Der neue digitale Jahresbericht ist da!

Am 5. Mai wurde der neue digitale Jahresbericht des VdW Bayern veröffentlicht – pünktlich vor dem Tag der Wohnungswirtschaft Bayern am 14. Mai in Regensburg. Der Bericht gibt Einblick in ein Jahr voller Entwicklungen, Herausforderungen und gemeinsamer Erfolge.

Neues Erscheinungsbild und gestärktes Miteinander

2024 stand im Zeichen wichtiger Weichenstellungen: Mit dem neuen Corporate Design hat sich die VdW Bayern-Gruppe visuell neu ausgerichtet. Auch der Leitbildprozess wurde engagiert weitergeführt – mit vielen Gesprächen, Formaten und einem klaren Ziel: ein starkes Miteinander innerhalb der Gruppe.

Daten & Trends 2024

Die Leistungsbilanz der Wohnungswirtschaft Bayern auf einen Blick. 505 mal bezahlbares Wohnen in Bayern. Die Verbandsmitglieder haben im Jahr 2024 rund 2. Mrd. Euro investiert.

Prüfung und Beratung auf neuen Wegen

Auch im Geschäftsbereich Prüfung und Beratung wurden 2024 wichtige Weichen gestellt: Mit der Einführung einer neuen Prüfungssoftware und der Umstellung auf internationale Prüfungsstandards wurden dieGrundlagen für eine zukunftsorientierte und qualitativ hochwertige Wirtschaftsprüfung geschaffen. Ein besonderer Dank gilt unseren Teams, die diesen Wandel engagiert mitgestaltet haben.

Ein Jahr der Jubiläen

Höhepunkt des Jahres war der Staatsempfang der Bayerischen Staatsregierung am 7. Juni 2024, mit dem das 115-jährige Bestehen des VdW Bayern gefeiert wurde. Auch 75 Mitgliedsunternehmen begingen 2024 ein rundes Jubiläum – viele von ihnen wurden im Jahr 1949 gegründet, als Antwort auf die große Wohnungsnot der Nachkriegszeit.

Gremienarbeit und Jahresabschluss 2024

Zahlen, Entwicklungen, Gremienarbeit und ein Rückblick auf ein ereignisreiches Jahr der Wohnungswirtschaft Bayern – der Jahresbericht steht ab sofort digital bereit: https://vdwbayern-jahresbericht.de/de/2024-2025/cover

Viel Spaß beim Lesen.

Hinweise zur Einführung der Textform im BEEG

Der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft informiert: Zum 01.05.2025 sind die durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) eingeführten Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten. Durch das BEG IV wurden die Schriftformerfordernisse (§ 126 BGB) für die Elternzeit auf Textform (§ 126b BGB) herabgestuft (s. Arbeitshilfe Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) – Auswirkungen auf die Personalarbeit).

Diese Arbeitshilfe aus Januar 2025 finden Sie auf der AGV-Homepage im Mitgliederbereich.

Die Ansprüche auf Elternzeit und Elternteilzeit können von den Beschäftigten nunmehr in Textform geltend gemacht werden. Ebenso kann der Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit oder deren Verteilung künftig mit Begründung in Textform ablehnen. Die Textform gilt für alle Maßnahmen nach §
15 und § 16 Abs. 1 BEEG.

Dabei sind jedoch zwei Punkte besonders zu beachten:

  • Beibehalten wurde das Schriftformerfordernis für den Fall, dass der Arbeitgeber eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit in Fällen besonderer Härte aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen muss (§ 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG).
  • Zudem stellt das Gesetz für die Anwendbarkeit der Textform auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes ab. Sie gilt nur für eine Elternzeit für Kinder, die ab dem 01.05.2025 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen sind (§ 28 Abs. 1b BEEG n.F.). Für ältere Kinder bleibt es bei der strengeren Schriftform.

Insbesondere die Übergangsregelung des § 28 Abs. 1b BEEG n.F. ist im Rahmen der betrieblichen Abläufe dringend zu beachten. Da Elternzeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres eines Kindes genommen werden kann, müssen Arbeitgeber nunmehr für einen langen Zeitraum unterschiedliche Formvorschriften – je nach Geburtstermin des Kindes – für dasselbe Verfahren beachten.

