Satzungsservice des VdW Bayern

Der VdW Bayern empfiehlt seinen Mitgliedsgenossenschaften wegen der im September vergangenen Jahres in § 43b GenG verankerten alternativen Verfahrensarten zur Mitgliederversammlung eine Überarbeitung der derzeitigen Fassung von Satzungen. Der Fachbereich Recht begleitet die Anpassung als kostengünstige Basisleistung im Umfang von 2 Beratungsstunden, wenn das hierfür vorgesehene Verfahren eingehalten wird. Sofern Genossenschaften diesen Satzungsservice in Anspruch nehmen möchten, sieht der Beratungsprozess vor, nicht die von der Homepage des GdW herunter zu ladende Mustersatzung, sondern eine an bayerische Erfordernisse und Zweckmäßigkeiten angepasste „Bayerische Mustervariante“ zu verwenden.

Sie erhalten diese auf Anforderung vom Geschäftsbereich Rechtsberatung telefonisch unter der 089 / 290020316 bzw. -402 oder per E-Mail unter karl.schmitt-walter@vdwbayern.de bzw. rudolf.seltenreich@vdwbayern.de.

Serielles und modulares Bauen 2.0: Neues europaweites Ausschreibungsverfahren für zukunftsweisende Wohnungsbaukonzepte startet

Gemeinsam haben das Bundesbauministerium, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie ein neues europaweites Ausschreibungsverfahren für zukunftsweisende Konzepte des seriellen und modularen Wohnungsbaus gestartet. Ziel ist es, bis Herbst 2023 eine neue Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“ zu schaffen. Bieter und Bietergemeinschaften aus Bauplanung und -ausführung können sich ab sofort bis zum 10. April 2023 um 12.00 Uhr in einem ersten Schritt um die Teilnahme am Verfahren bewerben. Anschließend startet die zweite Phase, in der die ausgewählten Bietergemeinschaften bis Herbst ihre Wohnungsbau-Angebote einreichen können.

Für Wohnungsunternehmen bietet die Rahmenvereinbarung den großen Vorteil, dass Angebote aus der Rahmenvereinbarung mit vergleichsweise geringerem Aufwand lokal angepasst realisiert werden können. Das bringt vor allem für öffentliche Unternehmen einen deutlichen Zeitgewinn, da nicht einzeln in jedem Unternehmen und für jedes Projekt erneut europaweit ausgeschrieben werden muss. Die Vorlaufzeiten für Bauvorhaben werden dadurch wesentlich verkürzt.

Das serielle und modulare Bauen vereint darüber hinaus weitere Pluspunkte: Durch Vorfertigung von Bauteilen im Werk wird die Baustellenzeit vor Ort im Schnitt auf rund sechs Monate verkürzt, was den Nachbarschaften zugutekommt. Der Einsatz maschineller Vorproduktion ist eine Antwort auf den massiven Fachkräftemangel. Damit die fertigen Gebäude auch für eine hohe städtebauliche und gestalterische Qualität stehen, wird die Bundesarchitektenkammer im Auswahlgremium mitwirken. Ein ganz wesentlicher Vorteil ist zudem die Planungssicherheit und Kalkulierbarkeit, die bei herkömmlichem Wohnungsbau aktuell Fehlanzeige ist, aber insbesondere durch die Rahmenvereinbarung für serielle und modulare Wohnungsbauvorhaben zugesichert werden kann.

Bundesbauministerin Klara Geywitz:
„Wir wollen schnell bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dafür brauchen wir das serielle und modulare Bauen. Einmal geplant, lässt sich diese Bauweise deutlich schneller auf die Straße bringen als individuell geplante Häuser. So entsteht schnell bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum, der darüber hinaus individualisierbar bleibt. Damit die ca. 3.000 abrufberechtigten Wohnungsunternehmen aus einem Portfolio einfach und unkompliziert, zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau, Typenmodelle auswählen können, braucht es diese neue Rahmenvereinbarung. Sie wird auch mit dem Ziel abgeschlossen, Aspekte der Nachhaltigkeit noch stärker zu integrieren und damit bereits in der Bauphase Emissionen deutlich zu senken. Ich erwarte von der neuen Rahmenvereinbarung des GdW, dass damit gezeigt wird, wie zeitgemäße Formen des seriellen und modularen Bauens und effektive Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Architekten und Fachplanern, bauausführenden Unternehmen und Wohnungsunternehmen entwickelt und in der Praxis umgesetzt werden. Es gilt mehr denn je: Wir müssen Wege realisieren, um rasch und kostengünstig bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Die Rahmenvereinbarung des GdW leistet hier einen wichtigen Beitrag.“

