WEG-Verwaltung: Keine fiktive Zustimmung zu Banken-AGB

Der BGH entschied in seinem Urteil vom 27.4.2021, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung von Banken, die besagt, dass die Änderung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank vom Kunden als genehmigt gilt, wenn er nicht widerspricht (Genehmigungsfiktion), unwirksam ist (BGH vom 27.4.2021, Az. XI ZR 26/20; siehe auch vdw aktuell 15/2021).

„Künftige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.

….Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine A
blehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.“

Erforderlich zur Änderung ist somit eine ausdrückliche Zustimmung.

Dieses Urteil bezieht sich auf Verbraucher. Auf die Frage, ob es für die Geschäftstätigkeit unserer Mitgliedsunternehmen – soweit diese die eigene Verwaltung betrifft – entsprechend anwendbar sein könnte, soll hier nicht eingegangen werden.

Das Urteil ist aber interessant für Unternehmen die neben der eigenen Vermietungstätigkeit WEG-Verwaltung betreiben. Sobald in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch nur ein Eigentümer Verbraucher ist (§13 BGB) und der abgeschlossene Vertrag (hier mit der Bank) nicht gewerblichen oder unternehmerischen Zwecken dient, sondern wie i. d. R. bei Wohnungseigentümern der privaten Vermögensverwaltung, ist die gesamte WEG als Verbraucher einzustufen. (Urt. v. 24.03.2015, Az. VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13 und VIII ZR 109/14). Das o. g. BGH-Urteil ist daher einschlägig. Will die Bank ihre AGB ändern, so ist eine „aktive“ Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Gemäß § 9b Wohnungseigentumsgesetz wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch den Verwalter vertreten. Dieser ist zur
Erklärung der Zustimmung gegenüber der Bank zuständig.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Verwalter diese Erklärung erst nach einem entsprechenden Beschluss de Eigentümer abgeben darf: Grundsätzlich obliegt die Verwaltung der Gemeinschaft. Gemäß § 27 kann der Verwalter aber Maßnahmen selbständig treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Ob dies bei der Änderung von Banken-AGB der Fall ist, kann nur im konkreten Einzelfall entschieden werden. Zu beachten ist noch, dass die selbständige Genehmigungsbefugnis des Verwalters durch die Teilungserklärung bereits gegeben bzw. untersagt sein könnte.

Will die Eigentümergemeinschaft die Zustimmung zur Änderung der AGB nicht erteilen, dann gelten zunächst die bisherigen AGB weiter. Allerdings wird die Bank den Vertrag hinsichtlich des Kontos voraussichtlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Fraglich ist in diesem Fall, ob die AGB bei anderen Banken vorteilhafter sind.

Sofern die WEG durch die – nicht wirksame – „AGB Anpassung“ höhere Kontoführungsgebühren hatte, kann sie diese natürlich zurückfordern.

Einladungsschreiben bei Mitgliederversammlungen als Präsenzversammlung – insbesondere für zwei Jahre

Für Genossenschaften, die heuer die Mitgliederversammlung als Präsenzversammlung abhalten und dabei die noch offenen Tagesordnungspunkte aus 2020 und 2021 abarbeiten wollen, haben wir ein Mustereinladungsschreiben gefertigt, das sie hier herunterladen können.

Es handelt sich hierbei um einen Vorschlag. Welche der darin aufgeführten Tagesordnungspunkte tatsächlich in eine konkrete Einladung aufzunehmen sind, hängt vom Einzelfall ab. Die Aufzählung im Muster ist auch nicht abschließend. Selbstverständlich kann auch der übrige Text individuell formuliert werden. Sollten Sie Fragen zum Thema „Beschluss nach § 49 GenG“ (Kreditgewährung an einen einzelnen Schuldner) haben, steht Ihnen unsere Rechtsabteilung gerne zur Verfügung.

Zu beachten ist, dass die Mitgliederversammlung über Jahresabschlüsse, welche der Aufsichtsrat im vergangenen oder diesem Jahr bereits festgestellt hat, nicht ein weiteres Mal Beschluss fassen darf.

Etwas verwundern mag, dass einerseits zuerst das Geschäftsjahr 2019 und dann 2020 abgehandelt wird, die Wahlen zum Aufsichtsrat aber insgesamt am Ende stehen. Dies liegt daran, dass, würde man zuerst die Positionen „bewählen“, die in 2020 frei wurden, es dann an dieser Stelle der Versammlung einen neuen Aufsichtsrat gäbe, der seinen Bericht für 2020 erst noch „fertigen“ müsste, was innerhalb der Versammlung nicht möglich ist. Erfolgen aber Wahlen ganz zum Ende, dann gibt es erst nach Abhandlung aller anderen Tagesordnungspunkte einen neuen Aufsichtsrat. Das Gleiche gilt auch entsprechend, sofern Vorstandsmitglieder zu wählen sind.

