Neuer Beitragssatz in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023 (geplant)

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) sieht höher Beiträge zur Pflegeversicherung vor. Der gesetzliche Beitragssatz soll zum 01. Juli nach der Kinderzahl differenzieren.

Der allgemeine Beitragssatz steigt ab 01.07.23 auf 3,4%. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen einen Zuschlag von 0,6% obendrauf. Ebenso wird nach der Kinderanzahl innerhalb einer Familie differenziert. Die Abschläge für Kinder gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind. Die Bundesregierung plant darüber hinaus ein verbessertes Pflegegeld ab 2024.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt der Bavaria Tax GmbH.

Informationsblatt

Online-Seminar am 24.05.2023 „Kleininstandhaltungen managen – trotz Handwerkerknappheit alles im Griff?“

Aus der Kleininstandhaltung ziehen sich die Handwerker mehr und mehr zurück oder verlangen immer höhere Preise. Die fehlenden Kapazitäten bei den Wohnungsmodernisierungen führen zudem zu verspäteten Wiedervermietungen besonders in angespannten Wohnungsmärkten. Das macht die Mieter unzufrieden und belastet die Instandhaltungsbudgets.
Wohnungsunternehmen müssen also um externe Handwerker werben. Viele denken über die Wiederbelebung oder Neuentwicklung von Regiebetrieben nach. Diese werden zunehmend als wirtschaftliche Profitcenter wieder auf- oder ausgebaut. Mit einem zusätzlichen Lieferantenmanagement festigt man zudem die Beziehung zu externen Handwerkern. Die Referentin Dipl.-Ing. (FH) Brigitte Wiblishauser zeigt auf wie es geht.

Inhalte:

• Verbesserung der externen Handwerkerbindung
• Werbung um externe Handwerkerkapazitäten
• Prozessoptimierung in der Instandhaltung
• Wirtschaftliche Tätigkeitsbereiche von Regiebetrieben im Wettbewerb zu extern eingekauften Handwerkerleistungen
• Abschätzung der möglichen gewerkespezifischen Personalkapazitäten
• Marktgerechte Vergütung von Handwerkern

Ihre Vorteile:

• Sie erfahren wie eigene Handwerker die Instandhaltungskosten senken können
• Sie vermeiden die Fehler der 90er Jahre beim Regiebetriebsaufbau 2.0.
• Sie erhalten praxiserprobte Empfehlungen für die Absicherung Ihres Tagesgeschäftes der laufenden Instandhaltung.

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände und Entscheidungsträger in Immobilienunternehmen sowie an Führungskräfte aus der Bautechnik und den Regiebetrieben.

Zum Seminar

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Bund und Länder haben sich hinsichtlich der Härtefallhilfen für Privathaushalte bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern auf eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Die Härtefallhilfen können auch von Vermietern für die Mieter in Anspruch genommen werden. Sie gelten für Haushalte bzw. Gebäude, die mit Öl oder Pellets heizen und bei denen die Mehrkosten über eine Verdoppelung des Preisniveaus 2021 hinausgehen. Die Hilfe wird rückwirkend für das Jahr 2022 gewährt.

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen

  • dem Merkblatt für Mieter/innen und Vermieter/innen sowie Wohnungseigentümer/innen und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer https://www.bmwk.de//Redaktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten
  • den FAQs des BMWK zu den Härtefallhilfen
  • der beigefügten Anlage, die die zuständigen Stellen der Länder benennt

Nachdem das BMWK im Vorfeld mit dem GdW über die Weiterleitung der Hilfen an die Mieter gesprochen hatte können wir berichten, dass diese sehr einfach gehandhabt wird: Der Vermieter informiert die Mieter mit dem „Informationsblatt Zentralantragstellende“, das von der Bewilligungsstelle zur Verfügung gestellt wird, und leitet die Hilfe mit der nächsten Betriebskostenabrechnung an die Mieter weiter.

Das Bayerische Staatsministerium hat einen Rechner für die Härtefallhilfen online gestellt: Link

Alle Informationen auf einer BMWK-Seite zusammengestellt finden Sie auch hier: Link

Anlage

VdW Bayern: Positionen zur bayerischen Landtagswahl 2023

Bauen muss wieder bezahlbar werden!

Die Wohnungswirtschaft Bayern bietet nahezu 1,5 Millionen Menschen ein bezahlbares Zuhause. Dabei geht es um mehr als das buchstäbliche Dach über dem Kopf. Für die Wohnungswirtschaft mit ihrem sozial orientierten nachhaltigen Geschäftsmodell steht der Mieter als Mensch im Mittelpunkt.

Das Wohnen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit. In ganz Bayern sind bezahlbare Wohnungen knapp geworden und die Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft haben sich massiv verschlechtert

Die Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft sind groß. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen fordern deshalb einen starken Schub für den Wohnungsbau – den „WohWi-Booster“ auf allen Ebenen. Die zentrale Botschaft unseres Positionspapiers an die Politik: Bauen muss wieder bezahlbar werden!

Sie finden das Positionspapier hier zum Herunterladen. Zusätzlich gibt es eine eigene Landingpage zur Landtagswahl.

Positionspapier
Landingpage Landtagswahl

28,9 Prozent weniger Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern im ersten Quartal 2023

In Bayern werden von Januar bis März 2023 Baugenehmigungen (einschließlich Genehmigungsfreistellungen) für insgesamt 15 277 Wohnungen bewilligt. Nach Mitteilung der Fachgruppe im Bayerischen Landesamt für Statistik geht die Zahl der Wohnungsbaufreigaben damit um 6 216 Wohnungen beziehungsweise 28,9 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2022 zurück.

Ohne die Wohnungen in überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden ergibt sich ein marginal geringerer Rückgang der Wohnungsbaufreigaben von 28,1 Prozent. Das Genehmigungsvolumen für Wohnungen, die durch Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden entstehen, erweist sich mit einem Rückgang um 21,3 Prozent etwas stabiler als der Bereich des Wohnneubaus mit einem Minus von 29,0 Prozent.

Bei tieferer Betrachtung der Wohnungsbaufreigaben im Wohnneubau zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Besonders deutlich verringert sich das Genehmigungsvolumen für Wohnungen in neuen Zweifamilienhäusern. Von Januar bis März 2023 werden in Bayern für diese Gebäudeart um 60,3 Prozent weniger Wohnungen bewilligt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ein Rückgang um jeweils etwas mehr als ein Viertel der Wohnungsfreigaben im Neubau lässt sich sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Mehrfamilienhäuser feststellen.

In den bayerischen Regierungsbezirken ist der Rückgang des Genehmigungsvolumens unterschiedlich stark ausgeprägt. Im Vergleich nimmt die Anzahl der Wohnungsfreigaben insgesamt in Schwaben mit -11,1 Prozent und in Oberbayern mit -16,7 Prozent schwächer ab als in anderen Regierungsbezirken. Relative Abnahmen bei den Wohnungsbaugenehmigungen von mehr als 40 Prozent zeigen sich jeweils für Niederbayern, die Oberpfalz, Mittelfranken und Unterfranken.

Mit Blick auf die bayerischen Kreise zeigt sich folgendes Stadt-Land-Gefälle: In den Landkreisen reduzieren sich die Wohnungsbaugenehmigungen um rund 40 Prozent und in den kreisfreien Städten um 4,3 Prozent. Für die acht bayerischen Großstädte ergibt sich insgesamt ein Rückgang des Genehmigungsvolumens um 1,0 Prozent.

Wohnungsfertigstellungen in Bayern steigen im Jahr 2022 um 3,3 Prozent gegenüber Vorjahr

Nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Statistik werden letztes Jahr in Bayern insgesamt 62 865 Wohnungen als bezugsfertig gemeldet. Das sind 3,3 Prozent mehr als im Jahr 2021 mit 60 857 Wohnungen. Damit steigen die Wohnungsfertigstellungen im Vorjahresvergleich wieder, nachdem sie nach dem Rekordhoch aus dem Jahr 2020 zum Jahr 2021 zunächst gesunken sind.