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Der Bedarf an neuen bezahlbaren Wohnungen in Deutschland wächst ungebrochen, gleichzeitig sind die aktuellen Baubedingungen historisch schlecht. Das serielle und modulare Bauen ist damit umso mehr eine ideale Möglichkeit, zügig, möglichst kostengünstig und in hoher Qualität neuen Wohnraum zu schaffen. Das belegen die bislang entstandenen Projekte aus der ersten Rahmenvereinbarung, die wir gemeinsam mit unseren Partnern 2018 ins Leben gerufen haben. Die innovativen Baukonzepte sollen vier Dinge vereinen: Zeitersparnis beim Bau, reduzierte Baukosten, eine hohe architektonische und städtebauliche Qualität sowie die Berücksichtigung baukultureller Belange. Übergeordnetes Ziel muss es sein, dass neu gebaute Mietwohnungen für die Mitte der Bevölkerung wieder bezahlbar werden.“

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB):
„Unser Ziel als Branche ist es, den Bauprozess weiter zu optimieren und unsere Produktivität nachhaltig zu steigern. Serielles und modulares Bauen ist dabei ein wichtiger Hebel, um die derzeit hohen Baukosten in den Griff zu bekommen und kostengünstigen Wohnraum zu schaffen. Durch industrielle Fertigungsmethoden und hohe Wiederholungseffekte können knappe Ressourcen wie Personal und Material effizienter genutzt werden; zudem wird das klimagerechte Bauen durch den ganzheitlichen Produktansatz stärker in den Mittelpunkt gerückt. Mit der zweiten Rahmenvereinbarung zeigt die Bau- und Wohnungswirtschaft, dass sie ihre Aufgaben ernst nimmt und anpackt. Dies erwarten wir nun auch von der Politik, indem sie etwa durch die Harmonisierung der 16 Landesbauordnungen endlich den notwendigen regulatorischen Rahmen setzt. Dies kostet keinen Cent extra, sondern erfordert nur Mut und Tatkraft.“

Alle Infos zum Ausschreibungsverfahren und den Weg zu den Vergabeunterlagen finden Sie unter www.gdw.de/seriellesbauen2-0

EU-Parlament stimmt für strengere Regeln bei der Gebäuderichtlinie

Das Europäische Parlament (EU-Parlament) hat am 14. März mit einer deutlichen Mehrheit für strengere Regeln bei der Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestimmt.

Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, soll das schon ab 2026 gelten. Außerdem sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.

Auf einer Skala von A bis G – wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht – müssen Wohngebäude dem Vorschlag zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen.

Ausnahmeregelungen

Für Denkmäler sollen die neuen Vorschriften nicht gelten. Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten auch für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser beschließen. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen lassen.

Das Vorhaben des Europaparlaments muss noch mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt werden. Die Mitgliedstaaten legen die Maßnahmen, die nötig sind, um diese Ziele zu erreichen, dann in ihren nationalen Renovierungsplänen fest.

Beurteilung der Wohnungswirtschaft

Die Vorschläge des Europaparlaments sind absurd. In gerade einmal neun Jahren müsste fast die Hälfte aller Gebäude in der gesamten EU saniert werden. Dabei herrscht schon jetzt ein massiver Material- und Fachkräftemangel, die Preise rund um das Bauen und Sanieren explodieren und auch die Zinsen steigen weiter. Für die absurd hohen Ziele müssten pro Jahr mindestens 125 Mrd. Euro investiert werden. Das wäre eine Verdreifachung der bisherigen Summe. Die ganz große und absolut unbeantwortete Frage ist, wer das finanzieren und wo dieses Geld herkommen soll.

Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen, aber insbesondere auch die vielen Einzeleigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können das finanziell nicht stemmen.

Die Zwangssanierungen kosten unendlich viel Geld und es ist nicht ansatzweise klar, wie die EU und die Bundesregierung das angemessen unterstützen könnten, um zahllose Besitzer und Mieter nicht völlig zu überfordern. Die Ersparnisse bei den Energierechnungen kompensieren die Sanierungskosten nicht annähernd.

