachlichen Diskussionen. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen erfordern in unterschiedlicher Weise Einschnitte in das Leben der Mieter bzw. Mitglieder. Spätestens die ggf. notwendigen Mieterhöhungen stoßen bei dem ein oder anderen Mieter auf Widerstand. Zugeständnisse nur rechtlich begründet einzufordern, hilft meist wenig.

In diesem Seminar geht es um die Informationsübermittlung für unbequeme, jedoch notwendige Maßnahmen. Die Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer werden in die Lage versetzt, technische Zusammenhänge für die Mitglieder und Mieter verständlich darzustellen, um so Einsicht und Verständnis zu wecken und die Zustimmung für bauliche Maßnahmen zu erhalten.

Einerseits erhalten die Teilnehmer von Sören Gruhl ein profundes Hintergrundwissen, sodass technische Zusammenhänge verstanden, glaubwürdig vermittelt und als Folge daraus von den Mitgliedern akzeptiert werden. Dies gilt besonders für komplexe technische Themen, die so einfach und prägnant wie möglich vorgestellt und beschrieben werden sollten. Es werden typische Problemfälle bearbeitet.

Zum anderen werden von Stephanie Baumann typische „klassische Stolperfallen” aufgezeigt und anhand von konkreten Beispielen Möglichkeiten der professionellen Kommunikation vorgestellt.

Inhalte:

  • Wie stelle ich technische-wirtschaftliche Zusammenhänge und die Auswirkungen der Baumaßnahmen verständlich dar?
  • Wie erreiche ich die Akzeptanz der temporären Unannehmlichkeiten?
  • Wie beruhige ich besorgte und aufgeregte Mieter bzw. Mitglieder?
  • Was sage ich – und was besser nicht?
  • Wie gehe ich mit Einwänden, Vorwürfen, Abwehr und Kritik um?
  • Wie schaffe ich „Verbündete“, die als positive Multiplikatoren agieren?
  • Manchmal muss ich auch geschickt verhandeln – wie gehe ich vor?
  • Der gekonnte Einsatz sozialer Medien und die professionelle Reaktion auf „Shitstorm“

Das neue Halbjahresprogramm Juli – Dezember 2025 ist da

Mit guter Fortbildung noch sicherer im Job werden. Nutzen Sie genau dafür unser neues Seminarprogramm, welches unseren Mitgliedern bereits Ende Mai zugemailt worden ist. Zudem finden Sie die Seminarübersicht auch auf unserer Website als PDF-Datei zum Download.

Egal, ob Sie ein schnelles Update oder eine grundlegende Einführung in ein neues Aufgabenfeld suchen – bei uns werden Sie fündig. Dafür bauen wir unsere Themenvielfalt stetig aus und orientieren uns am Bedarf unserer Mitgliedsunternehmen.

Unsere Seminare finden Sie auf unserer Website entweder chronologisch oder Sie können nach Kategorien und MaBV filtern, um Ihr gewünschtes Seminarthema zu finden und sich anzumelden.

Unser abopflichtiges Bildungsportal, exklusiv für unsere Mitglieder, rundet unser Fortbildungsangebot ab. Hier finden Sie kurze Videos von internen Referenten zu den verschiedensten Bereichen der Wohnungswirtschaft. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.vdwbayern.de/bildungsportal/. Melden Sie sich an, ein Abo lohnt sich!

Gerne können Sie auch jederzeit bei unserer Referentin für Berufliche Bildung, Frau Katja Kaiser-Himmelsbach, anrufen, Tel: 089/29 00 20 – 302, falls Sie Fragen haben oder ein bestimmtes Thema vermissen.

Terminerinnerung: Forum Technik am 25. Juni 2025 in Nürnberg

Am Mittwoch, den 25. Juni 2025 findet das Forum Technik in Nürnberg statt.

Es erwarten Sie:

  • kenntnisreiche Vorträge zum seriellen Bauen und seriellen Sanieren,
  • eine Exkursion zu interessanten Projekten in Nürnberg und Fürth.
  • eine Auftaktveranstaltung in besonderem Rahmen – nostalgischer Charme, kulinarischer Genuss und viel Raum für Gespräche im Eisenbahndepot St. Peter.

Weitere Informationen erhalten Sie im Programm des Forums und der Vorabendveranstaltung.