Seminarhinweis: “Gewährleistungsverfolgung in der Wohnungswirtschaft – Die Gewährleistung bei Architekten- und Bauverträgen erfolgreich organisieren” am 19. Mai

Im Wohnungsbau gehen jedes Jahr durch mangelhaftes Gewährleistungsmanagement erhebliche Beträge verloren. In diesem Seminar erfahren Sie, wo die typischen Fehler in Gewährleistungsfällen bei Bau- und Planerverträgen liegen und wie Sie diese beim Vertragsschluss, in der Bauphase, bei der Abnahme und danach vermeiden. Praktische Beispiele zeigen Ihnen, wie Sie das Gelernte in Ihrem Alltag sofort umsetzen können und wie Sie Ihre Gewährleistungsansprüche rechtssicher und effektiv umsetzen.

Inhalte:

  • Gewährleistung
  • Gewährleistungsansprüche
  • Abnahme
  • Gewährleistungsdauer
  • Sicherheiten

Informationen und Anmeldung:

Microsoft kündigt digitale Zusicherungen für Europa an

Microsoft-Produkte sind heute aus dem Arbeitsalltag der meisten Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Vor über 40 Jahren begann diese Entwicklung mit der ersten Version von Microsoft Word – dem Startschuss für die Expansion nach Europa.

Heute betont Microsoft erneut seine enge Verbundenheit mit Europa und kündigt fünf digitale Zusicherungen an. Im Zentrum steht das Ziel, digitale Stabilität zu gewährleisten – gerade in Zeiten geopolitischer Unsicherheiten. Dazu zählt unter anderem der Ausbau der europäischen Cloud- und KI-Infrastruktur sowie das Bekenntnis zu Cybersicherheit und europäischer Gesetzgebung.

Mit diesen Zusagen will Microsoft die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit europäischer Länder stärken und zur digitalen Resilienz beitragen.

Ausbau der Cloud- und KI-Infrastruktur: Microsoft plant, die Kapazität seiner Rechenzentren in Europa in den nächsten zwei Jahren um 40 % zu erhöhen. Bis 2027 sollen rund 200 Rechenzentren in 16 europäischen Ländern betrieben werden. Partnerschaften mit europäischen Unternehmen wie Orange, Capgemini und SAP sollen dabei helfen, souveräne Cloud-Lösungen zu etablieren.

Stärkung der digitalen Resilienz: Microsoft verpflichtet sich, die digitale Stabilität Europas zu sichern. Dazu gehört die Einrichtung eines ausschließlich aus Europäern bestehenden Boards of Directors, das die Aktivitäten der europäischen Unternehmenseinheiten überwachen wird. Zudem betont Microsoft, dass es im Falle gerichtlicher Anordnungen zur Einstellung von Diensten in Europa rechtliche Schritte einleiten und Notfallvorkehrungen treffen wird, um die betriebliche Kontinuität zu gewährleisten.

Schutz der Privatsphäre europäischer Daten: Microsoft erweitert seine EU-Datengrenze, um sicherzustellen, dass alle personenbezogenen Daten europäischer Kunden, einschließlich pseudonymisierter Daten und Support-Daten, innerhalb der EU verarbeitet und gespeichert werden. Dies soll die Kontrolle der Kunden über ihre Daten stärken und die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards gewährleisten.

Verbesserung der Cybersicherheit: Microsoft investiert weiterhin in die Cybersicherheit Europas, einschließlich der Unterstützung für Länder wie die Ukraine. Das Unternehmen beschäftigt über 8.000 Sicherheitsexperten, die täglich Milliarden von Signalen analysieren, um Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit Europas: Microsoft setzt sich für die Stärkung der europäischen Wirtschaft ein, insbesondere durch die Unterstützung von Open-Source-Entwicklungen und den Ausbau von KI-Technologien. Ziel ist es, Europa bei der digitalen Transformation zu unterstützen und die technologische Unabhängigkeit zu fördern.

Hier noch der Link zur kompletten Meldung: https://news.microsoft.com/de-de/zusicherungen-europa/

Klar, einerseits will sich Microsoft das Europa-Geschäft nicht vermiesen. Andererseits sind solche Zusicherungen und Investitionen in den europäischen Markt ein ganz klares Zeichen. Und somit schafft Microsoft in Zeiten der Unsicherheit und Angespanntheit zumindest für den Digital- und IT-Bereich eine verlässliche Basis.