Die deutliche Mehrzahl der Wohnungsfertigstellungen erfolgt in Gebäuden, die auch vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Die in neuen Wohngebäuden geschaffenen Wohnungen beziffern sich im Jahr 2022 auf 54 113, was einem Plus von 2,1 Prozent oder 1 105 Wohnungen entspricht. Eine markante Erhöhung der Wohnungsfertigstellungen lässt sich in diesem Zusammenhang insbesondere für Zweifamilienhäuser feststellen mit einem Zuwachs um 19,2 Prozent auf 5 774 Wohnungen. Auch im Bereich der Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden wird eine deutliche relative Erhöhung um 19,8 Prozent auf 7 322 Wohnungen beobachtet. Im Vergleich zum Bereich der Wohngebäude kommt überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden in diesem Kontext eine zahlenmäßig geringere Bedeutung zu. Die Anzahl der Wohnungsfertigstellungen in Nichtwohngebäuden hat sich im Jahreswechsel um 17,6 Prozent auf 1 430 reduziert.

Sechs von sieben der bayerischen Regierungsbezirke erzielen Zuwächse an insgesamt neu geschaffenen Wohnungen. Mittelfranken verbucht die meisten Wohnungsfertigstellungen mit einem Plus von 12,1 Prozent. Zweistellig fällt auch die Veränderungsrate in der Oberpfalz mit 10,4 Prozent aus. In Oberbayern lässt sich ein Minus des Fertigstellungsvolumens von 3,0 Prozent feststellen. Werden die Kreise in Bayern betrachtet, verzeichnen insbesondere die Landkreise eine deutliche Erhöhung der neu bezugsfertig gemeldeten Wohnungen mit einem Plus von 4,1 Prozent. Die Zuwachsraten fallen dagegen in den kreisfreien Städten insgesamt mit 1,4 Prozent und mit Fokus nur auf die bayerischen Großstädte mit 1,6 Prozent geringer aus.

Die Verwendung erneuerbarer Heizenergie hat sich bei den fertiggestellten Wohnungen in neuen Wohngebäuden im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr im Freistaat wieder erhöht. Mit insgesamt 52,0 Prozent wird nun in über der Hälfte der bezugsfertig gemeldeten Wohnungen im Wohnneubau erneuerbare Energie als primäre Heizenergie verwendet. Der Anteil dieser Wohnungen mit vorwiegender Nutzung von Wärmepumpen hat sich im Jahresvergleich von 36,4 Prozent auf 39,3 Prozent erhöht. Sonstige erneuerbare Energien als primäre Heizenergie, z.B. Solarthermie, Holz oder Biogas/-methan, haben sich anteilsmäßig von 11,7 Prozent auf 12,6 Prozent erhöht. Dagegen ist der entsprechende Anteil von Gas von 28,3 Prozent auf 23,3 Prozent gesunken.

Aktuelle Rechtsfragen zur GdW Mustersatzung sowie zu den Rechtsfolgen beim Tod eines Genossenschaftsmitgliedes

Der GdW Fachausschuss Recht hat sich in seiner letzten Sitzung am 27.04.2023 mit verschiedenen Rechtsfragen in Bezug auf die Anwendung des GdW Mustersatzungen beschäftigt. Des Weiteren hat der FA Recht ein Positionspapier zu den Rechtsfolgen beim Tod eines Genossenschaftsmitgliedes in Bezug auf Mitgliedschaft, Geschäftsanteil sowie Geschäfts- und Auseinandersetzungsguthaben verabschiedet. Mit diesem Rundschreiben geben wir Ihnen die Positionen und Handlungsempfehlungen des FA Recht zur Kenntnis.

Rundschreiben zum Download
Positionspapier zum Download