Es wird von uns auch empfohlen, für die Positionen, die in 2020 bereits neu zu besetzen gewesen wären, eine zweijährige Amtszeit beschließen zu lassen, während es für die Positionen, die heuer zu besetzen sind, bei der (üblicherweise) dreijährigen Amtsdauer bleibt. Der Grund hierfür ist, dass man so im „normalen Rhythmus“ bleibt. Jedes Mitglied hat das Recht, sich auch für beide Amtszeiten zu bewerben. Annehmen kann es allerdings im Falle des Gewähltwerdens natürlich nur eine der beiden Amtszeiten. Organisatorisch einfacher wäre es allerdings, wenn sich Kandidaten nur für eine der beiden Amtszeiten bewerben.

Fragen zur Einladung beantwortet gerne die Rechtsberatung des Verbandes.

GdW Kompakt „GdW Jahresstatistik 2020 – Ausgewählte Ergebnisse”

Der GdW hat erste Ergebnisse aus der Jahresstatistik 2020 veröffentlicht. Das GdW kompakt „GdW Jahresstatistik 2020 – Ausgewählte Ergebnisse” finden Sie hier.

Mit der GdW-Jahresstatistik werden jährlich umfassende Daten aller durch den GdW und seine Regionalverbände vertretenen Wohnungsunternehmen erhoben. Sie bilden die Basis für die jährliche Publikation „Wohnungswirtschaftliche Daten und Trends”, dem umfassendsten Zahlenwerk für die deutsche Wohnungswirtschaft. Die „Wohnungswirtschaftlichen Daten und Trends 2021/2022″ erscheinen Mitte November 2021. Mit der vorliegenden Publikation stellt der GdW vorab ausgewählte Ergebnisse der GdW-Jahresstatistik 2020 vor.

Vergleichskennzahlenübersicht für Wohnungsgenossenschaften

Betriebswirtschaftliche und wohnungswirtschaftliche Kennzahlen und der Vergleich derer zu anderen Unternehmen sind ein essenzielles Instrument zur gewissenhaften Steuerung und Führung der geschäftlichen Geschicke von Wohnungsunternehmen.

Vor diesem Hintergrund steht Ihnen nun eine Übersicht über die Vergleichskennzahlen für Genossenschaften für die Jahre 2014 bis 2019, welche im Rahmen der Gesetzlichen Prüfung unserer Mitglieder erhoben wurden, zur Verfügung. Die Übersicht umfasst alle relevanten betriebswirtschaftlichen und wohnungswirtschaftlichen Kennzahlen, wie Sie sie aus dem Prüfungsbericht kennen.

Die Kennzahlen sind dabei nach drei Größenklassen aufgegliedert (Aufgliederung anhand der Anzahl des Wohnungsbestands). Die Vergleichszahlen sind außerdem statistisch nach Minimalwert, Median, Mittelwert und Maximalwert für die jeweilige Kennzahl aufbereitet. Die Übersicht soll Ihnen zur Orientierung und zur Einordnung der für Ihre Genossenschaft ermittelten Kennzahlen im Betriebsvergleich dienen. Sie finden die Übersicht hier.

Bei den Kapitalgesellschaften wird Ihr zuständiger Wirtschaftsprüfer wie gewohnt im Rahmen der Bilanzsitzung auch ausgewählte Kennzahlen darstellen.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren zuständigen Wirtschaftsprüfer.

Baupreise für Wohngebäude im Mai 2021: +6,4% gegenüber Mai 2020

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2021 um 6,4% gegenüber Mai 2020 gestiegen. Dies ist der höchste Anstieg der Baupreise gegenüber einem Vorjahr seit Mai 2007 (+7,1% gegenüber Mai 2006). Im Mai 2007 hatte die damalige Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% zu dem starken Preisanstieg beigetragen. Im Februar 2021, dem vorherigen Berichtsmonat der Statistik, waren die Preise im Vorjahresvergleich um 3,1% gestiegen. Im Vergleich zum Februar 2021 erhöhten sich die Baupreise im Mai 2021 um 3,6%.

Wirtschaftswachstum 2009 bis 2019 in Oberbayern und der Oberpfalz am stärksten

In der Dekade 2009 bis 2019 erhöhte sich das nominale Bruttoinlandsprodukt in Bayern um 48,4 Prozent. Dabei war die Zunahme, wie das Bayerische Landesamt für Statistik meldet, in Oberbayern (+52,7 Prozent) und der Oberpfalz (+48,4 Prozent) am höchsten. Knapp dahinter lag Niederbayern mit 47,8 Prozent.

Auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise lag Ingolstadt mit einer Zunahme des BIP von 118,2 Prozent an der Spitze. Mit einem Plus von 90,4 Prozent folgte der Landkreis Forchheim. In sieben weiteren Kreisen lag das Wirtschaftswachstum von 2009 bis 2019 bei mindestens 60 Prozent, in weiteren 24 Kreisen bei mindestens 50 Prozent.

Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner, das als Maßstab der Wirtschaftskraft eines Landes oder einer Region gilt, war 2019 in Oberbayern mit 60.330 Euro und Mittelfranken mit 46.220 Euro am höchsten. Auf Kreisebene führte Ingolstadt mit 133.426 Euro deutlich vor dem Landkreis München mit 116.215 Euro sowie der kreisfreien Stadt Coburg mit 100.123 Euro.

Das Qualifizierungsprogramm der EBZ Akademie „Digitalisierungs- und Transformationsmanager“ geht am 21.09.2021 an den Start

Digitalisierung ist längst kein abstrakter Begriff mehr – nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie haben sich viele Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft auf den Weg gemacht, Prozesse, Kundenbeziehungen und Immobilien zu digitalisieren, von digitalen Formen des Zusammenarbeitens im Unternehmen ganz zu schweigen. Jedoch waren Digitalisierungsprojekte weder in der Vergangenheit noch sind sie in der Zukunft Selbstläufer. Der Digitalisierungsgrad eines Unternehmens will aktiv geplant, gestaltet und gemanagt werden. Oftmals versacken Projekte an Team- oder Abteilungsgrenzen, daher ist ein übergeordneter und strategischer Ansatz notwendig, um Unternehmenskultur nachhaltig zu entwickeln, Akzeptanz bei Mitarbeitern zu schaffen und Projekte erfolgreich zu steuern.

Das Qualifizierungsprogramm des EBZ setzt an dieser Stelle an und stattet Sie nicht nur mit dem notwendigen digitalen Skill-Set aus. Vielmehr werden konkrete erste Schritte für Ihr Unternehmen erarbeitet und die Teilnehmer werden durch viele innovative und immobilienwirtschaftliche Best Practices und Anwendungsbeispiele begleitet.

Das Qualifizierungsprogramm richtet sich an alle Mitarbeiter aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, die sich in ihren Unternehmen mit dem Themenfeld Digitalisierung befassen und dieses aktiv im Unternehmen vorantreiben. Sie erhalten dort das handwerkliche Rüstzeug und die Inspiration, um in Ihrem Unternehmen Digitalisierungsstrategien zu entwickeln und vor allem umzusetzen.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Akademie des Europäischen Bildungszentrums in Bochum unter www.ebz-akadmie.de, per E-Mail: akademie@e-b-z.de oder unter der Rufnummer +49 234/944 75 75.

Online-Seminar des VdW Bayern: „Digitalisierung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft kompakt: Digitalisierung verstehen sowie Chancen erkennen und nutzen“ am 15.09.2021

Die Immobilienwirtschaft befindet sich im Wandel und aktuell existiert ein noch nie vorhandener Digitalisierungsdruck. Das bietet viele Möglichkeiten zur Prozessoptimierung innerhalb Ihres
Unternehmens.

Von der Instandhaltung, über Datenpflege und bis hin zur finanziellen Verwaltung des Bestandes – das Aufgabenportfolio eines Wohnungsunternehmens ist vielfältig. Eingefahrene Strukturen einhergehend mit veralteter Technik legen dem Verwalter jedoch häufig Steine in den Weg.

Bereits jetzt gibt es viele Ideen junger PropTechs, die die Wohnungswirtschaft fokussieren. Wie finden Sie jedoch den richtigen Weg durch den Digitalisierungsdschungel, und wie können Sie eine Strategie erstellen, die zu den Digitalisierungszielen Ihres Unternehmens passt?

In diesem Seminar erhalten Sie praxisrelevante Ansätze, das Thema Digitalisierung ganzheitlich zu betrachten und die digitale Transformation Ihres Wohnungsunternehmens strukturiert und prozessorientiert anzugehen. Die Thematik wird anhand zahlreicher Beispiele und Musterfälle durch die Referentin Prof. Dr. rer. pol. Michaela Hellerforth verdeutlicht.