Sollten Sie Fragen zum Thema Microsoft oder auch jeglicher anderer IT- und Digital-Themen haben, dann wenden Sie sich gerne jederzeit an:
christian.fischer@vdwbayern.de
089/290020155

Plus zehn Prozent bei Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern im ersten Quartal 2025

In Bayern werden von Januar bis März 2025 Baugenehmigungen (einschließlich Genehmigungsfreistellungen) für insgesamt 13 666 Wohnungen bewilligt. Nach Mitteilung der Fachgruppe im Bayerischen Landesamt für Statistik steigt die Zahl der Wohnungsbaufreigaben damit um 1 218 Wohnungen beziehungsweise 9,8 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2024.

Eine Aufgliederung nach Gebäudearten zeigt, dass neue Wohngebäude mit genau einer Wohnung, also Einfamilienhäuser, um 18,8 Prozent (+444) zulegen, während sich das Genehmigungsvolumen für Wohnungen in neuen Zweifamilienhäusern um 24,8 Prozent (-218) verringert. Antragsbewilligungen für Mehrfamilienhäuser steigen leicht um 2,6 Prozent (+172). Bei Wohnungen in Wohnheimen liegt eine punktuelle Mehrung der Genehmigungen um 248,5 Prozent (+733) vor.

Regionale Unterschiede offenbaren sich am deutlichsten bei der Trennung der bayerischen Kreise nach Stadt und Land: In den Landkreisen erhöhen sich die Wohnungsbaugenehmigungen um 24,8 Prozent. Für die kreisfreien Städte ergibt sich insgesamt eine Verringerung des Genehmigungsvolumens um 14,0 Prozent, wobei in den Großstädten mit 30,3 Prozent der deutlichste Rückgang vorliegt.

Pressestatement VdW Bayern

Der Anstieg bei den Baugenehmigungszahlen im ersten Quartal 2025 wirkt zunächst positiv. Allerdings hat die Trendwende bisher vor allem den Einfamilienhausbau erfasst. Die Zuwächse bei den Mehrfamilienhäusern fallen nur moderat aus und in den kreisfreien Städten (-14%) sowie den Großstädten (-30%) sinken die Genehmigungszahlen. Also genau dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist und dringend mehr neue Wohnungen gebraucht werden.

Für das Marktsegment geförderter Wohnungsbau erwartet der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen wegen des Förderstopps einen deutlichen Rückgang. Die Baukrise hat die Verbandsmitglieder inzwischen voll erfasst. Bauprojekte werden abgesagt oder verschoben. Der Wohnungsbau muss dringend wieder attraktiver werden. Wir brauchen sinkende Baukosten, mehr Fördermittel und steuerliche Anreize für den privaten Wohnungsbau.

Neue Vorgaben der Bioabfallverordnung in Kraft

Eine neue EU-Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten die Mülltrennung stärker zu kontrollieren und Fehlverhalten konsequenter zu ahnden. Daraus resultierend gelten seit 1. Mai 2025, als eine Erweiterung der „Kleinen“ Novelle Bioabfallverordnung von 2022, neue Vorgaben für Bioabfälle.

Kontrollwert für Fremdstoffe: Bioabfälle dürfen maximal 3% Fremdstoffanteil enthalten. Dieser neu eingeführte Kontrollwert gilt für alle Fremdstoffe einschließlich Verpackungen, auch wenn diese als biologisch abbaubar beworben werden.

Das heißt konkret, dass Bioabfälle mit mehr als drei Prozent Fremdstoffanteil von der Müllabfuhr sowie weiterverarbeitenden Unternehmen nicht angenommen werden müssen. Die Biotonne wird also entweder einfach nicht geleert und Haushalte müssen sich selbst um die Entsorgung kümmern. Oder es erfolgt eine kostenpflichtige Nachsortierung oder Entsorgung als Restmüll. Auch Bußgelder können drohen.

Die Kommunen überprüfen die Bioabfall-Tonnen bei Abholung unterschiedlich: Einige Entsorgungsunternehmen arbeiten mit einer KI oder Detektoren, die die Tonne scannen, bei anderen überprüfen die Müllwerker den Inhalt per Sichtkontrolle.