Beschleunigter Wechsel des Stromlieferanten ab 6. Juni 2025

Mit Beschluss vom 21. März 2024 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur die Festlegung zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden erlassen. Ab dem 6. Juni 2025 wird der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und ist an jedem Werktag möglich. Die Prozesse, die von den Akteuren der Energiewirtschaft abzuwickeln sind, wurden deutlich gestrafft und effizienter ausgestaltet. Es geht bei diesem Wechselprozess um einen komplexen Austausch verschiedener Daten und Informationen zur Abwicklung der Belieferung mit Strom. Es geht nicht um Arbeiten an Stromleitungen o.ä.

Bislang haben Energielieferanten und Netzbetreiber für diesen Umstellungsprozess drei Wochen Zeit. Manche Haushalte rutschten dadurch nach Vertragsende beim alten Anbieter in die teure Ersatzversorgung, falls sich die technische Anmeldung des neuen Anbieters verzögert.
Dies soll ab jetzt vermieden werden. Ziel dieser neuen Regelung ist es, den Wettbewerb unter den Anbietern zu fördern und Verbraucher mehr Flexibilität zu ermöglichen.


Wichtig zu wissen: Diese Neuerung ändert nichts daran, dass bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen einzuhalten sind. die schnellere Bearbeitung betrifft ausschließlich den technischen Wechselprozess.

Im Zuge dieser Änderung ändert sich auch etwas zum Thema “rückwirkende Ummeldung”: diese ist jetzt nicht mehr möglich!

Bisher konnten Stromverträge bis zu sechs Wochen rückwirkend angemeldet oder abgemeldet werden. Ab dem 6. Juni 2025 ist dies nur noch für die Zukunft möglich. Dies kann unangenehme Folgen für den Vermieter haben, der dann beispielsweise für den Zeitraum zwischen Abmeldung des Vormieters bis zur Anmeldung des neuen Mieters als Eigentümer “in die Presche” springen muss und Adressat der Abrechnung des Grundversorgers bis zur Anmeldung des neuen Mieters sein wird.

Mit der neuen Regelung sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Das bedeutet:


• Anmeldungen für neue Wohnungen oder Lieferstellen müssen vor dem gewünschten Startdatum erfolgen.
• Abmeldungen müssen ebenfalls vorab eingereicht werden – zum Beispiel im Falle eines Umzugs.

Empfehlen Sie neuen Mietern sich spätestens 14 Tage vor dem Einzug beim Stromversorger seiner Wahl anzumelden, um eine reibungslose An- und Abmeldung sicherzustellen. So vermeiden Sie und Ihr Mieter zusätzliche Kosten, administrativen Aufwand und unnötige Verzögerungen.

Welche Angaben werden benötigt – eine weitere Neuerung!

Für eine zügige Bearbeitung werden benötigt:
• MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) – diese elfstellige Nummer finden Sie auf der Stromrechnung.
• Alternativ: Zählernummer, falls die MaLo-ID noch nicht vorliegt.

Sollte die MaLo-ID nicht bekannt sein, kann diese beim Netzbetreiber in Erfahrung gebracht werden.

GdW-Informationsschreiben

Zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel gibt es ein ausführliches GdW-Infoschreiben mit Anhängen. Sie finden es im Mitgliederbereich unter Downloads / GdW-Informationen zum Herunterladen.

EU-Kommission legt vierten Omnibus-Vorschlag vor

Am 21. Mai 2025 hat die Europäische Kommission ihren vierten „Omnibus“-Vorschlag vorgelegt. Dieser sieht die Einführung einer neuen Kategorie von Unternehmen vor: „Small-Mid-Caps“ (SMC). Darunter fallen Unternehmen mit 250 bis 750 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von 150 Millionen Euro oder einem Gesamtvermögen von 129 Millionen Euro vor. Bestimmte bestehende Vorteile, die bislang nur für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten galten, sollen künftig auch auf diese Gruppe von Unternehmen ausgeweitet werden. Insgesamt könnten rund 38.000 europäische Unternehmen von dieser neuen Kategorie profitieren. Ziel ist es, durch die Vereinfachung von Vorschriften und den Bürokratieabbau unter anderem das Wachstum der Unternehmen zu fördern.

Der Vorschlag betrifft acht bestehende europäische Gesetze:

  1. Allgemeine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO);
  2. Antisubventionsverordnung
  3. Antidumpingverordnung
  4. Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente;
  5. Prospektverordnung
  6. Verordnung über Batterien;
  7. Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen.
  8. Verordnung über fluorierte Treibhausgase

Im Rahmen der DSGVO sollen die Ausnahmeregelungen auf SMC ausgeweitet werden. So soll eine Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen außerdem nur für Verarbeitungstätigkeiten mit „hohem Risiko“ gelten. Zudem soll die vereinfachte Form standardisierter Kurzprospekte, die bisher nur für börsennotierte KMU vorgesehen war, zukünftig auch für öffentliche Angebote von Wertpapieren durch Mid-Caps gelten, einschließlich der Notierung in multilateralen Handelssystemen. Dies sollte laut Kommission den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission könnten Unternehmen durch die Erstellung eines Wachstumsemissionsprospekts etwa 20.000 Euro an Kosten einsparen.

Des Weiteren ersucht die Europäische Kommission im Rahmen des vierten Omnibus-Pakets um Stellungnahmen zur Überarbeitung der verschiedenen Gesetze. Im Fokus stehen dabei die Ausweitung bestimmter Entlastungsmaßnahmen auf kleine Mid-Cap-Unternehmen sowie zusätzliche Vereinfachungsmaßnahmen. Der erste Vorschlag betrifft die Datenschutzgrundverordnung sowie weitere Gesetze.
Ein weiterer Vorschlag zielt auf Anpassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen ab.
Darüber hinaus liegt ein Vorschlag im Zusammenhang mit der Digitalisierung und gemeinsamen Spezifikationen vor. Ein vierter Vorschlag, der zahlreiche Gesetze betrifft, hat zum Ziel, digitale Verfahren zu stärken und einheitliche technische Anforderungen festzulegen.

Leider fehlt eine Revision der EU-KMU Definition aus 2003, welches für öffentliche Unternehmen relevant ist. Die neue Koalition in Deutschland hat jedoch diese Revision mit in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen.

Die Stellungnahmen zu den Vorschlägen können bis zum 23. Juli 2025 eingereicht werden.

Bayerns Bevölkerung wächst auch im Jahr 2024

Am 31. Dezember 2024 leben im Freistaat 13 248 928 Menschen und damit 72 502 mehr als noch Ende des Jahres 2023 (13 176 426 Personen). Das Bevölkerungswachstum Bayerns im Jahr 2024, welches in seiner Höhe in etwa der Einwohnerzahl der kreisfreien Stadt Bayreuth (72 940 Personen) entspricht, ist erneut auf Wanderungsgewinne zurückzuführen.

Insgesamt verzeichnet der Freistaat so im Jahr 2024 ein Wanderungsplus von 77 384 Personen. Hierbei erzielt Bayern gegenüber dem Ausland einen positiven Wanderungssaldo in Höhe von 67 844 Personen sowie einen Wanderungsüberschuss aus dem restlichen Bundesgebiet in Höhe von 9 540 Personen.

Bei den natürlichen Bevölkerungsbewegungen wird auch 2024 ein Überschuss der Sterbefälle (144 061 Personen) gegenüber den Geburten (114 365 Kinder) festgestellt. Das Geburtendefizit fällt mit 29 696 ähnlich aus wie im Vorjahr (2023: 29 970) und bleibt damit auf einem hohen Niveau (Durchschnitt 2012 bis 2022: 12 899). Zudem gab es im Vergleich zum Vorjahr sowohl bei den Sterbefällen mit -2 414 Personen als auch bei den Geburtenzahlen mit -2 140 Kindern einen leichten Rückgang.

In die Bevölkerungsbilanz fließen zusätzlich weitere Veränderungen ein. Das sind beispielsweise Anpassungsbuchungen durch die Kommunen. Im Jahr 2024 summieren sich die Anpassungen insgesamt zu einem Plus von 24 814 Personen.

Entwicklung Einwohnerzahlen in allen bayerischen Regierungsbezirken positiv

Alle bayerischen Regierungsbezirke verzeichnen 2024 eine positive Entwicklung der Einwohnerzahlen. Hierbei nimmt die Bevölkerung in Oberbayern um 38 447, in Niederbayern um 7 581, in der Oberpfalz um 5 244, in Oberfranken um sieben, in Mittelfranken um 4 762, in Unterfranken um 3 662 und in Schwaben um 12 799 Personen zu.

