Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 9. April 2025 – Erste Bewertung für das Bauen und Wohnen

Nach rund sechs Wochen intensiver Verhandlungen haben sich Union und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag verständigt. Die künftigen Regierungspartner haben am 9. April die Vereinbarung sowie erste Details zur Ressortverteilung öffentlich vorgestellt. Der Vertrag bildet die Grundlage für eine Bundesregierung, die wirtschaftliche Erneuerung und sozialen Zusammenhalt gleichermaßen in den Blick nehmen will.

Mit dem Koalitionsvertrag kündigt die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz einen grundlegenden Kurswechsel an. Im Ergebnis finden sich langjährige Forderungen der Wohnungswirtschaft wieder – insbesondere in den Bereichen Wohnraumförderung und Entbürokratisierung. Beim Bauen und Wohnen gibt es große Pläne. Die Wohnungswirtschaft soll entlastet, gefördert und von Bürokratie befreit werden. Was das für sozial orientierte Wohnungsunternehmen bedeutet, ist in Teilen ermutigend – bleibt aber in vielen Punkten vage. Wir haben eine erste Bewertung aus Sicht der Wohnungswirtschaft vorgenommen.

Wohnungsbau: Offensive für Tempo und Vereinfachung

Die Koalition will dem Wohnungsbau „neuen Schwung“ geben. In den ersten 100 Tagen soll ein Gesetzespaket zur Planungsbeschleunigung kommen – „ein Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos“ heißt es wörtlich im Koalitionsvertrag.

Bestandteil des Bauturbos soll eine Novelle des Baugesetzbuches sein. Zur Beschleunigung von Bauverfahren sollen laut Koalitionsvertrag insbesondere folgende Hebel in Bewegung gesetzt werden: „Formalisierte Verfahren werden flexibilisiert [und] Verfahrensstufen reduziert, um Doppelprüfungen abzubauen.“

Einen höheren Stellenwert soll darüber hinaus die Entbürokratisierung erhalten. Unter anderem ist die rechtssichere Einführung eines Gebäudetyps E geplant, sowie eine unabhängige Stelle zur Kostenfolgenabschätzung bei Einführung neuer DIN-Normen. Ein wichtiger Schritt ist auch, dass Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik künftig nicht mehr automatisch einen Baumangel begründen soll.

Angestrebt wird weiterhin, sämtliche Planungs- und Genehmigungsverfahren vollständig zu digitalisieren – auch auf Ebene der Bundesländer.

Wohnraumförderung: Neue Programme, alte Fragen

Die Förderpolitik wird neu geordnet. Die zahlreichen Förderprogramme der KfW sollen in zwei übersichtlichere Programmbereiche zusammengeführt werden: einem für Neubau und einem für Sanierung. Angekündigt wird auch, die Förderfähigkeit des EH55-Standards zeitlich befristet wieder einzuführen.

Ausdrücklich wird die Wohnungswirtschaft als Partner für mehr Wohnungsneubau in den Blick genommen. Zusätzlich zu bestehenden Fördersysteme ist ein Investitionsfonds geplant, der durch staatliche Garantien und privates Kapital insbesondere auch kommunale Wohnungsunternehmen bei der Finanzierung unterstützt. Weiterhin sollen mittels staatlicher Garantien günstigere Finanzierungsoptionen für Wohnungsunternehmen geschaffen werden. Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir wollen zudem die günstigen Finanzierungskonditionen des Bundes und die Expertise der Wohnungswirtschaft für schnelles und effizientes Bauen zusammenbringen und werden daher zeitnah durch eine Beteiligung des Bundes, zum Beispiel durch Garantien, die Finanzierungskosten so senken, dass gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft in großer Zahl Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten für unter 15 EUR pro Quadratmeter entstehen können.“

Besonders gefördert werden sollen künftig Vorhaben wie „Junges Wohnen“ und barrierefreier Wohnraum. Angekündigt wird auch, genossenschaftliches Wohnen weiter zu fördern – jedoch ohne konkrete Maßnahmen in den Blick zu nehmen.

Neben diesen neuen Maßnahmen ist geplant, die Mittel in den herkömmlichen Fördersystemen des sozialen Wohnungsbaus deutlich zu erhöhen – geplant ist auch, die Wohnungsgemeinnützigkeit, um weitere Investitionsmittel zu ergänzen.

Ob diese Maßnahmen angesichts steigender Baukosten und knapper Kapazitäten reicht, um den Wohnungsbau deutlich anzukurbeln, bleibt abzuwarten.

Mietrecht: Verlängerung der Bremse, Prüfauftrag für Reformen

Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wird um weitere vier Jahre verlängert, die Modernisierungsumlage überarbeitet. Die neue Regierung will dabei die Interessen von Mieter- und Vermieterseite in den Ausgleich bringen. Wörtlich heißt es: „[Wir werden] dafür Sorge tragen, dass zum einen wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände angereizt werden und zum anderen die Bezahlbarkeit der Miete künftig besser als jetzt gewährleistet bleiben kann.“

Für Kleinmodernisierungen gilt bis Ende 2025 eine höhere Freigrenze. Möblierte Kurzzeitvermietung und Indexmieten sollen stärker reguliert werden. Eine Expertengruppe wird sich bis Ende 2026 mit der Mietrechtsmodernisierung befassen – ein Hinweis darauf, dass grundlegende Entscheidungen noch ausstehen.

Klimaschutz im Gebäudesektor: Offen für Wege, fest im Ziel

Der Gebäudesektor bleibt zentral für die Klimapolitik. Das bisherige Heizungsgesetz wird zurückgenommen. Ein neues Gebäudeenergiegesetz soll Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und CO₂-Einsparung vereinen. Die Förderung von Heizungsmodernisierung und energetischer Sanierung wird fortgesetzt. Die steuerliche Absetzbarkeit für Sanierungen ererbter Immobilien ist ein zusätzlicher Baustein. Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie sollen mit Augenmaß und Spielraum umgesetzt werden. Auch der Quartiersansatz wird gestärkt.

Fazit: Vieles angekündigt – die Umsetzung entscheidet

Der Koalitionsvertrag setzt auf Investitionen und Entlastung. Für die Wohnungswirtschaft bietet er in zentralen Punkten Hoffnung auf Verbesserung – etwa bei Förderstrukturen, Planungsrecht oder energetischer Sanierung. Doch viele Ankündigungen brauchen konkrete Ausgestaltung. Gerade für sozial verantwortliche Wohnungsunternehmen kommt es jetzt darauf an, wie tragfähig die Programme sind – und wie schnell sie wirken.

Der Bundesverband GdW hat bereits am 9. April eine Pressemitteilung mit einer ersten Bewertung verschickt.

Zum vorgelegten Koalitionsvertrag von Union und SPD erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Der Koalitionsvertrag ist ein riesiger Schritt nach vorne und steht für mehr und schnelleren bezahlbaren Wohnraum. Dies begrüßt der GdW ausdrücklich. Ein Beispiel für den Fokus auf preiswerten Wohnraum ist die zeitweise Wiedereinführung der Förderfähigkeit des EH-55-Standards sowie der angekündigte Bau-Turbo in den ersten 100 Tagen der neuen Legislaturperiode. Ebenso ist die Ankündigung einer generellen Überarbeitung des Baugesetzbuchs zu begrüßen. Dies wird durch die angekündigte Verschlankung des Förderwesens verstärkt. Die geplante Vereinfachung des Planungs-, Vergabe- und Umweltrechts ist ebenfalls positiv.

Sinnvoll ist insbesondere auch der geplante Investitionsfonds für den Wohnungsbau, mit dem im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital bezahlbarer Wohnraum finanziert werden soll. Der GdW begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die wichtige Rolle der kommunalen Wohnungsunternehmen für bezahlbares Wohnen anerkannt wird. Auch das genossenschaftliche Wohnen wird weiter gefördert.
Die Finanzierungskonditionen des Bundes und die Expertise der Wohnungswirtschaft zusammenzubringen, um auf diesem Wege die Finanzierungskosten zu senken, wird sich positiv auswirken. Dieses Vorhaben entspricht der vom GdW seit langem getragenen Grundidee. Der Finanzierungsschub im Wohnungsbau wird auch dadurch intensiviert, dass er vollständig aus den EU-Beihilfevorschiften ausgenommen werden soll.

Beim Klimaschutz im Bestand durchschlägt der Koalitionsvertrag einen gordischen Knoten, indem er den Fokus von der Energieeffizienz nimmt und die CO2-Reduktion zur zentralen Steuerungsgröße erklärt. Hierdurch werden sowohl für die Mieter- als auch für die Vermieterseite dramatisch Kosten reduziert. Dies entspricht einer Kernforderung des GdW. Positiv ist auch, dass private Haushalte zu Akteuren der eigenen Energieversorgung werden sollen, um so die Energiewende bezahlbar zu machen.

Ausdrücklich zu begrüßen ist zudem, dass zu Fragen des Mietrechts eine Kommission eingesetzt werden soll. Hier wurden die Sorgen der Wohnungswirtschaft anerkannt, indem zunächst weder die Kappungsgrenzen abgesenkt noch die Länderöffnungsklausel bei der Mietpreisbremse eingeführt werden und damit kein Weg für einen Mietendeckel durch die Hintertür geebnet wird. Der GdW wird sich in der Kommission für tragfähige Lösungen einsetzen.“

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Neues gemeinsames Logo als sichtbares Zeichen unserer Zusammengehörigkeit

Im Zuge des aktuellen Relaunches der Wohnungswirtschaft, also des GdW und der Regionalverbände freuen wir uns, Ihnen heute ein wichtiges Element unserer gemeinsamen Identität vorstellen zu dürfen: unser aktualisiertes gemeinsames Logo.

Das neue Logo wurde für unseren gesamten Außenauftritts entwickelt. Es steht für einen frischen, modernen Auftritt und zugleich für die Werte und die Zusammengehörigkeit unserer Gemeinschaft. Mit diesem einheitlichen visuellen Zeichen treten wir künftig nach außen auf – bei uns in Bayern als starkes Netzwerk mit gemeinsamer Identität.

Wir bitten Sie herzlich, das neue Logo künftig überall dort zu verwenden, wo Sie im Namen unserer Gemeinschaft sichtbar sind, z. B.:

  • auf Ihrer Website und in E-Mail-Signaturen,
  • in Präsentationen und Veröffentlichungen,
  • auf Druckmaterialien wie Flyern, Plakaten oder Bannern.

Das Logo steht Ihnen in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung und kann ab sofort verwendet werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Rückfragen oder Unterstützungsbedarf gerne zur Verfügung.

Alle Dateien sowie eine kurze Anleitung zur Verwendung finden Sie im Mitgliederbereich auf unserer frisch gelaunchten Website unter folgendem Link:

Link

Seminarhinweis “Heizungsgesetz und Betriebskostenabrechnung – Wie erkläre ich es dem Mieter?” am 28. und 29. April

Durch die Energiekrise sind Heiz- und Betriebskosten stetig gestiegen und zahlreiche Mieter hatten relativ hohe Nachzahlungen. Wenn dann noch in den Medien immer wieder von falschen Abrechnungen berichtet und auch über das sog. Heizungsgesetz diskutiert wird, führt dies vielfach dazu, dass Mieter u.U. mit Hilfe des Mietervereins gezielt nach Fehlern suchen. Sie gehen dann auf das Wohnungsunternehmen zu und beschweren sich über die Abrechnung.

Das Ziel des Seminars ist es deshalb, den Seminarteilnehmern geeignete Gesprächstechniken aufzuzeigen, mit deren Hilfe sie konsequent und kundenorientiert die Inhalte des Heizungsgesetzes und der Betriebskostenabrechnung erklären. Möglicherweise können dem Mieter auch Sparpotenziale erläutert werden. Die Teilnehmer lernen dabei mit den entsprechenden Konflikten praxisnah, individuell und flexibel umzugehen.

28.04. Online
29.04. in Nürnberg

Information zum GdW-Stipendium Bachelorstudium WS 2025/2026 an alle Wohnungsunternehmen, die ausbilden

Wir möchten Sie schon jetzt darum bitten, Ihre Nachwuchskräfte darüber zu informieren, dass der GdW und die jeweilige Hochschule auch dieses Jahr wieder die besten Absolventen der Ausbildung zum/r Immobilienkaufmann/-frau mit der Vergabe von drei Stipendien für ein berufsbegleitendes Studium an einer von den Mitgliedsunternehmen eingerichteten Hochschule durch die Übernahme der anfallenden Studiengebühren in Höhe von 75 % unterstützen.

Weitere Informationen zur Bewerbungsfrist und den einzureichenden Unterlagen erhalten Sie per E-Mail in den kommenden Wochen oder auf der GdW-Homepage https://www.gdw.de/karriere/bachelor-stipendien/.

EU-Parlament stimmt für Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten

Das Europäische Parlament hat am 03.04.2025 der Verschiebung der Anwendung der Rechtsvorschriften zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu den Sorgfaltspflichten, wie sie von der EU-Kommission im Rahmen des ersten EU Omnibus-Pakets vorgeschlagen wurde, zugestimmt. Die erstmalige Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für die zweite Welle von Unternehmen um zwei Jahre auf 2028 verschoben (“Stop-the-Clock”).

Unter der Annahme, dass die Berichtspflicht dann nur für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sowie einem Umsatz von über 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro gelten wird, wären nur 7 GdW Mitglieder betroffen, die dann im Jahr 2028 für 2027 berichten müssten.

Ein GdW-Rundschreiben finden Sie hier:

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Mehr zum Thema: EU-Brief

Entwurf der DIN 94681 – Ablehnung aufgrund unverhältnismäßiger Belastungen für die Wohnungswirtschaft

Vor einigen Monaten stellte das Deutsche Institut für Normung – DIN, einen Entwurf zur DIN 94681 Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtprüfungen und Zustandsbewertungen, Grundlagen und Prüflisten zur Konsultation vor.

Dieser Entwurf hatte sehr viel Aufregung und Rückfragen in Richtung des GdW zur Folge, inwieweit der Inhalt des Entwurfs für Wohnungsunternehmen schädlich sei. Nach Durchsicht und Konsultation der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen und des Fachausschusses Planung, Technik, Energie haben wir Ende vergangener Woche unsere ablehnende Stellungnahme im Entwurfsportal des DIN eingereicht.

Das Wichtigste
  • Das DIN stellte einen Entwurf zur DIN 94681 Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtprüfungen und Zustandsbewertungen, Grundlagen und Prüflisten zur Konsultation.
  • Der Normentwurf zur Verkehrssicherungspflicht verfehlt die praktischen Bedürfnisse der Wohnungswirtschaft. Insbesondere für kleinere Unternehmen, Privatvermieter und WEGs ist die Umsetzung aufgrund der Komplexität und hohen Kosten nicht realisierbar.
  • Der Entwurf legt starre Werte, etwa für Geländer- oder Durchgangshöhen, fest, ohne den verfassungsrechtlich garantierten Bestandsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) zu würdigen. De facto würde der Bestandsschutz damit ausgehebelt und Eigentümer stünden vor der Situation, bestehende, genehmigte Bauteile nachträglich auf den neuesten Stand bringen zu müssen.
  • Der GdW hat in Abstimmung mit Wohnungsunternehmen und weiteren Verbänden der Wohnungs- und Bauwirtschaft Stellungnahmen und Anschreiben in dieser Sache verfasst.

Der GdW hat, zusätzlich zur Stellungnahme im Entwurfs-Portal des DIN, in zwei Schreiben an die Bauministerkonferenz und die Staatssekretärsebene im BMWSB (letzteres in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Bauindustrie) die ablehnende Haltung der Wohnungswirtschaft und den Wunsch nach einer Rücknahme des Entwurfs zum Ausdruck gebracht.

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Novelle der Gefahrstoffverordnung

Die Novelle der Gefahrstoffverordnung ist am 05.12.2024 in Kraft getreten. Das Thema Asbest und die Novellierung der Gefahrstoffverordnung hatte die Verbände bereits davor über einen sehr langen Zeitraum beschäftigt und wird dies auch weiterhin tun. Bis zum Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot am 31.10.1993 wurde Asbest in Bauteilen und Bauprodukten in vielfältiger Weise verbaut und ist dort bis heute zu finden. Besonders relevant ist dies für Arbeiten an belasteten Bauteilen, die zu einer erhöhten Faserexposition führen.

Die Gefahrstoffverordnung entstammt dem Arbeitsschutzrecht, entfaltet aber ihre Wirkung zum Teil auch für den Privathaushalt. Um den Arbeitsschutz zu gewährleisten, hat die Bundesregierung mit der Novelle insbesondere neue Informationspflichten des Auftraggebers sowie eine anlassbezogene Erkundung durch die Auftragnehmer, also die Bau- und Handwerksunternehmen beschlossen.

Neu eingeführt/geregelt wurden:
  • das risikobasierte Maßnahmenkonzept gemäß TRGS 910
  • Informations- und Mitwirkungspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen
  • Ermächtigungsgrundlage für technische Erkundungen durch beauftragte Unternehmen
  • die Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest
  • die notwendigen Sach- und Fachkundeanforderungen.

Nicht enthalten sind ein ursprünglich geplanter Generalverdacht auf Asbest für alle Gebäude, die bis 1993 fertiggestellt wurden, sowie die Einführung von umfassenden Erkundungspflichten für Gebäudeeigentümer.

Ein ausführliches GdW-Rundschreiben finden Sie hier:

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Umfrage für Bachelor Arbeit

Im Rahmen meiner Bachelorarbeit zum Thema „Welche Anforderungen werden an die Bausanierung von Wohnkomplexen aus Sicht von Wohnungsunternehmen gestellt?“ führe ich eine Umfrage unter Wohnungsunternehmen durch.
Ein Schwerpunkt meiner Untersuchung liegt auf der Sanierung und Aufstockung von Mehrfamilienhäusern im Mietwohnungsbau (frei finanziert).

Die Umfrage dient als Indiz für die Einleitung der Untersuchung und als Grundlage für einen Vergleich mit den praktischen Erfahrungen und Ansätzen unseres Unternehmens.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen, um die nachfolgenden Fragen zu beantworten. Ihre Erfahrungen und Einschätzungen sind für den weiteren Verlauf der Arbeit von großer Bedeutung.

Nachfolgend erhalten Sie den Link zur Umfrage: Zur Umfrage

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.“

Sarina Bauer
WBG Zirndorf

Zensus 2022: Singlehaushalte zahlen um 6,2 % höhere Mieten pro Quadratmeter als Haushalte mit mehreren Personen

Der Trend geht zum Singlehaushalt: Mehr Menschen in Deutschland leben allein und zahlen durchschnittlich eine höhere Quadratmetermiete für ihre Wohnung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Zensus 2022 mitteilt, lag die durchschnittliche Nettokaltmiete von Einpersonenhaushalten am 15. Mai 2022 bei 7,53 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Haushalte mit zwei oder mehr Personen zahlten durchschnittlich 7,09 Euro. Bei Singlehaushalten war die Quadratmetermiete demnach um 6,2 % höher als bei Haushalten mit mehreren Personen. Für alle Haushalte in Deutschland insgesamt lag die Nettokaltmiete im Schnitt bei 7,34 Euro pro Quadratmeter. Die durchschnittliche Nettokaltmiete bildet die durchschnittlichen Bestandsmieten sämtlicher Mietverhältnisse in Deutschland ab – auch solche, die schon sehr lange bestehen. Zum Vergleich von Wohnungen unterschiedlicher Größe ist die Nettokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche ein geeignetes Maß.

42 % der Singlehaushalte wohnen in Wohnungen unter 60 Quadratmetern

Ein möglicher Grund für die höheren Quadratmetermieten von Singlehaushalten: Alleinlebende wohnen in kleineren Wohnungen, die im Verhältnis zur Wohnfläche häufig teurer sind. Während 2022 knapp ein Viertel (23 %) aller Haushalte in Wohnungen mit einer Größe unter 60 Quadratmeter wohnte, sind es bei Singlehaushalten 42 %. Zum Vergleich: Bereits 2011 lebten knapp 23 % aller Haushalte in solchen kleineren Wohnungen, bei Singlehaushalten waren es damals 45 %. Die durchschnittliche Nettokaltmiete für Haushalte in Wohnungen unter 60 Quadratmeter lag im Jahr 2022 bei 8,01 Euro und damit 15,6 % höher als bei Haushalten in Wohnungen mit 60 oder mehr Quadratmetern (6,93 Euro).

Singlehaushalte zahlen in Großstädten durchschnittlich 7,7 % mehr Miete pro Quadratmeter als Haushalte mit mehreren Personen

Für Alleinlebende in Großstädten machen sich die hohen Mieten pro Quadratmeter besonders bemerkbar: Während Singlehaushalte in Großstädten ab 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern durchschnittlich 8,40 Euro zahlten, waren es bei Haushalten mit mehr als einer Person 7,83 Euro pro Quadratmeter. Singlehaushalte zahlten in Großstädten demnach um 7,7 % höhere Quadratmetermieten als Mehrpersonenhaushalte.

Mehr als die Hälfte der Haushalte in Großstädten sind Singlehaushalte

Insbesondere in großen Städten sind Singlehaushalte weit verbreitet. In Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern waren mehr als die Hälfte (52 %) der Haushalte im Jahr 2022 Singlehaushalte (2011: 46 %). In mittelgroßen Städten (50 000 bis unter 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern) lag der Anteil bei 46 % (2011: 39 %). In kleinen Gemeinden (unter 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern) hingegen betrug der Anteil der Singlehaushalte 2022 gut ein Drittel (35 %) – 2011 waren es dort noch 28 %.

Zahl der Singlehaushalte steigt um ein Viertel, Zahl kleiner Wohnungen um 5,5 %

Ein Faktor, der hohe Quadratmetermieten für kleinere Wohnungen begünstigt: Die Nachfrage nach Single-Wohnungen steigt deutlich, das Angebot nur geringfügig. Die Zahl der Singlehaushalte hat sich zwischen 2011 und 2022 um ein Viertel (25,0 %) erhöht. Waren es im Jahr 2011 noch rund 14,0 Millionen Singlehaushalte, lag die Zahl elf Jahre später bei 17,4 Millionen. Auch ihr Anteil an allen Haushalten ist gestiegen: von 37 % im Jahr 2011 auf 43 % im Jahr 2022. Dagegen hat die Zahl kleiner Wohnungen mit weniger als 60 Quadratmetern Wohnfläche lediglich um 5,5 % zugenommen, von 9,5 Millionen (2011) auf 10,0 Millionen (2022). Der Anteil kleiner Wohnungen hat sich im Vergleich mit 2011 nicht verändert: Knapp ein Viertel (23 %) aller Wohnungen in Deutschland hatte 2011 und 2022 eine Wohnfläche von unter 60 Quadratmetern.

In eigener Sache: Aktualisierung unseres Signaturverfahrens – digitale Prüfungsberichte weiterhin zuverlässig und rechtssicher

Wir setzen auf Fortschritt: Ab sofort nutzen wir ein modernes Fernsignaturverfahren zur qualifizierten elektronischen Signatur unserer Prüfungsberichte. Damit bleiben wir nicht nur technisch auf dem neuesten Stand, sondern optimieren auch unsere Prozesse.

Was ändert sich für Sie?

Eigentlich nichts. Sie erhalten Ihre Prüfungsberichte weiterhin in digitaler Form und mit qualifizierter elektronischer Signatur – rechtssicher und vertraut. Neu ist lediglich, dass das Signaturfeld nun auf dem Deckblatt des Prüfungsberichts platziert ist.
Die im Bericht selbst enthaltenen Unterschriften sind lediglich bildliche Darstellungen und haben keine rechtliche Bedeutung.

Praktisch: Kein separates Testatexemplar mehr nötig

Durch die Umstellung können wir bei Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften mit Sparbetrieb den Bestätigungsvermerk wieder direkt als Anlage dem Prüfungsbericht beifügen. Ein separates Testatexemplar entfällt damit – ein weiterer Schritt hin zu mehr Effizienz.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.