Zu den Fremdstoffen gehören neben Kunststoffen und anderen Verpackungen auch Steine, Glas, Keramik und Metalle. Auch ist darauf zu achten, dass auch Obstnetze, Asche, Hundekot, Staubsaugerbeutel oder ähnliches nicht aus Versehen in der Biotonne landen.
Es sollte sichergestellt sein, dass Biomülltüten abbaubar sind und im Biomüll landen dürfen. Steht auf der Tüte „biologisch abbaubar“, so heißt das nicht zwingend, dass die örtlichen Entsorgungsbetriebe das auch akzeptieren. Auch Biomülltüten wie grüne Beutel benötigen sehr lange zum Zersetzen. Detailinformationen hierzu gehen die örtlichen Entsorgungsbetriebe.

Kontrollwert für Kunststoffe: Bioabfälle, die bereits durch den Entsorger in die Anlage zur Weiterbehandlung gebracht wurden, dürfen zukünftig nur weiterverarbeitet werden, wenn sie nur noch einen sehr geringen Anteil an Kunststoffen enthalten. Für den Abfall aus der Biotonne gilt, dass nur noch 1% Kunststoffe enthalten sein dürfen.

Es gilt: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Kunststoffprodukte nicht in die Biotonne werfen, auch wenn diese als biologisch abbaubar beworben werden. Je weniger Fremdstoffe in den Bioabfall gelangen, desto besser kann daraus zum Beispiel hochwertiger Kompost entstehen.

Kunststoffe, wie beispielhaft Kaffeekapseln, machen heute den größten Teil der Fremdstoffe im Bioabfall aus. Sie zersetzen sich nach und nach zu Mikroplastik, verschmutzen die Bioabfälle und geraten über die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt. Daraus resultieren Verschmutzungen im Boden und im Wasser und Gefahren für die Menschen und die Natur.

Die Einhaltung der örtlichen Satzungsregelungen wird von den Abfallbehörden der Länder kontrolliert und bei Bedarf sanktioniert. Oftmals besteht eine Sanktion fehlbefüllter Biotonnen darin, diese entweder durch den Abfallbesitzer nachsortieren zu lassen oder sie wird stehen gelassen und als Restabfall entleert. Viele lokale Satzungen sehen in diesen Fällen vor, dass die bei einer Entsorgung als Restabfall entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Welche Regeln konkret vor Ort gelten, legt die jeweilige Kommune fest. Soweit die kommunalen Regelungen Bußgelder vorsehen, ist dies unabhängig von der Bioabfallverordnung.

Wie ist ggf. mit Bußgeldern oder zusätzlichen Entsorgungskosten umzugehen? Können diese auf die Mieter umgelegt werden?

Sofern Mietverträge vorsehen, dass die Mieter als Betriebskosten unter anderem die Kosten für die Müllbeseitigung gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV tragen müssen, ist für deren Umlagefähigkeit entsprechend der Rechtsprechung des BGH (u.a. „Sperrmüll“ Urteil vom 13.01.2010 – VIII ZR 137/09) entscheidend, ob diese “laufend” entstehen. Entsprechend der Sperrmüll-Entscheidung des BGH kommt es auf eine (stets) jährliche Entsorgung nicht an. Nach Ansicht des BGH genügt es, dass die Kosten laufend dadurch entstehen, dass Mieter immer wieder unberechtigt Sperrmüll auf Gemeinschaftsflächen abstellen und die Kosten den einzelnen Verursachern nicht zugeordnet werden können.

Auch Bußgelder wegen der Falschbefüllung der Biotonne basieren zunächst einmal auf falschem Nutzerverhalten. Bei der Umlagefähigkeit ist allerdings zu beachten, dass Bußgelder üblicherweise den Liegenschaftseigentümer als Adressaten der Ordnungswidrigkeit treffen. Diesen – und nicht den Mieter – trifft eine Verpflichtung, sorteneinen Bioabfall abholen zu lassen. Selbst wenn man Bußgelder (trotz dieser rechtlichen Einordnung) noch den Kosten der Müllentsorgung zuordnen wollte, fallen sie jedenfalls eindeutig nicht laufend an, selbst wenn sie wiederholt verhängt werden. Auch lassen sie sich seitens des Liegenschaftseigentümers/Vermieters durch ein – wiederum umlagefähiges – „Behältermanagement“ (vgl. BGH, Urteil v. 5.10.2022, VIII ZR 117/21) vermeiden.

