Ehrungen des VdW Bayern

Für engagierte Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft, für Mitglieder von Verbandsorganen und Fachgremien sowie für ehrenamtliche Organmitglieder und hauptamtliche Geschäftsführer/Vorstände von Mitgliedsunternehmen hat der VdW Bayern ein Ehrenstatut ausgearbeitet.

Bei den ersten beiden Kategorien (Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft sowie Mitglieder von Verbandsorganen und Fachgremien) werden die Auszeichnungen durch den Gesamtvorstand des VdW Bayern verliehen.

Die Auszeichnungen für ehrenamtliche Organmitglieder und hauptamtliche Geschäftsführer/ Vorstände erfolgen auf Antrag des Mitgliedsunternehmens durch den Verbandsvorstand.

Folgende Auszeichnungen bei Mitgliedsunternehmen sind im Ehrenstatut geregelt:

Für Tätigkeit im Aufsichtsrat / als nebenamtlicher Vorstand eines Mitgliedsunternehmens

Ehrennadel
Für mindestens fünfzehn Jahre nebenamtliche Tätigkeit in Aufsichtsrat / Vorstand

Große Ehrennadel
Für mindestens fünfundzwanzig Jahre nebenamtliche Tätigkeit in Aufsichtsrat / Vorstand

Für hauptamtliche Geschäftsführer / Vorstandsmitglieder

Ehrenring
Für hervorragende Verdienste des hauptamtlichen Geschäftsführers / Vorstandes

Ehrenurkunde
Als Alternative zu Ehrennadel, Große Ehrennadel und Ehrenring

Des Weiteren besteht die Möglichkeit für folgende Ehrungen:

Urkunden für langjährige Mitgliedschaft
Urkunden für Mitarbeiter – Dienstjubiläum

Ihre Ansprechpartnerin beim VdW Bayern für Ehrungen ist Frau
Sonja Schaupp, Tel. 089-290020-308, E-Mail: sonja.schaupp@vdwbayern.de

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WohWi FachKon 2023 – vom 26. bis 28. Juni 2023 in Bamberg

Vom 26. bis 28. Juni findet die WohWi FachKon in Bamberg statt. Mit einem umfangreichen Vortragsprogramm aus den Bereichen Recht, Consulting, Versicherungsservice, Prüfung und Prüfungsnahe Beratung sowie Steuern und Altersversorgung. Alle Informationen zur Fachveranstaltung finden Sie auf der Landingpage:

Landingpage WohWi FachKon

Wohnungswirtschaft einig mit Mieterbund: Mieter und Vermieter beim Heizungstausch nicht im Stich lassen!

Mieterbund und sozial orientierte Wohnungswirtschaft legen gemeinsames Konzept vor, wie eine Förderung der GEG-Vorhaben aussehen muss

Der Deutsche Mieterbund und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW appellieren gemeinsam an die Bundesregierung, die offenkundige Benachteiligung von Mietern und Vermietern beim geforderten Heizungstausch im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sofort zu beenden.

„Mieter und Vermieter müssen dringend den Eigentümern von privat genutztem Wohnraum gleichgestellt werden. Dazu muss die angekündigte Förderung für privaten Wohnraum eins zu eins auf die sozial orientierten Wohnungsunternehmen übertragen werden und eins zu eins den Mietern zu Gute kommen. Es kann nicht sein, dass im Mieterland Deutschland die Mehrzahl der Haushalte – und ausgerechnet diejenigen mit niedrigeren Einkommen – bei den Kosten des Klimaschutzes komplett im Stich gelassen werden. Denn Klimaschutz ist eine notwendige Gemeinschaftsaufgabe von gigantischem Ausmaß. Die Bundesregierung darf die dringend erforderliche, umfängliche Förderung deshalb nicht nur auf die Selbstnutzer von Wohnraum einschränken, sondern hier muss gleiches Recht für alle gelten. Alles andere ist sozialer Sprengstoff und die Akzeptanz des Klimaschutzes wird sich in Luft auflösen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

„Das neue Gebäudeenergiegesetz schützt Mieterinnen und Mieter weder vor Mieterhöhungen in Folge des Heizungswechsels, noch vor hohen Heizkosten nach der Umstellung auf erneuerbare Energien. Mieter und Vermieter werden zudem systematisch gegenüber privaten Eigentümern benachteiligt, indem sie von der angekündigten Förderung des „Klimaboni” ausgeschlossen werden sollen – ein völlig inakzeptabler Zustand für ein Land, in dem 58 % der Haushalte zur Miete leben. Zudem steht es Vermieterinnen und Vermietern nach wie vor frei, ob sie eine Förderung in Anspruch nehmen oder die Kosten einfach im Rahmen der Modernisierungsumlage an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Es muss jetzt klar geregelt werden, dass der gesamte vermietete Gebäudebestand gefördert wird und Vermieterinnen und Vermieter die Fördermittel von den umgelegten Kosten abziehen müssen – und zwar unabhängig davon, ob sie diese tatsächlich in Anspruch genommen haben oder nicht“, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Das gemeinsame Förderkonzept des Deutschen Mieterbundes und des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW finden Sie hier.

Förderkonzept zum Download

Smart Meter-Gesetz final beschlossen: Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler kommt

Bis 2032 sollen Smart Meter weitgehend Standard sein und althergebrachte Stromzähler ersetzen

Der Bundesrat hat am 12.05.2023 das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende final gebilligt. Zuvor hatte bereits der Bundestag die Gesetzesnovelle am 20.04.2023 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Sie schaffen über die digitale Steuerung der Stromversorgung nicht nur die Grundlage, die für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung notwendig ist. Vielmehr ermöglichen sie Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für den beschleunigten Einbau der intelligenten Messsysteme und treibt die Digitalisierung bei der Energieversorgung voran. Sie greift auch Kritikpunkte des Bundesrates auf, die dieser im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angebracht hatte.

Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest. Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt.

Die Messstellenbetreiber dürfen wiederum in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase die komplexen Funktionen der Geräte schrittweise einführen – mit regelmäßigen Updates – und Erfahrungen beim Rollout sammeln. Von Anfang an garantieren müssen sie den EU-rechtlich vorgesehenen Mindest-Funktionsumfang. Die Branche erhält so die Möglichkeit, in einer „Warmlaufphase“ ihre Steuerungsprozesse aufzubauen und zu üben, bevor der Pflichtrollout gilt. Die Stromzähler selbst werden dabei schrittweise über weitere Updates immer intelligenter.

Alle Stromversorger müssen laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern. Mithilfe der Smart Meter können sie dafür ihr eigenes Verbrauchsverhalten analysieren. Die einfachere Analyse des eigenen Nutzungsverhaltens ermöglicht es im nächsten Schritt, einen zur Stromnutzung passenden Stromtarif zu finden. Letztlich lassen sich dadurch in erheblichem Maße Kosten sparen.

Pressemitteilung BMWK

Baugenehmigungen für Wohnungen im März 2023: -29,6 % gegenüber Vorjahresmonat

Im März 2023 wurde in Deutschland der Bau von 24 500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 29,6 % oder 10 300 Baugenehmigungen weniger als im März 2022. Die Zahl neu genehmigter Wohnungen war damit seit Mai 2022 geringer als im jeweiligen Vorjahresmonat, seit Oktober 2022 betrug der Rückgang jeweils mehr als 10 % und seit Januar 2023 sogar mehr als 20 %. Einen stärkeren Rückgang als im März 2023 hatte es zuletzt im März 2007 (-46,5 % gegenüber März 2006) gegeben. Von Januar bis März 2023 wurden insgesamt 68 700 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt, das waren 25,7 % weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis März 2022: 92 500 Baugenehmigungen). Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem hohe Kosten für Baumaterialien und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis März 2023 insgesamt 57 700 Wohnungen genehmigt. Das waren 28,4 % oder 22 900 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 31,1 % (-6 500) auf 14 300 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen sogar um 51,9 % (-4 400) auf 4 100. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich, und zwar um 25,2 % (-12 500) auf 37 200.

Einladung Teilnahme Pilotphase Musterbewertungssystem zur Weiterentwicklung des Qualitätssiegeln Nachhaltiges Gebäude

Im Rahmen des Forschungsprojekts „Mustersystems zur Nachhaltigkeitsbewertung von Wohngebäuden (Neubau und Sanierung) und von Anforderungen für das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) möchten wir Sie herzlich zur Teilnahme einladen. Das Projekt wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aus Mitteln der Zukunft Bau Forschungsförderung gefördert und vom Fachgebiet Bauklimatik der Hochschule München von Prof. Dr.-Ing. Natalie Eßig in Zusammenarbeit mit dem Bauinstitut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BiRN) GmbH sowie dem Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF e.V.) durchgeführt.

Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Bewertungssystems für die Nachhaltigkeitsbewertung von Wohngebäuden, das den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) für Wohngebäude (Einfamilien- und Zweifamilienwohnhäuser und Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten) entspricht. Hierfür werden Anforderungen sowohl für den Neubau als auch für Sanierungen, Anbauten, Umbauten, Aufstockungen und Mischnutzungen untersucht, entwickelt und erprobt.

Die Pilotphase hierfür findet von Mai 2023 bis Januar 2024 statt. Wir suchen Wohngebäude, die gerade in der Planungs- oder Bauphase stehen oder deren Inbetriebnahme nicht länger als drei Jahre zurückliegt und laden Sie als Bauherr, Bauträger, Projektsteuerer, Nachhaltigkeitsauditor, Architekt oder Ingenieur herzlich dazu ein, aktiv an der praktischen Umsetzung des Nachhaltigkeitsbewertungssystems mitzuwirken.

Um an der Pilotphase teilzunehmen, senden Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular bis zum 20.05.2023 an phase0@hm.edu. Bei erfolgreicher Auswahl Ihres Projekts erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung sowie weitere Informationen zu benötigten Unterlagen. Das Anforderungsprofil und den Anmeldebogen zur Einreichung Ihres Projektes finden Sie in den Anlagen.

Weitere Informationen können Sie der Ausschreibung (siehe Anlage) entnehmen.

Ausschreibung
Anmeldeformular

VdW Bayern: Digitaler Jahresbericht 2022/23

Wir freuen uns, Ihnen den neuen Jahresbericht 2022 / 2023 des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. vorstellen zu dürfen.

In diesem Jahr wurde erstmals ein digitaler Jahresbericht erstellt. In unserem Jahresbericht finden Sie viele Informationen zur Arbeit des Verbandes und seiner Gremien, zu wohnungswirtschaftlichen Themen und Kennzahlen, unseren Veranstaltungen und Projekten aus dem vergangenen Jahr übersichtlich zusammen- und cross-medial vorgestellt.

Schauen Sie sich den neuen digitalen Jahresbericht des VdW Bayern an und lassen Sie uns gerne auch ein Feedback zukommen.

Digitaler Jahresbericht