Einladung zur WohWi FachKon 2025 in Bamberg vom 7. bis 9. Juli 2025

Wir laden Sie herzlich zu unserer WohWi FachKon 2025 (hybrid) vom 7. bis 9. Juli in den Hegelsaal der Konzert- und Kongresshalle Bamberg ein. Am Montagabend, 7. Juli treffen wir uns in der Zehntscheune der Brauerei Klosterbräu, Obere Mühlbrücke 3, 96049 Bamberg.

Die WohWi FachKon ist für Fach- und Führungskräfte aus der Wohnungswirtschaft konzipiert. Unsere Referenten aus den Unternehmen der VdW Bayern-Unternehmensgruppe präsentieren Ihnen praxisnah wichtige Neuerungen in den Bereichen Bewirtschaftung, Rechnungswesen, Informationstechnologie, Steuern und Altersversorgung. Die Vorträge und Diskussionen beschäftigen sich mit aktuellen Themen aus der Tagesarbeit von Wohnungsunternehmen. Sie sollen dazu beitragen, weiterhin eine qualitativ hochwertige Bearbeitung der Arbeitsvorgänge in Ihren Unternehmen zu gewährleisten.

Sollten Sie nicht nach Bamberg kommen können, steht Ihnen auch ein Livestream auf unserer Website und ein Chat für Ihre Fragen zur Verfügung. Die Zugangsdaten zu den Präsentationen und den Livestream senden wir Ihnen am Donnerstag, 3. Juli 2025 an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene persönliche E-Mail-Adresse.

Seminarhinweis: “Digitale Bestandsdaten – Grundlage für effiziente Planungsprozesse und zukunftsgerichtetes Portfoliomanagement” am 27. Mai

Die Wohnungswirtschaft muss sich in den nächsten Jahren weiterhin vielen Herausforderungen stellen. Insbesondere die Klimaziele, benötigte Barrierefreiheit und die Einhaltung anderer Vorgaben führen zu erhöhten Investitionserfordernissen. Das vorhandene Geld muss zwingend an der richtigen Stelle ausgegeben werden, da nicht alles umgesetzt werden kann.

Obwohl Bestandsdaten die Grundlage für die zukünftigen Prozesse und Entscheidungen sind, werden sie noch nicht in allen wohnungswirtschaftlichen Unternehmen erhoben oder regelmäßig aktualisiert. Und wenn doch, werden sie häufig in dezentralen Datenquellen wie z. B. in Excel gehalten.

Insbesondere die Erreichung der Klimaschutzziele 2030/2045 erfordert eine valide und belastbare Investitionsplanung für den gesamten Bestand und damit einhergehend fundierte Portfoliostrategien basierend auf Bestandsdaten. Denn nur wer die Ist-Situation kennt, weiß, wie weit es noch bis zum Ziel ist.

Die Erhebung, Haltung und Verarbeitung dieser Daten erfordert klare Strukturen und Verlässlichkeit – sowohl in der IT als auch in der Unternehmensorganisation.

Das Seminar zeigt in kompakter Form auf,

  • welche Daten zukünftig benötigt werden,
  • wie die Datenerhebung effizient gestaltet werden kann,
  • wie die Daten zu pflegen sind und
  • wie Bestandsdaten die Planungsprozesse und Berichtspflichten unterstützen.
Inhalte:
  • Entscheidungskriterien für eine praxisgerechte Datentiefe anhand der zu unterstützenden Prozesse
  • Nutzungsmöglichkeiten von BIM-Daten und Laserscans
  • Effiziente Datenerhebung
  • Aufwandsarme Erhebung von Wohnungsdaten
  • Datenpflegeprozesse
  • Datenaustausch zwischen IT-Systemen

Terminerinnerung: Forum Wohnungswirtschaft Würzburg am 20. Mai

Externe Veranstaltung von wowiconsult

Die Immobilienwirtschaft steht weiterhin unter Druck: Klimaneutralität, digitale Transformation und bezahlbarer Wohnraum zählen zu den zentralen Herausforderungen der Branche. Um tragfähige Lösungsansätze zu entwickeln, braucht es neue Impulse, starke Partnerschaften – und vor allem: den Austausch.

  • Was bewegt die Branche wirklich?
  • Was können wir gemeinsam tun?
  • Wie können wir vorausschauend handeln, um auch in kommenden Jahren bezahlbaren Wohnraum bieten zu können?

Freuen Sie sich auf hochkarätige Vorträge und viele interessante Gespräche und Begegnungen.