Gleichzeitig gilt: sollte die Biotonne wiederholt falsch befüllt und dann als Restmüll abgeholt und entsorgt werden, lässt sich sehr wohl darüber diskutieren, ob die mit einer Sonderleerung verbundenen höheren Kosten dann nicht doch wieder als „laufende Müllbeseitigungskosten“ von den Mietern zu tragen sind.

Darauf sollten sie es wegen des drohenden Bußgeldes allerdings nicht ankommen lassen.

Wohnungswirtschaft begrüßt BaFin-Entscheidung: Halbierung des Systemrisikopuffers ist wichtiger Schritt – aber nicht ausreichend

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 30.04.2025 bekanntgegeben, den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite von bislang 2 auf 1 Prozent zu senken.

Dazu Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Die heutige Entscheidung der BaFin, den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen zu halbieren, ist absolut wichtig und richtig, reicht aber noch nicht aus. Der GdW hat seit langem auf die negativen Auswirkungen dieses Instruments für den bezahlbaren Wohnungsbau hingewiesen. Die nun erfolgte Reduktion mildert die Belastung etwas. Sie ändert aber nichts daran, dass dieser Puffer angesichts der risikoarmen Situation für Wohnimmobilienfinanzierungen insgesamt fehl am Platz ist.

Angesichts der schwachen Baukonjunktur, drastisch eingebrochener Fertigstellungszahlen und eines stagnierenden Wohnungsmarkts bleibt es unverständlich, weshalb überhaupt an einem zusätzlichen Kapitalpuffer für Banken festgehalten wird, der Immobilienkredite unnötig verteuert und auch die Finanzierungsspielräume der Banken einschränkt. Damit wird ausgerechnet in einer Phase akuten Wohnungsmangels ein zentraler Hemmschuh für dringend benötigte Investitionen in bezahlbaren Wohnraum aufrechterhalten.

Der Systemrisikopuffer sollte für Wohnimmobilien vollständig gestrichen werden – zugunsten von Investitionen, die das Land dringend braucht. Denn klar ist: Wer bezahlbares Wohnen will, muss auch bezahlbare Finanzierung möglich machen.“

25 Jahre Preis Soziale Stadt: Engagement für den Zusammenhalt in den Quartieren gewürdigt

Am 6. Mai 2025 wurden in Berlin fünf herausragende Projekte mit dem „Preis Soziale Stadt“ ausgezeichnet. Die Preisverleihung markiert zugleich ein besonderes Jubiläum: Seit 25 Jahren würdigt der Wettbewerb Initiativen, die sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein lebendiges Miteinander in Stadtquartieren einsetzen. Auch in diesem Jahr zeigt sich: Die Komplexität städtischer Herausforderungen lässt sich am besten gemeinsam, vor Ort und mit innovativen Ansätzen bewältigen.

Der Wettbewerb ist eine Gemeinschaftsinitiative des AWO Bundesverbands, des Deutschen Städtetags, des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, des Deutschen Mieterbundes sowie des vhw Bundesverbands für Wohnen und Stadtentwicklung. Im Mittelpunkt des Wettbewerbs stehen Projekte kommunaler Institutionen, Wohnungsunternehmen, Wohlfahrtsverbände und zivilgesellschaftlicher Organisationen, die mit integrativen und innovativen Ansätzen für mehr Lebensqualität in Quartieren sorgen.

„Seit 25 Jahren zeigt der Preis Soziale Stadt eindrucksvoll, was möglich ist, wenn Menschen aus Wohnungswirtschaft, Kommunen, Zivilgesellschaft und Nachbarschaft gemeinsam Verantwortung übernehmen. Die ausgezeichneten Projekte sind nicht nur Orte gelebter Solidarität, sondern auch Mutmacher in herausfordernden Zeiten. Gerade jetzt, wo gesellschaftlicher Zusammenhalt, Integration und Teilhabe vor neuen Belastungsproben stehen, braucht es diese Leuchttürme, die zeigen: Wandel gelingt, wenn man ihn gemeinsam gestaltet. Soziale Verantwortung und Quartiersarbeit sind keine abstrakten Begriffe, sondern sichtbarer Ausdruck engagierten Handelns – getragen von den Menschen und Institutionen vor Ort“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Überblick über die Preisträger:

ZusammenWachsen / Bürgerpark Kopernikus – Rudolstadt
RUWO Rudolstädter Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft mbH
Mit der Initiative „ZusammenWachsen“ wurde eine ehemals brachliegende Abrissfläche im Stadtteil Kopernikus in einen lebendigen Bürgerpark umgewandelt. Das Projekt verfolgt das Ziel, die Bewohner für ihr Wohnumfeld zu sensibilisieren und aktiv in dessen Gestaltung einzubeziehen. Der Park dient heute als generationsübergreifender Treffpunkt, fördert Begegnungen und schafft ein neues Gemeinschaftsgefühl im Quartier. Besonders hervorzuheben ist die breite Beteiligung der Bürger bei Pflege, Organisation und Nutzung der Freifläche.

