Jetzt neu: Videoworkshop der VdW Bayern DigiSol zum EU AI Act & KI-Einsatz in Unternehmen

Die EU setzt mit dem AI Act einen Meilenstein im Umgang mit Künstlicher Intelligenz – höchste Zeit, Ihr Unternehmen darauf vorzubereiten!
Der Videoworkshop der VdW Bayern DigiSol bringt Sie praxisnah auf den neuesten Stand:

  • Generative KI verstehen & anwenden (inkl. Prompting & Einsatzbeispiele)
  • KI in wohnungswirtschaftlichen Prozessen: Texterstellung, Dokumentenzusammenfassung, Rechnungsprüfung, Bildanalyse u.v.m.
  • Alles Wichtige zum EU AI Act: Klassifizierung von KI-Systemen, Unternehmenspflichten, Auswirkungen und Umsetzung
  • Konkrete Handlungsempfehlungen für den rechtssicheren KI-Einsatz

Mit dabei: Interaktives Quiz zur Wissensüberprüfung & Zertifikat für die Teilnahme!

Ideal für: Geschäftsführung, IT, Datenschutz, HR, Marketing & alle, die KI strategisch nutzen wollen.

Jetzt flexibel durchstarten – online, kompakt, verständlich.

Hier geht´s zur Anmeldung:

Link

Seminarhinweis “Strategien für das digitale Zeitalter – Ein Fahrplan zur Unternehmenstransformation” am 7. April

Die Digitalisierung hat die Wohnungswirtschaft erreicht und erfordert unsere aktive Auseinandersetzung. Die vielfältigen Anwendungsbereiche und Handlungsfelder lassen keinen Raum für Passivität. Mit der zunehmenden Digitalisierung wird der Bedarf an einer strategischen Ausrichtung deutlich. Denn wir wissen alle: Digitalisierung beginnt nicht mit der Ausgabe eines Tablets und endet nicht mit der Digitalisierung von Akten.

Eine Strategie für das digitale Zeitalter zu entwickeln, kann Ihnen, Ihren Kollegen und Mitarbeitern wertvolle Orientierung bieten. So können Sie sich auf gemeinsame Ziele verständigen und diese kontinuierlich überprüfen und anpassen. Dies ist besonders wertvoll, wenn unterschiedliche Interessen innerhalb des Unternehmens aufeinanderprallen.

In unserem Seminar entwickeln wir gemeinsam Strategiekonzepte und Checklisten im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung. Dabei haben Sie viel Raum, Ihre individuellen Herausforderungen zu besprechen und wertvolle Tipps von Kollegen aus anderen Wohnungsunternehmen sowie von unserem Experten zu erhalten.

Inhalte:
  • Steuerung von Stakeholdern in der Praxis
  • New Work und agiles Arbeiten
  • Digitalisierungs-Road-Map
  • (Unternehmens-) Kultur und neue Herausforderungen
  • Von der Strategie zur digitalen Transformation im Unternehmen
  • Workshop: Umsetzung neuer Ideen, Geschäftsfelder, Prozesse
  • Führung, Menschen und KI
  • Praxisbeispiel: Strategieprozess von A-Z
  • Tipps, Tricks, Transfersicherung
Vorteile:
  • Erfahrungsberichte der Strategieentwicklung in Wohnungsunternehmen liefern Ihnen Praxisrelevanz.
  • Sie lernen, was sich in der Praxis bewährt hat und was nicht.
  • Durch den hohen Grad der Interaktion erhalten Sie wertvolle Tipps und Checklisten für Ihren Alltag.
Zur Anmeldung

Solarspitzen-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – Neuregelungen gelten seit 25. Februar

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben noch vor der Bundestagswahl zahlreiche Gesetze im Energiewirtschaftsrecht – u.a. das sog. Solarspitzengesetz verabschiedet. Das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ wurde am 25.02.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Was ändert sich in Zukunft für Betreiber:innen von Solarstromanlagen:
(Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft)