Das FORUM Wohnungswirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren als zentrale Plattform und Pflichttermin der Branche etabliert. Auch 2025 bringt das Branchenevent wieder Entscheider:innen, Fachverbände, Unternehmen und Expert:innen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen – und wächst weiter: Erstmals macht das FORUM auch in Würzburg Station.

Wann: Am 20. Mai im Gut Wöllried 13, 97228 Rottendorf

Immobilien-Marketing-Award 2025: Frist läuft noch bis zum 1. Juli

Bewerbungen in den Kategorien Wohnimmobilien, Online, Gewerbe und Lower/Small Budget möglich

Mit dem Rad als erster durchs Ziel ging beim Immobilien-Marketing-Award 2024 eine Kampagne für die Bahnhofspassagen Potsdam. Mit der Fokussierung auf die Bedürfnisse der Radfahrenden gelang der Kampagne auch mit kleinem Budget einen großen Personenkreis zu erreichen. Wirkungsvolle Marketing-Ideen wie diese – ob Low Budget, für Wohn- und Gewerbeimmobilien oder mit einem Online-Schwerpunkt – können wieder beim renommierten Immobilien-Marketing-Award eingereicht werden. Bewerbungsfrist ist der 1. Juli.
„In der Zeit vor der Zins-Trendwende war für viele Unternehmen die Akquise von zu vermarktenden Immobilien oder Bauplätzen der Engpassfaktorfaktor“, sagt Dr. Stephan Kippes, Professor für Immobilienwirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU). Dieser habe sich inzwischen klar auf die Vermarktungsseite verlagert, auch wenn vielerorts der Tiefpunkt durchschritten sei und die Märkte allmählich wieder anspringen, so der Jury-Vorsitzende des Immobilien-Marketing-Awards. Bei der Ausschreibung werden Preise in den Kategorien Kategorie Wohnimmobilien, Online, Gewerbe und Lower/Small Budget vergeben. Teilnehmen können Unternehmen aus den Branchen Immobilienmanagement (Verwaltung und Facility-Management), Immobilienmakler, Bauträger/Entwickler, Immobilienfonds, Banken und Werbeagenturen.

Die eingereichten Konzepte werden von einer Fachjury bewertet. Jurymitglieder sind neben Stephan Kippes Dr. Roman H. Bolliger, Marketingexperte und Vorstand der Schweizer Immobilienplattform Swiss Circle, Zürich, Prof. Dr. Andreas Frey, Rektor der HfWU, Marcus Eggers, Geschäftsführer der IPH-Gruppe, und Klaus Striebich, Retail-Experte und Unternehmensberater, RaRE Advise, Besigheim. Die Sieger werden im Herbst auf der Expo Real in München vorgestellt. Sponsor des Immobilien-Marketing-Awards 2025 ist die IPH-Gruppe. Einsendeschluss ist der 1. Juli.

Details zur Ausschreibung und zur Teilnahme unter:

Inflationsrate im April 2025 bei +2,1%

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im April 2025 bei +2,1 %. Damit hat sich die Inflationsrate seit Jahresbeginn weiter abgeschwächt: Im März 2025 hatte sie bei +2,2 % gelegen, im Januar und Februar 2025 jeweils bei +2,3 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, dämpfte die Preisentwicklung bei Energie im April 2025 die Inflationsrate deutlich. Dagegen wirkte der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln auch im April 2025 inflationstreibend. Zudem haben sich die überdurchschnittlichen Preiserhöhungen bei Dienstleistungen erneut verstärkt. Gegenüber dem Vormonat März 2025 stiegen die Verbraucherpreise im April 2025 um 0,4 %.

Zur vollständigen Meldung:

Europäischer Plan für erschwinglichen Wohnraum

Die Europäische Kommission hat am 7. Mai 2025 eine Aufforderung zur Stellungnahme zum „Europäischen Plan für erschwinglichen Wohnraum“ veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 4. Juni 2025 eingereicht werden. Gefragt sind insbesondere Stellungnahmen der wichtigsten Akteure auf den europäischen Wohnungsmärkten.

Der für das erste Quartal 2026 geplante Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum ist Teil des von Ursula von der Leyen in ihrer Bewerbungsrede im Juli 2024 angekündigten Vorhabens, die Wohnungskrise in Europa zu bekämpfen.