Kooperation Wohnungswirtschaft Wersten Südost – Düsseldorf
Rheinwohnungsbau GmbH • Sahle Wohnen • Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf u. a.
Im Düsseldorfer Stadtteil Wersten-Südost entstand nach Auslaufen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ eine langfristige Kooperation mehrerer Wohnungsunternehmen. In einem gemeinsamen Vertrag verpflichteten sich die Akteure, die begonnene Quartiersarbeit mit eigenen Mitteln fortzuführen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Bewohner zu erhalten und weiterzuentwickeln. Durch gezielte Maßnahmen, Beteiligungsprozesse und ein professionelles Quartiersmanagement wird das Gebiet kontinuierlich stabilisiert.

Quartiersarbeit Viehweide – Sindelfingen
Stadtjugendring Sindelfingen e. V. • Wohnstätten Sindelfingen GmbH • Stadt Sindelfingen
Im Stadtteil Viehweide – einem Gebiet mit hoher Verdichtung und vielfältigen sozialen Herausforderungen – wurde bereits 2007 eine eigene Quartiersarbeit etabliert. Ziel war es, die Integration verschiedener Kulturen zu fördern, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und den Bewohnern das Gefühl zu geben, Teil einer lebendigen Gemeinschaft zu sein. Mit viel Engagement, Eigeninitiative und einer Reihe erfolgreicher Projekte – darunter eine regelmäßig erscheinende Stadtteilzeitung und eine selbst betriebene Website – hat sich die Quartiersarbeit zu einer festen Institution entwickelt.

Safe-Hub Berlin – Wedding
AMANDLA gemeinnützige GmbH
Der Safe-Hub im Berliner Stadtteil Wedding ist ein Bildungs- und Sportzentrum für Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenslagen. Sport wird hier gezielt mit pädagogischen und sozialen Angeboten kombiniert, um Werte wie Teamgeist, Respekt und Verantwortung zu vermitteln. Ziel ist es, jungen Menschen neue Perspektiven zu eröffnen und sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken. Das Projekt beeindruckt durch seinen umfassenden Empowerment-Ansatz und die Verbindung von Stadtentwicklung, Bildung und Teilhabe.

Quartier am Markt – Hofgeismar
Selbstbestimmt Leben Gemeinsam Wohnen e.V.

Direkt im Herzen der Stadt gelegen, bietet das Quartier am Markt in Hofgeismar einen Ort für offenen Austausch, Nachbarschaftshilfe und freiwilliges Engagement. Die zentrale Anlaufstelle verbindet generationsübergreifende Aktivitäten mit niedrigschwelligen Angeboten, die auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt sind. Das Projekt steht exemplarisch für den Aufbau sozialer Netzwerke in ländlich geprägten Regionen und zeigt, wie Begegnungsorte zur Belebung von Innenstädten beitragen können.

Die Dokumentation „Preis Soziale Stadt 2025“ finden Sie hier:

Neue Studie zeigt: Immer mehr Wohnquartiere in Deutschland sind überfordert – Politik muss handeln

Immer mehr Wohnquartiere in Deutschland stehen unter massivem sozialen Druck. Die neue Studie „Überforderte Quartiere. Engagement – Auswege – Lösungen“ zeigt auf, dass sich gesellschaftliche Herausforderungen wie Armut, Migration, Wohnungsmangel, Überalterung und Einsamkeit in bestimmten Stadtteilen bündeln – mit zunehmend dramatischen Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Studie wurde im Auftrag des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW vom InWIS-Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung erstellt.