1. Verlagerung der Solarstromeinspeisung und deren EEG-Vergütung weg von Zeiten negativer Börsenstrompreise

Betreiber:innen neuer Photovoltaikanlagen (Stichtag: 25.02.2025) erhalten zukünftig keine EEG-Vergütung mehr für den Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins öffentliche Stromnetz einspeisen. In diesen Zeiten besteht ein Stromüberangebot. Damit dies die Rentabilität von neuen Solarstromanlagen nicht nennenswert beeinträchtigt, greift ein Kompensationsmechanismus: Die geförderte Solarstromeinspeisung, die zu Zeiten negativer Strompreise nicht vergütet wurde, kann durch eine Verlängerung des rund 20jährigen Vergütungszeitraums nachgeholt werden.

2. Installation von intelligenten Messsystemen (iMSys)

Um Stromspitzen auch zukünftig gut handhaben zu können, soll der Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys) und Steuerungstechnik deutlich beschleunigt werden. Gesteuert werden müssen PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kWp. Ausgenommen von der Steuerungspflicht sind sogenannte „Nulleinspeise-Anlagen”, die keinen Strom ins Netz einspeisen sowie Steckersolargeräte für die keine Ausstattungspflicht besteht.

Die maximal zulässigen, jährlich zu zahlenden Entgelte für intelligente Messsysteme und Steuerungstechnik werden angehoben. Allerdings können Anlagenbetreiber damit auch an vielfältigen Abrechnungs- und Tarifprodukten der neuen Energiewelt teilnehmen, wie beispielsweise dynamischen Stromtarifen. Die maximal zulässigen Entgelte steigen für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 2 kW bis 15 kW um 30 Euro pro Jahr. Die Mehrzahl der Photovoltaiksysteme auf Einfamilienhäusern liegt in dieser Leistungsklasse. Für Anlagen von 15 kW bis 25 kW steigen die Kosten um 40 Euro, und für Anlagen von 25 kW bis 100 kW um 20 Euro pro Jahr an. Hinzu kommen Kosten für den Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt in Höhe von jährlich 50 Euro.

3. Reduzierung der maximalen Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen

Die Einspeiseleistung – nicht gleichzusetzen mit der Einspeisemenge – von neuen Photovoltaikanlagen wird auf 60 Prozent beschränkt, solange diese nicht mit einem intelligenten Messystem ausgestattet sind. Da inzwischen nahezu alle neu installierten Solaranlagen mit einem intelligent betriebenen Speicher betrieben werden, dürften Betreiber:innen dadurch in der Regel keine nennenswerten Nachteile entstehen. Solare Erzeugungsspitzen werden so nicht ins Stromnetz eingespeist, sondern entweder direkt vor Ort verbraucht, mit Hilfe von Speichern zeitversetzt vor Ort verbraucht oder zeitversetzt ins Netz eingespeist, wenn weniger Sonne scheint.

Nur in den seltenen Fällen, bei denen neue Solarstromanlagen über keinen Speicher verfügen und den gesamten Strom ins öffentliche Netz einspeisen müssen, führt die beschlossene Kappung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent zu Abregelungs- und damit Rentabilitätsverlusten im unteren einstelligen Prozentbereich: In Lagen bester Sonneneinstrahlung belaufen sie sich in diesem Fall schlimmstenfalls auf ein Prozent bei Ost-West-Ausrichtung und auf maximal neun Prozent bei Südausrichtung einer Solaranlage. An weniger sonnenreichen Standorten fallen die Verluste geringer aus. Mit dem Einsatz von Batteriespeichern und einem zeitlich gesteuerten Eigenverbrauch lassen sich diese durch eine Abregelung erzeugten Verluste jedoch weitgehend vermeiden. Das ergab eine Simulation der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.

Die Reduzierung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent gilt für alle Photovoltaiksysteme mit einer Leistung unter 100 Kilowatt (mit Ausnahme kleiner Steckersolargeräte), die nicht in der Direktvermarktung sind.