Mehr als zwei Drittel der im Jahr 2024 errichteten Wohngebäude heizen mit Wärmepumpen

In immer mehr neuen Wohngebäuden in Deutschland werden Wärmepumpen zum Heizen genutzt. Mehr als zwei Drittel (69,4 %) der knapp 76 100 im Jahr 2024 fertiggestellten Wohngebäude nutzen Wärmepumpen zur primären, also überwiegend für das Heizen eingesetzten Energie. Gegenüber 2023 stieg der Anteil um rund 5 Prozentpunkte, gegenüber 2014 (31,8 %) hat er sich mehr als verdoppelt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Wärmepumpen kommen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz: In 74,1 % aller 2024 fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser wurde eine Wärmepumpe zur primären Heizenergie genutzt, deutlich seltener war der Einsatz in Mehrfamilienhäusern (45,9 %).

In vier von fünf neuen Wohngebäuden werden erneuerbare Energiequellen zum Heizen genutzt

Wärmepumpen nutzen zum Heizen Geo- und Umweltthermie, die zu den erneuerbaren Energiequellen zählen. Inzwischen wird ein Großteil der neu errichteten Wohngebäude hierzulande überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt: In 73,9 % der 2024 fertiggestellten Wohngebäude waren erneuerbare die primäre Energiequelle für das Heizen. 2014 lag der Anteil noch bei 38,5 %. Zu den erneuerbaren Energien bei Heizungen zählen neben Erd- oder Luftwärmepumpen auch Holz, etwa in Pelletheizungen oder Kaminöfen (Anteil als primäre Heizenergiequelle 2024: 3,6 %), Solarthermie (0,5 %), Biogas/Biomethan (0,2 %) sowie sonstige Biomasse (0,2 %).

Erneuerbare Energien kommen aber auch als ergänzende Energiequelle zum Einsatz, beispielsweise durch einen Holzofen. Ob als primäre oder sekundäre Quelle – insgesamt werden erneuerbare Energien 2024 in vier von fünf neuen Wohngebäuden (82,3 %) zum Heizen genutzt. 2014 lag der Anteil noch bei 61,7 %.

Primär mit Gas wird in 15 % der Neubauten geheizt

Als zweitwichtigste primäre Energiequelle wurde im Jahr 2024 in 15,0 % der Neubauten Erdgas eingesetzt. Der Anteil von Gasheizungen als primäre Energiequelle hat sich binnen zehn Jahren mehr als halbiert: 2014 hatte er noch bei 50,7 % gelegen. Primär mit Fernwärme beheizt wurden 8,5 % der neuen Wohngebäude (2014: 7,9 %). Ölheizungen wurden nur noch in rund 230 neuen Wohnhäusern als Primärheizung eingesetzt, das waren 0,3 % der Neubauten (2014: 1,2 %).

Mehr als drei Viertel aller genehmigten Wohnneubauten sollen primär mit Wärmepumpen heizen

Der Trend zum Heizen mit erneuerbaren Energien zeigt sich auch beim Planen neuer Wohngebäude. 84,8 % der rund 54 800 im Jahr 2024 genehmigten Wohngebäude sollen primär mit erneuerbarer Energie beheizt werden. Meist handelt es sich auch hier um Wärmepumpen: Sie sollen in 81,0 % der genehmigten Neubauten als primäre Heizung zum Einsatz kommen. Erdgas als häufigster konventioneller Energieträger spielt mit einem Anteil von 3,7 % auch bei der Planung von Wohngebäuden eine zunehmend kleinere Rolle.

Bestehende Gebäude mit Wohnraum werden mehrheitlich mit Gas beheizt

Bei den bestehenden Gebäuden mit Wohnraum dominiert Erdgas als primärer Energieträger: Laut Zensus wurden zum Stichtag 15. Mai 2022 mehr als die Hälfte (53,9 %) der bestehenden Gebäude mit Wohnraum konventionell mit Erdgas beheizt. Bei rund einem Viertel (24,7 %) der Gebäude mit Wohnraum kam Heizöl zum Einsatz. Erneuerbare Energiequellen zum Heizen spielen im Gesamtbestand mit einem Anteil von 10,2 % bislang eine untergeordnete Rolle. Mit Solar- oder Geothermie, Umwelt- oder Abluftwärme (in der Regel mit Wärmepumpen) wurden 4,2 % der Gebäude mit Wohnraum beheizt.

Produktion von Wärmepumpen 2024 gegenüber Vorjahr mehr als halbiert

Trotz des zunehmenden Einsatzes von Wärmepumpen in Neubauten gingen die Produktionszahlen deutlich zurück und erreichten den niedrigsten Stand innerhalb der letzten sechs Jahre: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 162 400 Wärmepumpen im Wert von 587 Millionen Euro hergestellt. Mengenmäßig waren das 59,4 % weniger als im Jahr zuvor mit rund 400 100 Wärmepumpen im Wert von 1,2 Milliarden Euro.

Trailer für Ihre Generalversammlungen, Infoveranstaltungen, Aufsichtsratssitzungen kostenfrei verfügbar

„Bezahlbar Wohnen. Nachhaltig. Sozial. Zukunftssicher“ unter diesem Motto stand der Tag der Wohnungswirtschaft Bayern 2025 am 14. Mai im Jahnstadion Regensburg.

Dieser Claim sowie eine Leistungsschau der Wohnungswirtschaft Bayern, die in 550.000 Wohnungen Heimatgeber für hunderttausende Menschen überall im Freistaat ist, wurde eindrucks- und stimmungsvoll im Trailer des Verbandstages vermittelt.

Planen auch Sie in den kommenden Monaten eine Generalversammlung, eine öffentliche Veranstaltung oder ein anderes Events, in dem Sie sich als Teil der Bayerischen Wohnungswirtschaft und als aktiver, sozialorientierte Anbieter bezahlbaren Wohnraums präsentieren wollen?

Gerne stellen wir Ihnen für diese Termine kostenfrei einen Trailer mit Botschaften entweder gemünzt spezifisch für Bayerns Wohnungsgenossenschaften oder auf die bayerische Wohnungswirtschaft allgemein (für Kommunale Wohnungsunternehmen oder andere Rechtsformen) zur Verfügung. Die Botschaften und motivierende Soundbegleitung eigenen sich gut als Intro oder Outro Ihrer Veranstaltung.

Sie haben Interesse? Melden Sie sich gerne ab dem 9. Juni unter vdwbayern@vdwbayern.de oder unter 089 2900 20 315.

Bundeskabinett beschließt „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“

Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag wurde die Mietpreisbremse am 30.05.2025 um vier Jahre bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.

Der Anwendungsbereich bleibt unverändert. Die Mietpreisbremse ist also nach wie vor nicht anwendbar auf Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.

Unter anderem mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit hat sich der GdW gegen eine Veränderung des Stichtags auf 2019 ausgesprochen. Damit wäre der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse erheblich rückwirkend ausgeweitet worden.

Unbefriedigend ist, dass der Entwurf die Anforderungen an Landesverordnungen zur Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte nicht verschärft. Dies wäre nicht nur verfassungsrechtlich geboten. Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten muss durch verpflichtende Maßnahmen, die zu mehr bezahlbaren Wohnraum führt, begegnet werden.

Das Gesetz wird nun vom Parlament beraten. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.

In der Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn finden Sie weitere Informationen.

Wohnungswirtschaft zur Mietpreisbremse
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Am 30. Mai wurde die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Diese hat in den vergangenen 10 Jahren zu einer Zementierung angespannter Wohnungsmärkte geführt. Der zwischenzeitliche Vorstoß von Justizministerin Stefanie Hubig, die Mietpreisbremse auf Wohngebäude mit Baujahr bis 2019 auszuweiten, wurde glücklicherweise wieder zurückgenommen. Er wäre ein noch verheerendes Signal für Investitionen in den Wohnungsbau gewesen. Fest steht: Die Baugenehmigungen sind seit Jahren rückläufig, auch die Baufertigstellungen sind 2024 deutlich eingebrochen. Es werden nur diejenigen geschützt, die eine Wohnung haben. Die vielen Wohnungssuchenden werden dagegen seit langem alleine gelassen. Das ist in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage und mit Blick auf die notwendige Ansiedlung von Arbeits- und Fachkräften Gift für die Zukunft Deutschlands. Die Politik muss dringend auch denen helfen, die eine Wohnung brauchen. Das würde zudem zur Entspannung der Mietpreise führen.