Der Plan zielt darauf ab, wirksame Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, die nicht nur die strukturellen Ursachen der Wohnungskrise angehen und öffentliche und private Investitionen in den Wohnungssektor fördern, sondern auch Themen wie Obdachlosigkeit behandeln. Ziel ist es, EU-Lösungen zu erarbeiten, die die Akteure im Wohnungssektor bei der Bereitstellung von erschwinglicherem, angemessenem und nachhaltigem Wohnraum unterstützen. Konkret geht es darum, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Investitionen in das Wohnungsangebot zu mobilisieren und Hindernisse zu beseitigen. Dabei wird ein kooperativer Ansatz verfolgt, der alle Akteure einbezieht.
So sollen sich europäische politische Maßnahmen zur Unterstützung nationaler, regionaler und lokaler Behörden bei der Bewältigung der Wohnungskrise auf ergänzende Fakten und Wissen basieren. Diese Informationen sollten nach Möglichkeit nach EU-Mitgliedstaaten sowie nach regionalen und lokalen Besonderheiten erfasst werden.

Im Anschluss an diese Konsultation soll eine weitere Analyse und Bewertung der erwarteten Auswirkungen erfolgen. Zusätzlich zu dieser Aufforderung sowie den bereits seit März laufenden Anhörungen im EU-Parlament plant die Kommission eine zwölfwöchige öffentliche Konsultation im Zeitraum zwischen Juni und Oktober 2025. Darüber hinaus sind gezielte Konsultationen zu den Themen Finanzierung und Finanzen, Regulierung, Daten und bewährte Verfahren sind vorgesehen. Die Ergebnisse werden in einen zusammenfassenden Bericht einfließen.

Ferner ist eine Konsultation der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geplant, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und dem Ausschuss der Regionen (AdR) sowie unter Einbindung unter anderem des Europäischen Parlaments. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission ihre neue Website zum Thema Wohnen veröffentlicht.

BGH-Entscheidung zum Thema “Kundenanlagen”

Der BGH hat in Anbetracht des EuGH-Urteils vom 28. November 2024 entschieden, dass die Vorschrift des § 3 Nr. 24a EnWG richtlinienkonform dahin auszulegen ist, dass eine Kundenanlage nur dann gegeben ist, wenn sie kein Verteilernetz i. S. v. Art. 2Nr. 28 der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie darstellt. Leitungsanlagen seien dann Verteilernetze in diesem Sinn, wenn sie der Weiterleitung von Elektrizität dienen, die zum Verkauf an Endkunden durch die Antragstellerin bestimmt ist. In diesen Fällen können die Anlagen nicht von den für die Regulierung der Netze geltenden Vorschriften ausgenommen werden.

Ein Rundschreiben des GdW können Sie sich hier herunterladen:

Regensburger Entschließung 2025: VdW Bayern legt klare Forderungen für bezahlbares Wohnen vor

Regensburg, 14.05.2025 – Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) hat auf seinem diesjährigen Verbandstag in Regensburg eine Entschließung verabschiedet, mit der die Wohnungswirtschaft ein deutliches Signal an die Politik sendet: Für bezahlbares, sozial verantwortliches und zukunftsfähiges Wohnen braucht es verlässliche Rahmenbedingungen – insbesondere eine zielgerichtete Förderung.

„Die Mitglieder des VdW Bayern sorgen nicht nur während der Bindungsfrist für günstige Mieten. Ihre Wohnungen bleiben auch danach bezahlbar und im Bestand, statt Spekulationsobjekt zu werden“, betont Hans Maier, Verbandsdirektor des VdW Bayern. Beleg seien nicht nur die 108.000 geförderten Wohnungen, sondern alle rund 550.000 Wohnungen der Verbandsmitglieder mit einer Durchschnittsmiete von 7,23 Euro pro Quadratmeter. Damit liegen diese Wohnungen rund 34 % unter der durchschnittlichen bayerischen Marktmiete.

Hintergrund der Entschließung ist der drastische Rückgang im frei finanzierten Wohnungsbau. Während die Baukosten steigen und Projekte oft unrentabel werden, ist der geförderte Wohnungsbau wirtschaftlich tragfähig – doch das Förderbudget des Freistaats ist überzeichnet, die Mittel fließen häufig an private Investoren mit kurzfristigem Interesse.

Die Forderungen der Wohnungswirtschaft Bayern

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen, um auch künftig bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten zu können. Dazu zählt ein klarer Förderrahmen von Bund und Freistaat, der den Neubau geförderter Wohnungen nachhaltig unterstützt. Ziel muss es sein, dauerhaft bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen – nicht nur zeitlich begrenzte Lösungen.

Auch die energetische Sanierung des Gebäudebestands erfordert passende Instrumente. Die Dekarbonisierung muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben. Deshalb ist eine zielgerichtete Förderung für den Bestand ebenso notwendig wie für den Neubau.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Bereitstellung von geeigneten Grundstücken. Kommunen und Freistaat sind gefordert, ausreichend Flächen für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

Zudem braucht es mehr Pragmatismus beim Bauen: Vorschriften und Normen, die das Bauen unnötig verteuern, müssen auf den Prüfstand. Vorrang sollten kosteneffiziente und bewährte Lösungen wie der Gebäudetyp E, der Hamburger Standard sowie serielle und modulare Bauweisen und Sanierungen erhalten.

„Unsere Unternehmen bauen – soweit es die Wirtschaftlichkeit zulässt. Dafür brauchen sie aber auch politische und finanzielle Unterstützung, die die Realität am Bau anerkennt und die soziale Funktion des Wohnens ernst nimmt“, so Hans Maier weiter.

Die Wohnungswirtschaft im VdW Bayern versteht sich als Teil der Lösung für die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten – mit einem klaren Fokus auf bezahlbares, nachhaltiges und soziales Wohnen.


Wohnungsfertigstellungen sinken in Bayern 2024 um 16,4 Prozent

Nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Statistik werden im Jahr 2024 in Bayern insgesamt 55 013 Wohnungen als bezugsfertig gemeldet. Das sind 16,4 Prozent weniger als im Jahr 2023 mit 65 770 Wohnungen. Die Zahl der Wohnungsfertigstellungen in Bayern lag zuletzt 2015/2016 in dieser Größenordnung. Zuvor hatten rückläufige Baugenehmigungen als Frühindikator der Bautätigkeit diese Entwicklung bereits seit dem Jahr 2023 angekündigt.

Die Wohnungsfertigstellungen verteilen sich 2024 mit 87,5 Prozent auf den Wohnungsneubau in Wohngebäuden und 12,5 Prozent auf Baumaßnahmen in Wohngebäuden. Lediglich 2,6 Prozent der Wohnungen werden in überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden bezugsfertig. Während Fertigstellungen durch Baumaßnahmen in Wohngebäuden auf Vorjahresniveau bleiben, fällt der Wohnungsneubau (in Wohngebäuden) um 17,8 Prozent.

Absolut betrachtet liegen die Rückgänge bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit 5 345 Wohnungen etwa gleichauf mit dem Minus von 5 484 Wohnungen bei Mehrfamilienhäusern. Da in Mehrfamilienhäusern typischerweise eine höhere Anzahl an Wohnungen entsteht, ist der relative Rückgang um 17 Prozent hier nicht so stark wie bei Einfamilienhäusern mit 20,1 bzw. Zweifamilienhäusern mit 29,5 Prozent.

Auf Kreisebene verzeichnen die kreisfreien Städte und insbesondere die Großstädte deutlichere Abnahmen mit 20,6 Prozent bzw. 25,3 Prozent als die Landkreise mit 14,5 Prozent. Für fünf der sieben bayerischen Regierungsbezirke wird eine Reduktion der Zahl neu geschaffener Wohnungen registriert. Zuwächse werden dagegen in Oberfranken mit 8,8 Prozent und Schwaben mit 1,4 Prozent verbucht.

Blitzumfrage zum Förderstopp

Ende April hat der VdW Bayern eine Blitzumfrage durchgeführt. 169 Mitgliedsunternehmen mit einem Bestand von insgesamt 311.000 Wohneinheiten beteiligten sich an der Umfrage zur Auswirkung der Fördersituation auf den Wohnungsneubau und die Wohnungsmodernisierung. Vielen Dank an unsere Mitgliedsunternehmen für die Unterstützung.

Mehr als die Hälfte der antwortenden Unternehmen (53 %) gaben an, dass sich der Förderstopp direkt auf ihre Neubau- und Modernisierungsvorhaben auswirkt. Konkret betroffen sind 4.952 Wohnungen in bereits begonnenen oder laufenden Neubauprojekten sowie 1.286 Wohnungen in laufenden oder bereits gestarteten Modernisierungen. Zum Vergleich: Die Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern errichten in den vergangenen Jahren jährlich zwischen 4.500 und 5.000 Wohnungen. Besonders kritisch ist die Situation bei 2.318 Neubauwohnungen und 247 modernisierten Wohnungen, für die bereits eine Bewilligung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde – ohne dass nun Fördermittel bereitgestellt werden. Dies zwingt die Unternehmen zu kostspieligen Zwischenfinanzierungen.

In ihren Kommentaren betonen die Wohnungsunternehmen insbesondere die große Unsicherheit über die zukünftige Ausgestaltung der Förderprogramme, die daraus resultierenden Auswirkungen auf die weitere Bautätigkeit sowie auf das Erreichen der Klimaziele. Die Ergebnisse der Umfrage werden an die Presse und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr weitergeleitet und dienen als wichtige Grundlage für die politische Interessenvertretung des Verbands.

Eine Zusammenfassung der Umfrageergebnisse finden Sie hier: