Europäische Kommission – Auskunftsverlangen nach der Fusionskontrollverordnung TPG/Techem

Am 14.03.2025 wurde das Zusammenschlussvorhaben Techem/TPG bei der Europäischen Kommission zur Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung angemeldet.

Um kompetitive wirtschaftliche Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten und zu fördern, als auch um die wirtschaftlichen Interessen der Abnehmer und letztlich der Verbraucher zu schützen, führt die Europäische Kommission eine Fusionskontrolle durch. Zu diesem Zweck werden auch an Wohnungsunternehmen Online-Fragebögen versendet, die entsprechend auszufüllen sind. Bei dem Online-Fragebogen handelt es sich um ein förmliches Auskunftsverlangen nach Artikel 11 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung. Das Ausfüllen des Online-Fragebogens ist verpflichtend.

Für die Beantwortung ist eine kurze Frist vorgesehen.

Wir weisen darauf hin, dass gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen, die bei der Erteilung der Auskunft unrichtige oder irreführende Angaben machen, eine Geldbuße verhängt werden kann. Bei unvollständigen oder keinen Angaben kann die Kommission Zwangsmaßnahmen ergreifen bzw. Zwangsgelder erheben.

Seminarhinweis “Sicherheit auf Spielplätzen” am 31. März und 10. April

Das Wissen, wie Kinder spielen, wie sie die Spielplatzgeräte benutzen, ist Voraussetzung für die sichere Gestaltung, Planung und Beurteilung von Spielplätzen. Diesen Anforderungen gerecht zu werden, setzt Kenntnis der zu berücksichtigenden Regelwerke voraus. Im Seminar wird ein Überblick gegeben, welche Gefahren auf Spielplätzen auftreten können.

Ziel des Seminars ist es, Planungssicherheit durch Kenntnis des Regelwerks – welche Vorschriften gelten in welchem Bereich? – zu schaffen. Damit sollen die Teilnehmer Spielplätze planen und kontrollieren können, die für Kinder sicher zu benutzen sind.

Inhalte:
  • Welche Gefahren lauern auf Spielplätzen?
  • Wie spielen Kinder?
  • Haftung der einzelnen Beteiligten – vom Herstellenden über die Planenden bis hin zum Betreibenden
  • Geltende Vorschriften und Regelwerke zu Spielplätzen
  • Wesentliche Inhalte und Aussagen der DIN 18034-1/2
  • Wesentliche Inhalte und Aussagen der DIN EN 1176-1 / 7
Anmeldung Nürnberg 31.03.
Anmeldung München/Hybrid am 10.04.

Externer Veranstaltungshinweis: Energiesprong on tour # Würzburg am 10.4.2025

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz treibt das Marktentwicklungsteam des Kompetenzzentrums Serielles Sanieren der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) die Entwicklung serieller Sanierungslösungen in Deutschland aktiv voran. Ein zentraler Teil der Marktentwicklung ist das Exkursionsformat „Energiesprong on tour“. Die Veranstaltung ist, wie alle Informations-, Beratungs- und Netzwerksangebote des Kompetenzzentrums Serielles Sanieren, kostenlos. Interessierte aus der Wohnungs- und Bauwirtschaft, aus Architektur- und Planungsbüros sowie aus Politik, Verwaltung und Verbänden haben hier die Gelegenheit, einen Blick hinter die vorgefertigten Fassaden zu werfen, die Best Practices & Lessons Learned mit den beteiligten Akteuren zu diskutieren und serielles Sanieren aus unterschiedlichen Perspektiven kennenzulernen.

Am 10.04.2025 macht Energiesprong on tour Station in Würzburg. Auf dem Programm, das sich schwerpunktmäßig an kommunale Bestandshaltende richtet, stehen folgende Etappen:

  • Im Triathlon ans Klimaziel: Wie das dena-Fitnessprogramm kommunale Bestandsgebäude schnell und wirtschaftlich auf Klimakurs bringt.
  • Von der ehemaligen US-Kaserne zum nachhaltigen Wohnquartier: Wie serielle Sanierung die Schaffung von neuem Wohnraum beschleunigt.
  • Vom Sanierungsfall zum modernen Bildungsort: Wie ein Schulzentrum mit serieller Sanierung bei laufendem Betrieb fit für die klimaneutrale Zukunft gemacht wird.
  • Vom Status quo zur seriellen Sanierungsstrategie: Wie Machbarkeitsstudien helfen, maßgeschneiderte Dekarbonisierungskonzepte zu entwickeln.
  • Von kostentreibenden Energiefressern zu kostensenkenden Energiesparern: Wie Energiespar-Contracting plus kommunale Haushalte entlastet.

Interessierte können sich hier zur Energiesprong on tour: # Würzburg anmelden:

Link

Netzwerktreffen der Wohnungswirtschaft am 21. und 22. Mai: Wie geht es weiter auf dem Weg zur Klimaneutralität?

Brisante Themen und aktuelle Lösungsansätze zur Realisierung der Klimaneutralität in der Wohnungswirtschaft stehen beim 5. Fachkongress der Initiative Wohnen.2050 (IW.2050) am 21. und 22. Mai 2025 in Darmstadt im Mittelpunkt. Mitveranstalter des ersten Tages sind der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. sowie die Initiative „Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor“. Deren Initiatoren, fünf Professoren aus den Fachbereichen Architektur und Ingenieurwesen, hatten im November 2024 ihr Klimamanifest veröffentlicht. Zentrale These: Abkehr vom politischen Effizienzdogma der maximalen Energieeinsparung beim Einzelgebäude hin zu einem praxisorientierten Ansatz, der auf CO2-Reduktion und die Defossilisierung der Wärmeversorgung fokussiert. Gemeinsam mit GdW und IW.2050 werden zwei Vertreter der Initiative, Prof. Elisabeth Endres und Prof. Dipl.-Ing. Dietmar Walberg, ihre Forderungen zum Paradigmenwechsel im Klimaschutz fachlich vertieft darlegen und einen Abriss zu bisher erfolgten Reaktionen, Ergebnissen sowie weiteren Schritten geben. Im anschließenden Panel „Klimaneutrale Wärmeversorgung statt hoher Hüllstandards. Wege zur Finanzierbarkeit der Klimaneutralität.“ erörtern sie die Thematik im Gespräch mit Axel Gedaschko, GdW-Präsident und IW.2050-Vorstandsvorsitzender, Vertreter des Bundesbau- und des Bundeswirtschaftsministeriums sowie Nina Neumann, Europäische Kommission.

Danach heißt es „WoWi meets Politik und Wissenschaft“: In zwei Gesprächsrunden haben die Fachkongress-Besucher die Möglichkeit, Fragen an die Teilnehmer des Panels zu stellen. Dieser Austausch wird auch beim danach folgenden Netzwerkabend fortgesetzt. Der erste Kongresstag ist aus Aktualitätsgründen nicht nur für IW.2050-Partnerunternehmen, -verbände und -institutionen gedacht: Eingeladen sind auch Interessierte aus der Wohnungswirtschaft sowie Branchen, die eng mit dieser verbunden sind.

Der zweite Tag bleibt exklusiv den aktuell 237 Partnerunternehmen, -verbänden und -institutionen vorbehalten sowie den an einer Mitgliedschaft interessierten Wohnungsunternehmen. Sie erwartet zum Start der Vortrag von Klaus Leuchtmann, Vorstandsvorsitzender EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Sein Thema „Out of the box: Produktivitätsentwicklung am Bau – Lösungsansätze und Innovationshemmnisse“. Vertiefend folgt eine Gesprächsrunde mit Vertretern aus Wohnungswirtschaft und Forschung, wobei konkrete Erfahrungen bei realisierten Projekten mit neuesten Erkenntnissen aus Forschung und Lehre verknüpft werden. Der Nachmittag umfasst neun Fokus-Sessions mit praxisnahen Vorträgen zu den drei Bereichen Wärmeversorgung, Finanzierung, Bauen und Bewirtschaften.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmpunkten und zur Anmeldung finden Interessierte und externe Teilnehmer auf der IW.2050-Website unter: www.iw2050.de/5-fachkongress

IW.2050-Partner erhalten eine persönliche Einladung mit Möglichkeit zur Anmeldung – auch für Mitarbeitende.

Zinsänderung in den KfW-Förderprodukten für die Wohnwirtschaft

Zum 18.03.2025 werden für folgende Förderprodukte die Zinsen geändert:

Wohnwirtschaft

• Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
• Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
• BEG Wohngebäude – Kredit (261)
• Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
• Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
• BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

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Einladung zum Netzwerk „Wodis Yuneo-Nutzer“ – Start am 28. März 2025

Sie arbeiten mit Wodis Yuneo und möchten sich mit anderen Wohnungsunternehmen zu praxisrelevanten Themen austauschen? Gerne möchten wir Sie im Namen der DigiWoh auf ein neues Angebot aufmerksam machen.

Die DigiWoh initiiert – gemeinsam mit der AWG Wuppertal – einen Arbeitskreis, der sich gezielt an Wodis Yuneo-Nutzende richtet. Im Mittelpunkt steht der kollegiale Austausch von Erfahrungen und Lösungen – von Nutzenden für Nutzende. Moderiert wird das Netzwerk von Christian Theimann. Der Startschuss fällt am 28. März 2025, danach finden die Treffen alle zwei Wochen freitags von 09:00 bis 10:00 Uhr statt.

Themen der kommenden Sitzungen sind u. a.:

  • Bearbeitung von Versorgerverträgen
  • Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Prozesse bei Wohnungsmodernisierungen
  • Umgang mit Grundabgaben
  • Budgetierung und Projektsteuerung
  • Regiebetrieb – Praxiserfahrungen und Herausforderungen

Voraussetzung für die Teilnahme:

Ihr Unternehmen ist oder wird DigiWoh-Mitglied und profitiert damit auch von weiteren Angeboten der Plattform. Melden Sie sich bei Interesse gerne direkt bei DigiWoh an – DigiWoh ist das Kompetenzzentrum für Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft und bietet spannende Austauschmöglichkeiten!

Ansprechpartner beim VdW Bayern:

Robert Dobroschke, WP/StB
Tel.: 089 290020-209
robert.dobroschke@vdwbayern.de

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im März 2025

Wirtschaftliche Schwäche hält zu Jahresbeginn an

Die wirtschaftliche Lage ist zu Jahresbeginn 2025 weiterhin geprägt von hohen innen- und außenpolitischen Ungewissheiten: außenpolitisch vor allem mit Blick auf die sprunghafte US-Handelspolitik sowie die Perspektiven des Krieges in der Ukraine, innenpolitisch hinsichtlich der Ausgestaltung und Umsetzung der finanzpolitischen Vorschläge im Kontext der laufenden Sondierungsgespräche. Trotz der Erholung der Produktion im Verarbeitenden Gewerbe im Januar, die vor allem von den Automobilherstellern getragen wurde, ist noch keine grundlegende Trendwende in der Industrieproduktion absehbar. So ist die Kapazitätsauslastung in der Industrie nach Angaben des ifo Institutes zu Jahresbeginn von dem bereits niedrigen Niveau weiter gesunken. Auf eine anhaltende industrielle Schwäche deuten zuletzt auch wieder rückläufige Auftragseingänge, der spürbare Rückgang des Lkw-Maut-Fahrleistungsindex als Indikator für die Industrieproduktion sowie die schwächeren VDA-Daten zur Automobilproduktion im Februar hin. Im Dienstleistungssektor, der die Schwäche der Industrie- und Bauproduktion im vergangenen Jahr teilweise kompensieren konnte, kam es sowohl bei den unternehmens- wie auch den konsumnahen Dienstleistern zum Jahresende zu kräftigen Rückgängen in der Produktion.

Die erwartete Belebung des privaten Konsums scheint sich auch zu Jahresbeginn nicht zu realisieren: Der Einzelhandel startet nach dem schwachen Weihnachtsgeschäft mit einem geringen Plus in das neue Jahr und die Kfz-Zulassungen von privaten Haltern waren im Februar im Vormonatsvergleich deutlich rückläufig.

Die Stimmungslage in der deutschen Wirtschaft zeigt sich zuletzt uneinheitlich: Der ifo-Geschäftsklimaindex blieb im Februar unverändert, wobei sich die Einschätzungen zur Geschäftslage etwas verschlechterten, während sich die Erwartungen aufgehellt haben. Vor allem Dienstleister bewerteten sowohl ihre Geschäftslage wie auch die Perspektiven pessimistischer. Das von der KfW und dem Ifo Institut ermittelte Geschäftsklima für den Mittelstand zeigte, dass auch die Mittelständler im Februar sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Geschäftserwartungen negativer einschätzten.

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Regulierung im Mietrecht sind Grenzen gesetzt – Kurswechsel nötig

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW warnt vor einer Überregulierung im Mietrecht, die zunehmend die wirtschaftliche Tragfähigkeit der sozial orientierten Wohnungsunternehmen bedroht. Ein Rechtsgutachten unter der Federführung des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis zeigt deutlich auf: Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums sind überschritten, wenn regulatorische Maßnahmen die Privatnützigkeit des Eigentums gefährden.

„Eigentum muss rentabel bleiben. Das ist der Inbegriff der Privatnützigkeit. Die verfassungsrechtlichen Grenzen werden aber dort überschritten, wo Regelungen in ihrer Gesamtheit nicht mehr zumutbar sind und das Eigentum übermäßig belasten“, sagt Prof. Ulrich Battis.

Das im Auftrag des GdW erstellte Gutachten „Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Regulierung von Wohnimmobilien“ kommt zu dem Schluss, dass aufgrund der derzeitigen Miethöhenregulierung sowie den steigenden Anforderungen an die energetische Sanierung bei gleichzeitig steigenden Baukosten ein wirtschaftliches Handeln nicht gesichert ist. Schon jetzt werden aufgrund des wirtschaftlichen Drucks Instandhaltungsmaßnahmen verschoben und Investitionen auf das Notwendigste beschränkt oder ganz eingestellt, da zahlreiche Kostentreiber ein fester Block sind und die mietrechtlichen Beschränkungen nicht erlauben, kostendeckend oder wirtschaftlich zu arbeiten.

„Wohnungsunternehmen müssten zur Erreichung der Klimaschutzziele ein Vielfaches von dem aufwenden, was sie aus eigener Kraft aufbringen können. Die Ziele sind damit in der Praxis nicht erreichbar“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

Besonders kritisch sind die Kappungsgrenzen bei Modernisierungen, die durch das Mietrechtsänderungsgesetz 2018 eingeführt wurden. Die Absenkung der Modernisierungsumlage auf 8 Prozent und die zusätzliche Kappung bei geringen Mieten verhindern eine wirtschaftliche Refinanzierung dringend notwendiger Investitionen.

„Die Zwei-Euro-Grenze bei der Modernisierung hat sich angesichts massiv gestiegener Baukosten real auf rund 1,45 Euro reduziert. Eine wirtschaftlich tragfähige Modernisierung ist unter diesen Voraussetzungen kaum mehr darstellbar“, betont Gedaschko.

Das Gutachten verdeutlicht, dass sich die klimagerechte Transformation des Gebäudesektors in einem Spannungsverhältnis zwischen Eigentumsgrundrecht, Sozialpflichtigkeit des Eigentums und Klimaschutz vollzieht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, einen gerechten Ausgleich dieser Rechtspositionen herzustellen.

„Die Politik darf sich nicht weiter darauf beschränken, immer neue Vorgaben zu erlassen, ohne ein Konzept für die Zukunftsfähigkeit der Wohnungswirtschaft zu haben. Der Staat muss die Transformationskosten fair verteilen und darf die Wohnungswirtschaft nicht alleinlassen“, fordert Gedaschko.

Im Hinblick auf die Koalitionsverhandlungen appelliert der GdW an die politischen Parteien, von weiteren Verschärfungen im Mietrecht abzusehen. Bereits heute führen die bestehenden Regelungen zu einer Zementierung angespannter Wohnungsmärkte. Die Zahl der Baugenehmigungen war 2024 auf den niedrigsten Stand seit 2010.

„Wenn Baukosten seit 2019 um rund 40 Prozent steigen und zugleich mehr für den Klimaschutz getan werden soll, ist klar: Weitere Eingriffe in die Mietpreisbildung würden den Wohnungsbau und die Modernisierung endgültig zum Erliegen bringen. Das Gutachten betont, dass einer Regulierung auch verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind“, so Gedaschko abschließend.

Das Gutachten finden Sie hier.

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Baugenehmigungen für Wohnungen im Januar 2025: +6,9 % zum Vorjahresmonat

Im Januar 2025 wurde in Deutschland der Bau von 18 000 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 6,9 % oder 1 200 Baugenehmigungen mehr als im Januar 2024. Damit stieg die Zahl der Baugenehmigungen im Vorjahresvergleich zum zweiten Mal in Folge, nachdem sie im Dezember 2024 bereits um 5,1 % gegenüber Dezember 2023 gestiegen war. Zuvor war die Zahl der zum Bau genehmigten Wohnungen seit April 2022 durchgängig gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat gesunken. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Januar 2025 insgesamt 15 100 Wohnungen genehmigt. Das waren 11,6 % oder 1 600 Wohnungen mehr als im Vorjahresmonat. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 21,7 % (+600) auf 3 400 Wohnungen an. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 10,1 % (-100) auf 1 000 Wohnungen. Bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, erhöhte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen um 5,8 % (+500) auf 9 800 Wohnungen.

Inflationsrate im Februar 2025 bei +2,3 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Februar 2025 bei +2,3 %. Im Januar 2025 hatte sie ebenfalls bei +2,3 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln im Februar 2025 verstärkt. Zudem blieben insbesondere die überdurchschnittlichen Preiserhöhungen bei Dienstleistungen inflationstreibend. Dagegen dämpfte die Preisentwicklung bei Energie auch im Februar 2025 die Inflationsrate. Gegenüber dem Vormonat Januar 2025 stiegen die Verbraucherpreise im Februar 2025 um 0,4 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 1,6 % gegenüber Februar 2024

Die Preise für Energieprodukte lagen im Februar 2025 um 1,6 % niedriger als im Vorjahresmonat. Bereits im Januar 2025 und Dezember 2024 hatte der Preisrückgang jeweils bei -1,6 % gelegen. Binnen Jahresfrist gingen im Februar 2025 die Preise sowohl für Kraftstoffe (-0,7 %) als auch für Haushaltsenergie (-2,2 %) zurück. Hier konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigeren Preisen für Strom (-3,0 %), Brennholz, Holzpellets oder andere Brennstoffe (-5,0 %) und leichtes Heizöl (-6,9 %) profitieren. Erdgas (+2,0 %) und Fernwärme (+9,7 %) waren hingegen teurer als ein Jahr zuvor.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 2,4 %

Die Preise für Nahrungsmittel lagen im Februar 2025 um 2,4 % höher als im Vorjahresmonat, nach +0,8 % im Januar 2025. Der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln hat sich damit deutlich verstärkt und lag im Februar 2025 knapp über der Gesamtteuerung. Noch deutlicher waren die Nahrungsmittelpreise zuletzt im Januar 2024 gestiegen (+3,8 % gegenüber Januar 2023). Von Februar 2024 bis Februar 2025 verteuerten sich vor allem Speisefette und Speiseöle (+11,9 %, darunter Butter: +27,9 %). Auch für Obst (+4,0 %), Gemüse (+3,9 %) und Molkereiprodukte (+3,7 %) lag die Preiserhöhung weiterhin deutlich über der Gesamtteuerung. Für einige Nahrungsmittelgruppen war auch eine geringere Preiserhöhung zu beobachten, zum Beispiel für Brot und Getreideerzeugnisse (+1,1 %) sowie für Fleisch und Fleischwaren (+0,2 %).

Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie bei +2,7 %

Im Februar 2025 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +2,7 %. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, lag im Februar 2025 ebenfalls bei +2,7 %. Die beiden Kenngrößen liegen seit über einem Jahr über der Gesamtteuerung und verdeutlichen somit, dass die Teuerung in anderen wichtigen Güterbereichen überdurchschnittlich hoch war.