4. Flexiblere Fahrweise von Speichern

Mehr als 80 Prozent der neuen Photovoltaikanlagen auf Eigenheimen werden in Kombination mit einem Batteriespeicher installiert. Diese Speicher können künftig auch zum Zwischenspeichern von Netzstrom genutzt werden und damit netz- und systemdienlicher betrieben werden. Möglich machen das die Pauschaloption für Heimspeicher und die Abgrenzungsoption für größere Speicher. Beide Optionen dienen dazu, förderfähige Solarstrommengen im Speicher von nicht förderfähigem Graustrom aus dem Netz abzugrenzen. Das ermöglicht eine flexible Nutzung der Speicher nicht nur für den Eigenverbrauch, sondern auch für den Stromhandel und Systemdienstleistungen. Voraussetzung für die praktische Anwendung ist eine noch zu formulierende Festlegung der Bundesnetzagentur und die Anlagen müssen in der Direktvermarktung betrieben werden.

Enquete-Kommission des Landtags legt Handlungsempfehlungen für mehr Freiheit für die Bauwirtschaft vor

Bürokratie gilt als Wachstumshemmer. Dagegen soll die interfraktionelle Enquete-Kommission im Bayerischen Landtag etwas tun. „Potenziale in Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung entfesseln – Das Leben leichter machen, Bürokratie abbauen, den Staat neu denken“ heißt der Auftrag des Gremiums, das aus neun Abgeordneten aller Fraktionen und sieben externen Fachleuten besteht. Am 20. März wurden die Handlungsempfehlungen zum “Bürokratieabbau bei Wohnbau- und Infrastrukturvorhaben sowie großen Investitionsvorhaben“ mit 22 Punkten veröffentlicht.

Unstrittig war für alle das Ansinnen, das Vergaberecht weiter zu vereinfachen und sich bei brandschutzrechtlichen Vorgaben auf technische Mindestanforderungen zu konzentrieren. Außerdem sprachen sich die Kommissionsmitglieder einstimmig dafür aus, den Denkmalschutz pragmatischer zu gestalten, die Vorschriften zur Lärmmessung zu modifizieren und die Digitalisierung im Baugenehmigungsverfahren voranzutreiben.

Mehrheitlich befürwortet wurde beispielsweise, die vielen Förderprogramme von EU, Bund, Land und Kommunen zu entwirren, kommunale Zweckbauten wie Schulen oder Kindergärten auf kostensparende und standardisierte Bauweise auszurichten oder Bürgerbegehren und Bürgerentscheide so weiterzuentwickeln, dass sie zum einen die berechtigten Interessen der Bürger berücksichtigen, zum anderen Bauvorhaben nicht unverhältnismäßig verzögern.

Statement VdW Bayern

Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen begrüßt die von der Enquete-Kommission vorgestellten Lösungsansätze für den Wohnungsbau ausdrücklich und wünscht sich eine zügige Umsetzung.

Verbandsdirektor Hans Maier:

„Die Baukosten sind zu hoch. Sie steigen seit Jahren ungebremst und haben sich zur größten Belastung für den Neubau von Wohnungen entwickelt. Wir brauchen dringend neue Lösungsansätze.

Mit ihren Vorschlägen zur Vereinfachung der zahlreichen Förderprogramme, der Einführung des Gebäudetyps E oder der Reform des Baurechts zeigt die Enquete-Kommission den Weg zu bezahlbaren Baukosten und damit zu bezahlbarem Wohnen auf.

Jetzt müssen die Handlungsempfehlungen schnell den Weg in die Praxis finden. Denn der Druck auf dem Wohnungsmarkt ist riesig und die Baukrise trifft auch die sozial orientierte Wohnungswirtschaft massiv.“

Download Handlungsempfehlungen

BBSR beziffert Neubaubedarf auf jährlich rund 320.000 Wohnungen

Auch in den kommenden Jahren bleibt der Bedarf an Wohnraum in Deutschland hoch. Er liegt bei jährlich rund 320.000 neuen Wohnungen. Je nach Region zeigen sich jedoch große Unterschiede. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in seiner Wohnungsbedarfsprognose. Die Prognose bezieht sich auf den Zeitraum 2023 bis 2030. Das BBSR hat sie im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erstellt.

Den höchsten absoluten Bedarf an neuen Wohnungen sieht das BBSR in den nachfragestarken kreisfreien Großstädten und den angrenzenden Landkreisen im Umland, während er in peripheren, nachfrageschwächeren Regionen weit geringer ausfällt. Allein in den sieben größten deutschen Städten (Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart, Köln und Düsseldorf) beziffert die Prognose den Bedarf auf jährlich 60.000 neue Wohnungen. Das entspricht einem Fünftel des Gesamtbedarfs.

Den größten einwohnerbezogenen Bedarf weisen kreisfreie Städte und Landkreise in Süddeutschland auf: Vorne liegt die Stadt Landshut (pro Jahr 87 Wohnungen je 10.000 Einwohner), es folgen die Kreise Regensburg (83), Kempten im Allgäu (77) und Memmingen (75) sowie die Landeshauptstadt München (74 Wohnungen). Am Ende der Liste stehen der Landkreis Weimarer Land (5 Wohnungen je 10.000 Einwohner) sowie die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Börde, Saale-Holzlandkreis und Saalekreis (jeweils 6). Im Bundesdurchschnitt liegt der Bedarf bei pro Jahr 38 Wohnungen je 10.000 Einwohner.
„Die Zahl der Haushalte wird unserer Prognose zufolge bis 2030 um 1,3 Prozent auf 42,6 Millionen wachsen. Das treibt die Nachfrage nach Wohnraum weiter an“, sagt BBSR-Wohnungsmarktexpertin Anna Maria Müther. „Neue Wohnungen müssen vor allem in den wachstumsstarken Großstädten und ihrem Umland entstehen. Im Fokus stehen dabei Miet- und Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. In vielen ländlichen Regionen ist der Neubaubedarf dagegen moderat. Gerade in Landkreisen mit abnehmender Bevölkerungszahl kommt es darauf an, nicht den Leerstand von morgen zu schaffen und vor allem den Bestand zu entwickeln“, betont Müther.

Die Zahlen der BBSR-Prognose liegen über den zuletzt realisierten Neubauzahlen: Im Jahr 2023 wurden 294.400 Wohnungen fertiggestellt, davon 262.900 in neu errichteten Gebäuden. Fast zwei Drittel der Baufertigstellungen in neu errichteten Gebäuden wurden im Geschosswohnungsbau realisiert. Die BBSR-Prognose geht von einer ähnlichen Verteilung aus: Von jährlich benötigten 320.000 Wohnungen entfallen rund 220.000 Wohnungen beziehungsweise 70 Prozent auf den Geschosswohnungsbau.

Der Bedarf an neuen Wohnungen kann laut BBSR sowohl durch Wohnungen in neuen Wohngebäuden als auch den Umbau von Immobilien, Dachaufstockungen oder die Wiedernutzung von Leerstand gedeckt werden. Vor allem in den großen Zentren bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, bleibt auch mit dieser Prognose einer der großen sozialen und wohnungspolitischen Aufgaben aller am Bauprozess beteiligten Institutionen.

Die Ergebnisse der Prognose sind auf der Website des BBSR abrufbar:

Link

Europäisches Parlament: Sonderausschuss Wohnungsbaukrise mit Dan Jørgensen

Am 3. März 2025 ist der Energie- und Wohnungsbaukommissar Dan Jørgensen mit dem EP-Sonderausschuss zur Wohnungskrise für einen Meinungsaustausch zusammengekommen, um die aktuellen Pläne der Europäischen Kommission zur Bewältigung der anhaltenden Wohnungskrise in ganz Europa zu erörtern. Der Schwerpunkt der Diskussion lag auf den Herausforderungen zur Erhöhung des Wohnungsangebots und der Bezahlbarkeit. Zu den wichtigsten genannten Punkten der Parlamentarier gehörten die steigenden Wohnkosten, von denen nicht nur junge Menschen, sondern auch die Mittelschicht in mehreren Ländern betroffen sind. Ferner wurde die Rolle der Kurzzeitvermietung bei der Verschärfung der Wohnungsknappheit thematisiert, wobei einige Teilnehmer Steuern oder regulatorische Maßnahmen, einschließlich Mietobergrenzen, vorschlugen. Es wurde ein stärkerer Mieterschutz zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit gefordert, ebenso wie mehr Transparenz bei Wohnungsinvestitionen und die Einführung von Finanzinstrumenten zur Unterstützung von Initiativen für bezahlbaren Wohnraum. Es wurde auf die Komplexität struktureller Änderungen in der Wohnungspolitik hingewiesen, wobei viele Mitgliedstaaten Flexibilität und Zusammenarbeit forderten, während das Subsidiaritätsprinzip als Herausforderung angesehen wurde. Es wurde ein ausgewogener Ansatz empfohlen, der sicherstellt, dass Umwelt- und Energieeffizienzvorschriften nicht versehentlich die Wohnkosten erhöhen. In der Diskussion wurde auch die Bedeutung von beschleunigten Genehmigungsverfahren und der Nutzung bewährter Verfahren (best-practise) in Ländern, die diese Probleme erfolgreich angegangen sind, angesprochen. Schließlich wurde die Notwendigkeit umfangreicher EU-Finanzmittel und Investitionen des Privatsektors zur Unterstützung des Wohnungssektors betont, wobei Pläne für eine europaweite Investitionsplattform diskutiert wurden.

Energie- und Wohnungsbaukommissar Dan Jørgensen erläuterte den Ansatz der Europäischen Kommission zur Bewältigung der anhaltenden Wohnungskrise und betonte die wachsende Herausforderung, in ganz Europa bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Seiner Meinung nach sind die Mieten in den letzten 15 Jahren real um etwa 25 % gestiegen, während die Immobilienpreise um 50 % gestiegen sind. Im Jahr 2023 geben etwa 10 % der EU-Bevölkerung mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnraum und damit verbundene Kosten aus. Er wies auch darauf hin, dass derzeit fast 900.000 Menschen in Europa obdachlos sind, was seiner Meinung nach den Kern der Wohnungskrise verdeutlicht. Herr Jørgensen betonte den Ernst der Lage, insbesondere wenn es sich wichtige Berufsgruppen wie Krankenschwestern, Lehrer und Polizeibeamte nicht leisten können, in den Städten zu leben, in denen sie arbeiten.

Er räumte ein, dass die Verantwortung für den Wohnungsbau größtenteils bei den Mitgliedstaaten, den lokalen und regionalen Behörden liegt, argumentierte aber auch, dass Europa eine entscheidende Rolle zu spielen habe. Seiner Ansicht nach muss sich die Europäische Union stärker in die Lösung des Problems einbringen, insbesondere durch finanzielle Unterstützung. Die Kommission hat bereits 21,3 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) für Reformen und Investitionen im Wohnungswesen vorgesehen, und es gibt Pläne, die kohäsionspolitischen Investitionen in bezahlbaren Wohnraum zu verdoppeln. Darüber hinaus strebt die EU an, über die Paneuropäische Investitionsplattform in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und anderen Finanzpartnern sowohl öffentliche als auch private Investitionen zu mobilisieren.

Herr Jørgensen ging auch auf das Thema der Kurzzeitvermietung ein und unterstrich deren Bedeutung für den Tourismus, wies aber auch auf die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Wohnsituation hin. Er begrüßte die neue EU-Verordnung, die im nächsten Jahr in Kraft treten soll und für mehr Transparenz sorgen wird. Er zeigte sich auch offen für weitere Vorschläge, wie die EU das Problem angehen kann, einschließlich möglicher Überarbeitungen der Vorschriften für staatliche Beihilfen, die Investitionen in bezahlbaren Wohnraum erleichtern könnten. Darüber hinaus betonte er die Notwendigkeit einer höheren Effizienz im Wohnungssektor durch die Vereinfachung von Prozessen, die Verbesserung des Zugangs zu Materialien, die Förderung technologischer Innovationen und die Beseitigung grenzüberschreitender Hindernisse für Dienstleistungen und Fachkräfte.

Mit Blick auf die Zukunft erklärte er, dass die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen gefördert werden müsse und externe Interessengruppen auf allen Ebenen einzubeziehen seien. Er bestätigte, dass derzeit mehrere Anhörungen und die Festlegung der erforderlichen Studien durchgeführt werden. Diese Konsultationen werden in die Entwicklung des ersten Plans der Kommission für bezahlbaren Wohnraum einfließen. Er wies darauf hin, dass die Arbeit innerhalb der Kommission bereits begonnen hat, und zwar mit der Bildung einer neuen Task Force für Wohnungswesen.

In der anschließenden Diskussion führten die Europaabgeordneten u.a. aus, dass der derzeitige Rahmen, der Bauprodukte, staatliche Beihilfen, Umweltstandards und das öffentliche Beschaffungswesen abdeckt, oft zu Verzögerungen führt und die Kosten erhöht dass das Problem der Kurzzeitvermietungen für die Wohnraumversorgung in den Städten und mögliche Vertragsverletzungsverfahren seitens der Kommission gegen mehrere Städte, die versucht haben, die Kurzzeitvermietung einzuschränken, widersprüchlich seien eine generelle Mehrwertsteuerbefreiung für alle baubezogenen Aktivitäten sinnvoll sein könnte.

Link Europabrief

Erzeugerpreise für Dienstleistungen im Jahr 2024 um 2,4 % gegenüber 2023 gestiegen

Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen in Deutschland sind im Jahresdurchschnitt 2024 um 2,4 % gegenüber dem Jahr 2023 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 4. Quartal 2024 gegenüber dem 4. Quartal 2023 um 3,3 %. Gegenüber dem 3. Quartal 2024 gab es eine leichte Erhöhung um 0,1 %.

Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei: +3,8 % zum Vorjahr

Im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei stiegen die Preise mit +3,8 % gegenüber 2023 relativ stark, nachdem sie im Vorjahr gesunken waren (2023 zu 2022: -5,8 %). Maßgeblich verantwortlich dafür war die Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt mit einem Anstieg von +8,6 % (2023 zu 2022: -39,4 %). Stand das Jahr 2023 noch im Zeichen einer Normalisierung der Preise nach den außergewöhnlichen Anstiegen in den Vorjahren (2022 zu 2021: +20,4 %; 2021 zu 2020: +81,2 %) infolge der coronabedingten Verwerfungen der Lieferketten, so führten 2024 vor allem die anhaltenden Angriffe der Huthi-Miliz aus dem Jemen auf die Schifffahrt im Roten Meer zu insgesamt steigenden Preisen. Die Reedereien waren aus Sicherheitsgründen gezwungen, für ihre Transporte zwischen Asien und Europa auf den Weg um Afrika herum auszuweichen, was zu längeren Strecken und mehr Kraftstoffverbrauch und entsprechend zu höheren Frachtpreisen auf diesen Strecken führte. Dies wirkte sich auch mittelbar auf die Speditionsleistungen aus: Die Preise für Seespeditionsleistungen stiegen um 18,0 % gegenüber 2023. Insgesamt wurden Speditionsleistungen um 5,7 % teurer (2023 zu 2022: -10,7 %).

Ebenfalls stark stiegen die Preise im Straßengüterverkehr mit +6,0 % gegenüber 2023 (2023 zu 2022: +5,2 %). Neben der Erhöhung der Lkw-Maut zu Jahresbeginn waren gestiegene Lohn- und Personalkosten dafür verantwortlich.

Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation: +1,4 % zum Vorjahr

Im Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation gab es mit +1,4 % einen leichten Preisanstieg gegenüber 2023. Am stärksten stiegen die Preise gegenüber 2023 in den Bereichen IT-Beratung und Support mit +2,6 % sowie für Softwareentwicklung und Programmierung mit +2,3 %. Auch Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Dienstleistungen verteuerten sich gegenüber 2023 mit +2,2 %. Preissteigerungen erfolgten in diesem Abschnitt zumeist in Reaktion auf höhere Kosten für die Unternehmen, zum Beispiel für Personal, Energie oder Material. Analog zur im Vergleich zum Vorjahr weniger stark gestiegenen Inflationsrate fielen diese Anpassungen 2024 gegenüber 2023 geringer aus als im Vorjahr. Zudem macht sich in der IT-Branche der Fachkräftemangel besonders bemerkbar und ist mitverantwortlich für steigende Preise.

Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und Wohnungswesen: +1,7 % zum Vorjahr

Im Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und Wohnungswesen gab es mit +1,7 % einen leichten Preisanstieg gegenüber dem Vorjahr. Maßgeblich dafür verantwortlich waren mit +2,3 % die Vermietungen von Immobilien, wobei sich auch die sogenannten Indexmieten mit vertraglich fixierter Anpassung an den Verbraucherpreisindex oder andere Preisindizes auf die Teuerung auswirkten.

Wirtschaftsabschnitt freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen: +2,7 % zum Vorjahr

Im Wirtschaftsabschnitt freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen gab es mit +2,7 % gegenüber 2023 einen moderaten Preisanstieg. Damit war der Anstieg weniger stark als in den Vorjahren (2023 zu 2022: +4,1 %; 2022 zu 2021: +3,6 %). Den stärksten Anstieg gab es im Wirtschaftszweig der technischen, physikalischen und chemischen Untersuchungen mit +5,8 % (2023 zu 2022: +5,0 %). Neben Preiserhöhungen für technische Überwachungsleistungen an Straßenfahrzeugen bereits zu Beginn des Jahres 2024 waren auch hier gestiegene Kosten für Personal und Material hauptverantwortlich. Ebenfalls überdurchschnittlich stiegen die Preise für Ingenieurbüro- und technische Beratungsleistungen mit +3,5 % (2023 zu 2022: +4,4 %) sowie für Rechtsberatungsleistungen mit +3,1 % (2023 zu 2022: +3,5 %). Sowohl in Ingenieurbüros als auch in Kanzleien wurden wegen allgemein gestiegener Kosten und insbesondere durch höhere Löhne und Gehälter Preisanpassungen vollzogen, die jedoch weniger stark ausfielen als im Vorjahr.

Wirtschaftsabschnitt Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen: +2,1 % zum Vorjahr

Auch im Wirtschaftsabschnitt Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen gab es gegenüber 2023 einen moderaten Preisanstieg von +2,1 % (2023 zu 2022: +5,6 %). Mit +5,0 % stiegen die Preise für die befristete Überlassung von Arbeitskräften am stärksten (2023 zu 2022: +6,5 %). Neben dem allgemeinen Arbeitskräftemangel waren tarifbedingte Lohnsteigerungen in der Branche maßgeblich für den Preisanstieg verantwortlich. Letzteres war auch bei den Reinigungsleistungen die Hauptursache für den Preisanstieg um +3,6 % gegenüber dem Vorjahr, jedoch auf niedrigerem Niveau als im Vergleich von 2023 zu 2022 mit +7,8 %.

Preise für Wohnimmobilien im 4. Quartal 2024: +1,9 % zum Vorjahresquartal

In den meisten Gegenden Deutschlands sind die Immobilienpreise im 4. Quartal 2024 im Vergleich zum 4. Quartal 2023 gestiegen. Nur in dünn besiedelten ländlichen Kreisen waren die Preise gegenüber dem Vorjahresquartal rückläufig. Dort kosteten Wohnungen im Durchschnitt 1,2 %, Ein- und Zweifamilienhäuser 0,9 % weniger.

In den sieben größten Städten Deutschlands (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) musste für Wohnungen 1,6 % mehr gezahlt werden als im 4. Quartal 2023, Häuser kosteten 1,1 % mehr. Im Vergleich zum Vorquartal waren die Preise für Wohnungen dagegen leicht rückläufig (-0,3 %). Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich in diesen Städten um 3,9 % gegenüber dem Vorquartal.

In den kreisfreien Großstädten ohne Metropolen stiegen die Preise für Wohnungen um 2,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal, für Ein-und Zweifamilienhäuser erhöhten sie sich um 2,2 %. Im Vergleich zum Vorquartal kosteten Wohnungen sowie Ein-und Zweifamilienhäuser jeweils 0,2 % mehr.