Die Überforderung einer zunehmenden Zahl von Wohnquartieren zeigt sich in Zahlen: 227 Stadtteile sind aktuell im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert – doch mindestens 345 weitere zeigen ebenso kritische soziale Indikatoren, erhalten aber keinerlei Förderung. In vielen Großwohnsiedlungen leben überdurchschnittlich viele Empfänger von staatlichen Transferleistungen, was zu einer Schrumpfung des Einzelhandelsangebots, zur Bildungssegregation und einem „Milieu der Ärmlichkeit“ führt. Auch die Altersstruktur vieler Quartiere hat sich in den vergangenen Jahren verändert: Der Anteil der über 65-Jährigen liegt in manchen Vierteln bereits bei über 30 Prozent, Tendenz steigend.

„Unsere Analyse zeigt, dass wir es nicht mehr nur mit überforderten Nachbarschaften, sondern mit ganzen überforderten Quartieren zu tun haben“, erklärt Studienautor Prof. Dr. Torsten Bölting, Geschäftsführer des InWIS-Instituts. „Diese Quartiere sind geprägt von einer Kumulation sozialer Probleme – von Kinder- und Altersarmut über Bildungsmisere bis hin zu Migration und Einsamkeit. Die Wohnungswirtschaft allein kann diese Probleme nicht lösen, obwohl sie vielerorts zentrale Integrationsarbeit leistet. Politik und Gesellschaft müssen jetzt strukturelle Antworten liefern – nicht irgendwann, sondern sofort.“

Die Studie verdeutlicht zudem, dass viele Kommunen strukturell überfordert sind. Es fehlen nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch personelle Ressourcen und Kompetenzen, um die komplexen Herausforderungen in den Quartieren aktiv zu managen. Klassische Förderprogramme reichen nicht aus, um der Lage Herr zu werden. Vielmehr braucht es integrierte, langfristige Lösungen.

Axel Gedaschko, Präsident des GdW, fordert angesichts der Ergebnisse ein entschiedenes Umdenken: „Unsere Wohnungsunternehmen sind mit ihren rund sechs Millionen Wohnungen so etwas wie seismographische Frühwarnsysteme. Was sie heute melden, ist beunruhigend: Die Spannungen in den Quartieren nehmen zu, die Bereitschaft zur Integration nimmt ab. Und viele Kommunen sind längst an der Belastungsgrenze. Deshalb müssen jetzt Strukturen aufgebrochen, Ressourcen gebündelt und Kompetenzen verlagert werden.“

Er betont weiter: „Wir brauchen pragmatische Lösungen – nach dem Motto: ‚Whatever it takes‘. Deutschland braucht eine zentrale Kompetenzstelle ‚Zusammenleben im Quartier‘ auf Bundesebene, mehr finanzielle und personelle Ressourcen für die lokale Quartiersarbeit sowie dringend eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Förderrichtlinien. Nur so können wir den sozialen Zusammenhalt in den Wohnquartieren erhalten und stärken – und das ist letztlich eine tragende Säule unserer Demokratie.“

Die Studie unterstreicht, dass Wohnungsunternehmen durch ihre Nähe zu den Menschen eine zentrale Rolle spielen können, wenn sie besser in politische Steuerung und Förderung eingebunden werden. Ihre Quartiersarbeit, ihr Engagement für altersgerechtes Wohnen und ihre Rolle als Kümmerer vor Ort müssen künftig systematisch unterstützt und gefördert werden.

Dabei steht fest: Seit der Grundgesetzreform 1994 ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Artikel 72 festgeschrieben. Damit haben nicht nur der Bund und die Länder, sondern auch die Kommunen einen politischen Kompass und einen klaren Auftrag, wenn es um die Entwicklung der verschiedenen Regionen, Städte und Gemeinden sowie der Quartiere geht, in denen die Menschen wohnen und arbeiten.

Dazu werden in der Untersuchung klare Handlungsempfehlungen formuliert: Das derzeit vorherrschende isolierte Nebeneinander staatlicher Zuständigkeiten muss abgebaut werden. Dazu sollten alle relevanten Akteure an einen Tisch gebracht werden – von Kommunen und Wohnungswirtschaft bis hin zu Pflegekassen, Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Es braucht neue Finanzierungsmodelle für die Daseinsvorsorge, eine systematische Evaluierung bestehender Sozialleistungen sowie regulär verfügbare, kooperative Fördermodelle vor Ort. Ziel ist es, aus überforderten Quartieren wieder stabile Nachbarschaften zu entwickeln, in denen funktionierende Infrastrukturen, Vertrauen und soziale Teilhabe den Zusammenhalt stärken.

Die Studie zum Download finden Sie hier: