Tag der Wohnungswirtschaft Bayern / Verbandstag am 14. Mai 2025 im Jahnstadion Regensburg

Im Fokus unseres Tags der Wohnungswirtschaft steht ab 9:30 Uhr die Zukunftsfrage: „Wie geht es weiter mit dem bezahlbaren Wohnen in Deutschland?“. Wir diskutieren mit Entscheidungsträger:innen aus Politik und Wohnungswirtschaft über Wege, Perspektiven und Verantwortung in herausfordernden Zeiten.

Die Mitgliederversammlung beginnt um 14:00 Uhr.

Beide Veranstaltungen werden live gestreamt.

Bereits am Dienstag, 13. Mai starten wir in unser Rahmenprogramm: Ab 15:00 Uhr erwartet Sie eine exklusive Exkursion in die Geschichte der Stadtbau Regensburg sowie Führungen durch das Haus der Bayerischen Geschichte.

Der Abend steht im Zeichen des Austauschs: Ab 17:00 Uhr laden wir Sie ein zur WohWi Night 2025 an Bord der „Kristallkönigin“ – eine besondere Donauschifffahrt mit Weitblick.

Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen!

Auf unserer Landingpage und dem beiliegenden Programmflyer zeigen wir Ihnen bereits unser neues Logo. Offiziell wird dieses Mitte April und beim Tag der Wohnungswirtschaft Bayern 2025 eingeführt. Wir informieren Sie!

Informationen & Anmeldung:

Seminarhinweis: Sicherheit auf Spielplätzen am 10. April

Das Wissen, wie Kinder spielen, wie sie die Spielplatzgeräte benutzen, ist Voraussetzung für die sichere Gestaltung, Planung und Beurteilung von Spielplätzen. Diesen Anforderungen gerecht zu werden, setzt Kenntnis der zu berücksichtigenden Regelwerke voraus. Im Seminar wird ein Überblick gegeben, welche Gefahren auf Spielplätzen auftreten können.

Ziel des Seminars ist es, Planungssicherheit durch Kenntnis des Regelwerks – welche Vorschriften gelten in welchem Bereich? – zu schaffen. Damit sollen die Teilnehmer Spielplätze planen und kontrollieren können, die für Kinder sicher zu benutzen sind.

Inhalte:
  • Welche Gefahren lauern auf Spielplätzen?
  • Wie spielen Kinder?
  • Haftung der einzelnen Beteiligten – vom Herstellenden über die Planenden bis hin zum Betreibenden
  • Geltende Vorschriften und Regelwerke zu Spielplätzen
  • Wesentliche Inhalte und Aussagen der DIN 18034-1/2
  • Wesentliche Inhalte und Aussagen der DIN EN 1176-1 / 7
Zur Anmeldung

GdW-Information: Austausch/Umrüstung von Handfeuerlöschern/Schaumlöschern

Die EU-Kommission hat die Verwendung von Unecafluorhexansäure (“PFHxA”) und PFHxA-verwandten Stoffen, einer Untergruppe von PFAS-Chemikalien, den so genannten “EwigkeitsChemikalien”, eingeschränkt.

Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus.

Betroffen sind auch Handfeuerlöscher. Es wird ein geregelter Austausch bis spätestens 2030 empfohlen.

Download Rundschreiben

Evaluierung des CO2KostAufG und der HeizkostenV § 5 (8)

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt das Öko-Institut derzeit zwei Evaluierungen von gesetzlichen Regelungen. Darüber hat uns der Bundesverband GdW informiert.

  •  Die Evaluierung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes, mit der die Umsetzung und Auswirkungen der Regelungen zur CO₂-Kostenaufteilung in den Jahren 2023 und 2024 untersucht werden.
  • Die Evaluierung nach § 5 (8) der Heizkostenverordnung, die sich mit den Erfahrungen und Auswirkungen der Anforderungen zu Fernauslesbarkeit und Interoperabilität von Messgeräten befasst.

Im Rahmen dieser Untersuchungen möchte das Ökoinstitut zentrale Akteure in diesem Bereich einbinden und ihre Einschätzungen und Erfahrungen aufnehmen. Dafür wurde ein Fragebogen entwickelt, der ca. 10-15 Minuten in Anspruch nehmen sollte.

Wir empfehlen eine Teilnahme an der Befragung. Es ist eine wesentliche Gelegenheit, die Sorgen und Nöte mit der Gesetzgebung an den Gesetzgeber direkt zurückzuspiegeln. Als GdW hatten wir im Vorfeld die Gelegenheit eines ausführlichen Interviews und haben alle uns bekannten Probleme, speziell mit dem CO2KostAUfG, weitergegeben. In diesem Zusammenhang noch einmal Danke an alle Kolleginnen und Kollegen, die im Herbst 2024 die GdW-Umfrage zum CO2KostAufG beantwortet hatten!

Das Ökoinstitut bittet, den Fragebogen bis spätestens Donnerstag, 17. April auszufüllen.
Link zum Fragebogen: https://secure.oeko.de/surveys/index.php/158519?lang=de

Die Umfrage ist anonym. Sie beginnt mit der HeizkostenV, die Fragen zum CO2KostAufG befinden sich im zweiten Teil.

Terminerinnerung: Seminar „Konzeption von Digitalprojekten“ am 29. April 2025 in München | Interaktiver Workshop des DigiWoh – Kompetenzzentrum Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft

Sie wollen Digitalprojekte in Ihrem Unternehmen erfolgreich umsetzen? Um Sie dabei zu unterstützen bietet das DigiWoh – Kompetenzzentrum Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft den interaktiven Workshop “Konzeption von Digitalprojekten” für Wohnungsunternehmen an. Teilnehme können auch Vertreter von Unternehmen, die noch nicht Mitglieder des DigiWoh e.V. sind. Lernen Sie ein praxiserprobtes Modell kennen, das Sie von der ersten Strategiefindung bis zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten begleitet. Gemeinsam mit Experten erarbeiten Sie praxisnahe, konkrete Lösungen für wohnungswirtschaftliche Anwendungsfälle – von ERP-Wechseln über Mieterportale bis hin zur digitalen Energieauswertung.

Die Teilnahme ist kostenfrei möglich. Weitere Informationen finden Sie in folgendem Flyer. Hier geht’s zur Anmeldung:

Link

DIW-Konjunkturbarometer März: Deutsche Wirtschaft erholt sich weiterhin schleppend

Das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) ist auch im März weiter gestiegen. Nach drei deutlichen Anstiegen in den vergangenen Monaten hat sich das Plus mit 0,2 auf nun 90,6 Punkte aber deutlich abgeschwächt. Zudem verharrt der Barometerwert damit weiterhin klar unter der neutralen 100-Punkte-Marke, die ein durchschnittliches Wachstum der deutschen Wirtschaft anzeigt. Die Erholung der deutschen Wirtschaft verläuft weiterhin schleppend – zu stark ist nach wie vor die Verunsicherung von Unternehmen und privaten Haushalten angesichts der vielen außen- und innenpolitischen Unwägbarkeiten. Zwar deutet sich in den noch laufenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD eine Einigung der künftigen Regierungsparteien an, zudem wurde das 500 Milliarden Euro umfassende Finanzpaket für die Infrastruktur bereits verabschiedet. Noch bleibt allerdings unklar, wie schnell die Regierung handlungsfähig sein wird und die wirtschaftspolitischen Herausforderungen angehen kann.

Aus der deutschen Industrie, dem Sorgenkind der letzten Jahre, gibt es derweil erste Anzeichen, dass es zumindest nicht weiter bergab geht. Der Einkaufsmanagerindex hat sich seit Jahresbeginn deutlich erholt und auch das ifo-Geschäftsklima tendiert im März erneut nach oben. Während die Einschätzung der Geschäftslage noch verhalten bleibt, haben sich vor allem die Erwartungen der Industrieunternehmen etwas aufgehellt. Die Aussichten auf weitere Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank sowie eine bald klarere wirtschaftspolitische Ausrichtung dürften die Unternehmen dabei zumindest etwas zuversichtlicher stimmen. Der zunehmende Protektionismus insbesondere der Vereinigten Staaten belastet die Aussichten für die deutsche Industrie aber. Wenigstens ist damit zu rechnen, dass sich die Unsicherheiten über die konkreten handelspolitischen Maßnahmen bald etwas abbauen.

Bei den Dienstleistungen haben sich die Erwartungen ebenfalls etwas verbessert. Insgesamt bleibt die Stimmung aber noch gedämpft, was wohl vor allem an der anhaltenden Konsumzurückhaltung der privaten Haushalte liegt. Dort schlägt sich weiterhin die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt nieder, die aktuell wohl viele Verbraucher*innen zum Sparen statt Konsumieren anregt. Dazu kommt, dass das Preisniveau trotz mittlerweile stabiler Inflationsraten hoch bleibt und die Kauflaune hemmt – und das trotz deutlicher Reallohnzuwächse im vergangenen Jahr.

Link

Baupreise für den Neubau von Wohngebäuden steigen im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Prozent

Wie die Expertinnen und Experten für die Bauleistungspreise im Bayerischen Landesamt für Statistik mitteilen, steigt der Preisindex für den Neubau von Wohngebäuden im Februar 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,3 Prozent, gegenüber dem Erhebungsmonat November 2024 steigen die Baupreise um 0,9 Prozent.

Für Rohbauarbeiten ermitteln die Statistikerinnen und Statistiker 1,9 Prozent höhere Preise als noch im Vorjahresmonat, bei den Ausbauarbeiten steigen die Preise um 2,6 Prozent.

Preisentwicklung beim Wohnbau

Nach den hohen Preissteigerungen der Vorjahre, zu denen vor allem extrem niedrige Bauzinsen und eine coronabedingte Verknappung von Baumaterialien beigetragen haben, stabilisieren sich die Baupreise seit Anfang 2024 auf vergleichsweise hohem Niveau. Im Februar 2025 steigen die Preise für den Neubau von Wohngebäuden in Bayern im Vorjahresvergleich um durchschnittlich 2,3 Prozent. Gegenüber dem Berichtsmonat November 2024 sind die Baupreise vergleichsweise deutlich um 0,9 Prozent gestiegen.

Im Bereich der Rohbauarbeiten erhöhen sich die Preise im Vorjahresvergleich um durchschnittlich 1,9 Prozent. Den stärksten Anstieg beobachten die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik bei Klempnerarbeiten (+4,1 Prozent). Bei den Stahlbauarbeiten wird mit 0,1 Prozent der geringste Preisanstieg verzeichnet.

Bei den Ausbauarbeiten liegen die Preise im Februar 2025 um 2,6 Prozent über dem Vorjahreswert. Die höchste Preissteigerung (+6,3 Prozent) zeigt sich bei der Gebäudeautomation. Einen erneut deutlichen Preisrückgang in Höhe von 2,4 Prozent gibt es hingegen bei den Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteigen und Förderanlagen.

Kommunen verzeichnen im Jahr 2024 Rekorddefizit von 24,8 Milliarden Euro

Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) in Deutschland wiesen im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik mitteilt, war dies das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Gegenüber dem Jahr 2023 ist das Defizit deutlich gewachsen. Damals hatte es 6,6 Milliarden Euro betragen.

Im Jahr 2024 waren 6,2 % der Ausgaben nicht durch reguläre Einnahmen gedeckt, sondern mussten aus finanziellen Reserven oder durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden. Das Defizit ist vor allem auf die kommunalen Kernhaushalte zurückzuführen: Mit 24,3 Milliarden Euro war es 2024 fast viermal so hoch wie 2023 (6,3 Milliarden Euro). Die Extrahaushalte wiesen im Jahr 2024 ein Defizit von 0,5 Milliarden Euro auf. 2023 hatten sie ein Defizit von 0,3 Milliarden Euro verbucht.

Ausgaben für Sozialleistungen wachsen deutlich

Das Defizit in den Kernhaushalten wuchs, weil der Einnahmenzuwachs nicht mit dem starken Ausgabenwachstum Schritt hielt: Die bereinigten Ausgaben der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr erneut stark um 8,8 % oder 29,4 Milliarden Euro auf 362,7 Milliarden Euro.

Treiber der Ausgaben der kommunalen Kernhaushalte waren vor allem die Sozialleistungen, die im Jahr 2024 um 11,7 % oder 8,9 Milliarden Euro höher waren als im Jahr 2023 und sich auf insgesamt 84,5 Milliarden Euro beliefen. Hauptgrund für den Anstieg waren Anpassungen der Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld zum 1. Januar 2024. Die höheren Leistungssätze führten auch dazu, dass mehr Menschen solche Leistungen in Anspruch nehmen konnten. Die Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII stiegen daher um 12,4 % auf 21,1 Milliarden Euro. Die Ausgaben zur Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII nahmen um 17,1 % auf 18,3 Milliarden Euro zu. Die Ausgaben für Eingliederungshilfen nach SGB IX erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 13,6 % auf 22,7 Milliarden Euro.

Die kommunalen Leistungen nach SGB II einschließlich Bildungspaket stiegen um 4,4 % auf 15,4 Milliarden Euro. Dazu gehörten die Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese waren von der Entwicklung der Miet- und Energiekosten abhängig und stiegen auf 14,6 Milliarden Euro (+4,5 %). Davon wurden 10,0 Milliarden Euro durch den Bund ersetzt. Auch bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz war ein leichter Anstieg um 3,3 % auf 3,8 Milliarden Euro zu verzeichnen.

Das deutliche Wachstum der Ausgaben für Sozialleistungen wirkte sich insbesondere auf die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie die kommunalen Bezirks-, Regional- und Sozialverbände aus, die als Sozialleistungsträger der kommunalen Ebene im Jahr 2024 rund 95 % der Sozialleistungsausgaben trugen.

Auch die Personalausgaben der Kernhaushalte wuchsen mit +8,9 % auf 88,1 Milliarden Euro wieder kräftig. Dies war Folge der im Jahr 2024 wirksamen Tarifsteigerungen und des Personalzuwachses in verschiedenen Bereichen.

Steuereinnahmen steigen nach kräftigen Zuwächsen in den Vorjahren kaum

Die bereinigten Einnahmen der kommunalen Kernhaushalte waren im Jahr 2024 mit 338,5 Milliarden Euro um 3,5 % oder 11,4 Milliarden Euro höher als im Jahr 2023.

Die Einnahmen aus Steuern (netto) stiegen im Jahr 2024 nur noch mäßig um 1,5 % auf 132,1 Milliarden Euro, nach deutlichen Zuwächsen um jeweils 7,1 % in den Jahren 2022 und 2023. Ausschlaggebend war der schwache Zuwachs bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) um 0,3 % auf 62,1 Milliarden Euro. Ein Jahr vor dem Wirksamwerden der Grundsteuerreform stiegen die Grundsteuereinnahmen um 4,0 % auf 14,5 Milliarden Euro. Auch die kommunalen Anteile an den Gemeinschaftssteuern entwickelten sich nur verhalten: Während der Anteil an der Einkommensteuer um 2,1 % auf 46,1 Milliarden Euro stieg, veränderte sich der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer mit 7,6 Milliarden Euro kaum (+0,7 %).

Die Schlüsselzuweisungen der Länder zur allgemeinen Finanzierung der kommunalen Haushalte beliefen sich 2024 auf 51,0 Milliarden Euro (+2,0 %). Die Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände nahmen deutlich mehr Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ein (+7,5 %). Die Zuweisungen der Länder für Investitionen stiegen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 % auf 13,9 Milliarden Euro.

Vergleichbarkeit wegen Änderung der erfassten Einheiten des ÖPNV eingeschränkt

Wegen der Einführung des Deutschlandtickets und der damit verbundenen größeren Abhängigkeit von öffentlichen Zuweisungen wurden etwa 370 kommunale ÖPNV-Unternehmen und -verbände ab dem 2. Quartal 2023 erstmals als Extrahaushalte in die vierteljährliche Kassenstatistik einbezogen. Diese Neuaufnahmen beeinträchtigen den Vorjahresvergleich insbesondere bei den Personalausgaben, den Ausgaben für den laufenden Sachaufwand und den Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren der zusammengefassten Ergebnisse der Kern- und Extrahaushalte.

GdW warnt: Geplante Verschärfungen im Miet- und Steuerrecht gefährden bezahlbaren Wohnungsbau massiv

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen begrüßt der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW viele der in den Ergebnispapieren der Arbeitsgruppen enthaltenen Weichenstellungen und konkreten Ansätze zur Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus. Allerdings warnt der Verband eindringlich vor den in Erwägung gezogenen Verschärfungen im Miet- und Steuerrecht. „Diese wichtigen und sinnvollen Ansätze wären schlicht und ergreifend wertlos, wenn parallel dazu Miet- und Steuerrechtsverschärfungen auch nur ansatzweise umgesetzt werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Die seit 2013 erfolgten Änderungen im Mietrecht – darunter die Mietpreisbremse, Modernisierungsregelungen und die gebietsweise Kappungsgrenze von 15 % – haben gezeigt, dass Verschärfungen nicht zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte führen, sondern diese vielmehr zementieren. Gleichzeitig sind die Baupreise seit 2019 um rund 40 % gestiegen, während die Anforderungen zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2045 drastisch verschärft wurden.

Besonders kritisch sieht der GdW die geplante Absenkung der Kappungsgrenze. Eine Reduzierung der Kappungsgrenze würde das Potenzial für angemessene und moderate Mieterhöhungen derart einschränken, dass der Neubau von bezahlbarem Wohnraum für die Mitte der Gesellschaft zum Erliegen kommt. „Die Vermietung wäre unattraktiv. Deshalb können wir nur davor warnen, diesen Irrweg zu beschreiten. Wer ernsthaft den Wohnungsbau in Deutschland wieder ankurbeln möchte, darf die Einnahmenseite der Unternehmen nicht unverhältnismäßig stark beschneiden. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen wären mit ihren deutlich unterdurchschnittlichen Mieten besonders betroffen, da die finanziellen Spielräume schon jetzt extrem eng sind. Eine solche Beschränkung würde unseren Mitgliedsunternehmen schlicht die Luft zum Atmen nehmen“, sagt Gedaschko.

Auch eine Länderöffnungsklausel zur Begrenzung der Mieten lehnt der GdW entschieden ab. „Das wäre nichts anderes als ein Mietendeckel durch die Hintertür. Jedwede Verbesserungen im Baurecht bringen nichts, wenn sich Bauen wirtschaftlich nicht mehr lohnt“, sagt Gedaschko.

Der GdW appelliert dringlich an die Verhandler, sich klar gegen weitere Verschärfungen im Mietrecht auszusprechen. Weitere Eingriffe würden Investitionen abwürgen und den dringend benötigten Wohnungsbau massiv behindern.

Darüber hinaus warnt der GdW vor steuerlichen Maßnahmen, die die Investitionsfähigkeit der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft beeinträchtigen. „Die Reform der Unternehmensbesteuerung und der Gewerbesteuer darf nicht dazu führen, dass Investitionen in Sanierung und Neubau ausgebremst werden. Wir brauchen dringend steuerliche Anreize für unternehmerische Investitionen, insbesondere für den klimafreundlichen Umbau des Gebäudebestands, den Mietwohnungsneubau und den Mitarbeiterwohnungsbau“, sagt Gedaschko. Eine Abschaffung der zehnjährigen sog. „Spekulationsfrist“ für Veräußerungsgewinne für nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzter Immobilien ist das falsche Signal für private Investitionen in den Wohnungsbau.

„In Kombination ergibt sich eine gefährliche Mischung aus steigenden Kosten, verschärften Klimaschutzauflagen und begrenzten Mieteinnahmen. Das ist eine investitionsfeindliche Politik, die genau das Gegenteil dessen bewirken würde, was die bisherigen Verhandlungsergebnisse eigentlich erreichen sollten“, sagt Gedaschko.