Inhalte:
– Strukturwandel in der Immobilienbranche: Einführung, Trends und Begriffe
– Betriebliche Optimierung im Immobilienunternehmen: Digitalisierung von Geschäftsprozessen mit Beispielen und Fällen
– Das Produkt Immobilie und Digitalisierung
– Neue Kundenkommunikation, neue Informationswege: Einsatz moderner Medien & Technologien
– Partnerperspektive: FinTechs, PropTechs und Co. und weitere
Digitalisierungsansätze im Finanzierungsgeschäft
– Transaktionen: Data Science und Due Diligence

Das Seminar wendet sich an Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen sowie Verwaltungsgesellschaften, die die Digitalisierung Ihrer Unternehmen vorantreiben möchten. Außerdem angesprochen sind Mitarbeiter kommunaler Wohnungs- und Liegenschaftsämter, Mieter- und Grundstückseigentümervereine sowie Immobilienmakler.

Anmeldung & Informationen:
https://www.vdwbayern.de/kalender/online-seminar-digitalisierung-in-der-wohnungs-und-immobilienwirtschaft-kompakt-digitalisierung-verstehen-sowie-chancen-erkennen-und-nutzen/

EBZ Business School lobt zwei Stipendien für Frauen aus für den neuen Studiengang “B. Sc. Nachhaltiges Energie- und Immobilienmanagement“

Klimaschutz, Energiewende, Digitalisierung! Dahinter verbergen sich große Herausforderungen auch für die Immobilienbranche – und hochinteressante Berufe und Karrierechancen. Der dazu passende und neue Studiengang startet im Wintersemester 2021/22 an der EBZ Business School in Bochum: der „B. Sc. Nachhaltiges Energie- und Immobilienmanagement“. Dafür werden Bewerberinnen im MINT-Bereich gesucht, die für technische Berufe begeisterungsfähig sind. Deshalb lobt die Bochumer Immobilienhochschule zwei für Schulabgängerinnen oder berufstätige junge Frauen attraktive Stipendien aus. Die Bewerbungsfrist endet am 15. September.

Die „Frauen in der Immobilienwirtschaft e. V.“ unterstützen die künftigen Stipendiatinnen der EBZ Business School dabei ehrenamtlich mit ihrem Expertinnen-Netzwerk. Als größte deutsche immobilienwirtschaftliche Fakultät kooperiert die EBZ Business School seit Jahren mit den Immofrauen, unter anderem im Rahmen eines überaus erfolgreichen Frauen-Mentoring-Programms. „Wir begrüßen die Initiative der EBZ Business School, zwei Stipendien für den neuen Studiengang auszuloben, ausdrücklich“, sagt Katrin Williams, die Vorstandsvorsitzende des Vereins. „Die Stipendien sind eine große Chance und Unterstützung für junge Frauen, die den Schritt in eine Karriere als Wirtschaftsingenieurin in der Immobilienwirtschaft wagen möchten.“

Durch die Stipendien werden jeweils 75 Prozent der Studiengebühren getragen. Der neue Bachelorstudiengang beginnt im Wintersemester 2021/22, dauert sieben Semester und setzt auf die Wochenendform.

Der neue Studiengang ist eine Marktneuheit und „eröffnet herausragende Karrierechancen“, so Prof. Dr. Daniel Kaltofen, Rektor der EBZ Business School. „Er ist unsere Antwort auf den großen Fachkräftebedarf der Immobilienbranche, der schon heute neben dem ökonomischen auch einen Schwerpunkt im energietechnischen Bereich hat.“ Der neue Bachelorstudiengang wurde gemeinsam mit Fachleuten aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie Energiedienstleistern und -versorgern konzipiert.

Das Tätigkeitsfeld der angehenden Wirtschaftsingenieurinnen ist vielfältig. Im Kern liegt ihre Aufgabe darin, individuelle Energiekonzepte zu entwickeln und dabei energiewirtschaftliche, technische, politische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Für Quartiere etwa können sie die Energieversorgung sicherstellen, auch wenn sich diese nicht mehr zentral aus einem Kraftwerk, sondern dezentral aus vielen erneuerbaren, also nachhaltigen Quellen speist. Die Einsatzgebiete liegen bei Immobilienunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorgern und -dienstleistern, Behörden und Kommunen, aber auch spezialisierten Ingenieurbüros.

„Wir freuen uns sehr, wenn sich junge Frauen an unser technikorientiertes Studium heranwagen“, sagt Kanzlerin Diana Ewert.

Weitere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und zum neuen Studiengang finden Sie auf der Website der EBZ Business School (FH) unter www.ebz-business-school.de oder unter https://www.ebz-business-school.de/studienberatung/stipendien-und-studienfinanzierung/stipendienprogramme.html

 

Die Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich per Mail an stipendien@ebz-bs.de. Bei Fragen können Sie sich gern an die Studienberatung wenden. Tel: 0234 9447-563/-686 oder -717 oder E-Mail: studienberatung@ebz-bs.de