Reaktionen aus der Politik:

Die Bundesbauministerin Klara Geywitz hat sich laut GdW-Informationen bereits kritisch zu den EU-Sanierungszwängen geäußert und Nachbesserungsbedarf angemeldet. Es gilt, nach den richtigen Worten der Ministerin, immer vom Machbaren und nicht allein vom Wünschbaren auszugehen.

Auch aus Bayern kommt massive Kritik an der EU-Gebäuderichtlinie. “Wir erwarten, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird und sich für Regelungen einsetzt, die weder Mieter noch Eigentümer überfordern”, sagte Bauminister Christian Bernereiter. Freiwillige Ansätze sollten Vorrang vor gesetzlichem Zwang haben.

Wir werden Sie zum Thema EU-Gebäuderichtlinie noch ausführlich informieren.

Pressestatement GdW

Online-Seminar am 27.03.2023 „Die Tricks der Mieter und was der Vermieter dagegen tun kann“

Der Vermieter ist immer der Dumme! Und die Trickliste der Schuldner ist lang. Diese und andere „Tricks“ werden von unserem Referenten RA Detlef Wendt vorgestellt und gemeinsam mit den Teilnehmern werden Lösungswege aufgezeigt und erörtert:

Inhalte:

  • Selbstauskunft des Mieters
  • Falscher Name im Mietvertrag
  • Vereitelungen von Besichtigungen, Reparaturen, Modernisierung
  • Minderung ins Blaue hinein
  • Zugangsvereitelungen wichtiger Schreiben
  • Lücken in Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Tierhaltung ohne Genehmigung
  • Hinterlassen von Sperrmüll
  • Abstellen abgemeldeter Kraftfahrzeuge
  • Offene Nebenkostennachzahlungen – Kündigung möglich?
  • Aufnahme Dritter zur Vermeidung von Räumungsvollstreckungen

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Das Seminar richtet sich an Vorstände, Geschäftsführer, Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter mit Sondermietenverwaltung.

Zur Anmeldung: Link

Gesetzliche Regelung für hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen

Für hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen wird es künftig eine ausdrückliche gesetzliche Regelung geben. Der Bundesrat hat dem Gesetz am vergangenen Freitag zugestimmt. Es muss nun noch verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bisher sind hybride oder virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen nur dann möglich, wenn dies in der Satzung entsprechend geregelt ist. Künftig wird dies auch ohne Satzungsregelung möglich. Allerdings unterscheidet das Gesetz im Konkreten danach, ob eine hybride oder eine virtuelle Mitgliederversammlung abgehalten werden soll. Hinsichtlich hybrider Mitgliederversammlungen liegt die Entscheidungskompetenz beim Einberufungsorgan, in der Regel dem Vorstand. Ob rein virtuelle Mitgliederversammlungen durchgeführt werden können, müssen die Mitglieder des Vereins entscheiden.

Ein ausführliches GdW-Rundschreiben finden Sie hier:

GdW-Rundschreiben

DESTATIS: 6,9 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2022

Im Jahr 2022 wurde in Deutschland der Bau von 354 400 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 6,9 % oder 26 300 Wohnungen weniger als im Jahr 2021, als mit 380 700 Baugenehmigungen der höchste Wert seit dem Jahr 1999 erreicht worden war. Niedriger als im Jahr 2022 war die Zahl der Baugenehmigungen zuletzt 2018 (346 800 Wohnungen). In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten. Die Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator für die zukünftige Bauaktivität, da Baugenehmigungen geplante Bauvorhaben darstellen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, mittelfristig 400 000 neue Wohnungen pro Jahr in Deutschland zu schaffen. Zum Rückgang der Bauvorhaben im Jahr 2022 beigetragen haben dürften vor allem Materialmangel und hohe Kosten für Baumaterialien, Fachkräftemangel am Bau und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen.

Zahl der neu genehmigten Wohnungen seit Sommer immer weiter gesunken

Im Jahr 2022 wurden in neu zu errichtenden Wohngebäuden 304 600 Wohnungen genehmigt. Das waren 7,3 % oder 23 900 Wohnungen weniger als im Vorjahr. Dabei fiel die Zahl der genehmigten Neubauwohnungen im 2. Halbjahr 2022 besonders deutlich gegenüber dem Vorjahreszeitraum ab: Wurden im 1. Halbjahr 2022 nur 2,1 % weniger Wohnungen genehmigt als im 1. Halbjahr 2021, so waren es im 2. Halbjahr 2022 dann 12,6 % weniger als im 2. Halbjahr 2021. Seit Mai 2022 wurden durchgängig weniger Anträge für neu zu errichtende Wohnungen genehmigt als im jeweiligen Vorjahresmonat. Wurden im Januar noch 9,4 % Wohnungen mehr genehmigt als im Vorjahresmonat, so waren es im August schon 10,5 % Wohnungen weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Genehmigungen verringerte sich ab August von 24 100 bis auf 20 400 Wohnungen im November (-15,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Einen niedrigeren Monatswert hatte es in den vergangenen fünf Jahren nur im Februar 2019 mit 18 900 Wohnungen gegeben. Im saisonbedingt starken Dezember stieg die Zahl zwar auf 28 100 Wohnungen an, das waren aber dennoch 20,1 % genehmigte Wohnungen weniger als im Dezember 2021.

Starke Rückgänge bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Besonders stark war im Jahr 2022 der Rückgang der Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser. So genehmigten die Baubehörden 78 100 neue Einfamilienhäuser, das waren 16,8 % oder 15 800 weniger als im Jahr 2021. Bei dieser Entwicklung ist allerdings auch der Basiseffekt durch das Auslaufen des Baukindergeldes im März 2021 zu beachten: Diese Fördermaßnahme trug dazu bei, dass im 1. Quartal 2022 insgesamt 26,2 % weniger Einfamilienhäuser genehmigt wurden als im 1. Quartal 2021. Im 2. bis 4. Quartal 2022 wurden dann 12,9 % weniger Einfamilienhäuser genehmigt als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der genehmigten Neubauwohnungen in Zweifamilienhäusern ging 2022 ebenfalls überdurchschnittlich stark zurück: In Zweifamilienhäusern wurden 27 700 Wohnungen genehmigt, das waren 13,8 % oder 4 400 weniger als im Vorjahr.

Etwa 63 % der Neubauwohnungen in Deutschland entstehen in Mehrfamilienhäusern. Aufgrund der noch hohen Genehmigungszahlen im 1. Halbjahr 2022 wurden in Mehrfamilienhäusern im Gesamtjahr 2022 mit 190 400 Wohnungen lediglich 1,6 % oder 3 100 Wohnungen weniger genehmigt als im Jahr 2021. Im Jahresverlauf beschleunigte sich der Abwärtstrend allerdings. Im Dezember 2022 wurden in neu zu errichtenden Mehrfamilienhäusern nur 19 200 Wohnungen genehmigt, das waren 19,3 % oder 4 600 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Üblicherweise werden im Dezember besonders viele Mehrfamilienhäuser genehmigt.

Deutlich weniger Bauanträge von Privatpersonen

Rund 95 % der Bauanträge für Wohnungen in Wohngebäuden werden von Unternehmen und Privatpersonen gestellt. Entsprechend prägten diese beiden Bauherrengruppen die Gesamtentwicklung maßgeblich und sorgten 2022 für den Rückgang: Während auf Unternehmen 147 900 Baugenehmigungen für neue Wohnungen entfielen und damit 5 000 oder 3,3 % weniger als im Vorjahr, gingen 141 100 Baugenehmigungen auf Privatpersonen zurück. Das waren 12,6 % oder 20 300 weniger als im Vorjahr. Demgegenüber stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen, die auf Bauanträge der öffentlichen Hand zurückgehen, um 17,8 % auf 12 200.

Umbauter Raum bei neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden leicht gestiegen

Der zentrale Indikator für die künftige Bauaktivität bei Nichtwohngebäuden ist der umbaute Raum. Bei den im Jahr 2022 genehmigten neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden erhöhte sich der umbaute Raum gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % auf 236,7 Millionen Kubikmeter. Nichtwohngebäude sind zum Beispiel Fabrikgebäude und Lagerhallen, Büro- und Verwaltungsgebäude oder landwirtschaftliche Betriebsgebäude. Mit 70 % den größten Anteil am umbauten Raum haben die nicht-landwirtschaftlichen Betriebsgebäude, worunter unter anderem Warenlager, Fabrik- und Werkstattgebäude fallen. Der umbaute Raum stieg hier um 6,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Der stärkste Rückgang bei Nichtwohngebäuden war mit 30,1 % weniger umbautem Raum bei den Anstaltsgebäuden zu verzeichnen. Dazu zählen unter anderem Krankenhäuser und Gebäude für die Altenpflege. In diesem Gebäudesegment schwanken die jährlichen Veränderungsraten stark. Mit einem Minus von 16,7 % war im Jahr 2022 auch bei den Büro- und Verwaltungsgebäuden ein starker Rückgang zu beobachten. Allerdings war der umbaute Raum hier immer noch höher als in den Jahren 2003 bis 2017. Der aktuelle Rückgang ist vermutlich unter anderem auf einen verminderten Bedarf an neuen Büro- und Verwaltungsgebäuden aufgrund des verstärkten Arbeitens im Homeoffice im Zuge der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Zahl neuer Genehmigungen weiter höher als Zahl der Fertigstellungen

Die Zahl der Baugenehmigungen erlaubt eine frühzeitige Einschätzung der zukünftigen Bauaktivität. Allerdings nimmt die Zahl der Bauvorhaben, die zwar genehmigt, aber noch nicht begonnen oder abgeschlossen wurden, der sogenannte Bauüberhang, seit einigen Jahren zu. Aufschluss über die tatsächliche Entwicklung der Bautätigkeit und des Bauüberhangs im Jahr 2022 gibt die Zahl der Baufertigstellungen, die das Statistische Bundesamt voraussichtlich Ende Mai 2023 veröffentlichen wird.

Wohnungsbau: Düstere Aussichten im Wahljahr 2023

Im Freistaat fehlen 200.000 bezahlbare Wohnungen

Nürnberg (14.03.2023) – In Bayern herrscht Wohnungsmangel. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen warnt vor einem drastischen Rückgang beim Wohnungsbau. Eine durch die Bevölkerungsentwicklung hohe Nachfrage treffe aktuell auf eine große Zurückhaltung bei den Bauherren. „Im Moment steuert die Politik in eine Bau- und Wohnungskrise“, sagt Verbandsdirektor Hans Maier beim Pressegespräch in Nürnberg.

Zehn Jahre lang haben die 500 Mitglieder des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen regelmäßig neue Rekordzahlen bei den Baufertigstellungen gemeldet. Zuletzt für das Jahr 2021. Doch dieser Boom hat sich für den Verbandschef erledigt. „Auch unsere Mitglieder legen gegenwärtig zahlreiche Neubau- und Modernisierungsprojekte auf Eis“, betont Maier. Als Ursachen für den Rückgang beim Wohnungsbau nennt er die hohen Baukosten, gestiegene Zinsen und die Auswirkungen der Energiekrise. Die bei so hohen Kosten notwendigen Mieten könnten die Kunden der sozial orientierten Wohnungswirtschaft schlichtweg nicht bezahlen.

Diese Entwicklung komme jedoch zur Unzeit. Schließlich sei Bayern das Bundesland mit dem größten Bevölkerungsanstieg. Seit 2011 ist der Freistaat um rund 880.000 Einwohner gewachsen. Die Folge für den Wohnungsmarkt: „Wohnungsmangel auch in vielen Klein- und Mittelstädten“, berichtet Maier. Der VdW Bayern hat hochgerechnet, dass in Bayern allein 200.000 bezahlbare Wohnungen fehlen. Zwar würde sich der Druck auf dem Wohnungsmarkt auch in der Gründung von Wohnungsunternehmen widerspiegeln. So habe der VdW Bayern in den letzten zehn Jahren 50 neue Mitgliedsunternehmen hinzugewonnen. Doch auch diese Unternehmen würden passende Rahmenbedingungen brauchen, um die gewünschte Wirkung erzielen zu können. „Wenn das Umfeld für den Wohnungsneubau nicht besser wird, lassen sich die vielen Pläne und Ideen nicht verwirklichen. Dann können wir nur Luftschlösser bauen“, sagt Maier.

Gute Zahlen – eingetrübte Stimmung in Mittelfranken

Die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt bestätigen die Vorstände der Vereinigung der Wohnungsunternehmen in Mittelfranken, Johannes Soellner und Roland Breun. Die positive Entwicklung beim Wohnungsbau in Mittelfranken sei im Jahr 2023 wohl vorbei. Im Geschäftsjahr 2022 stimmten die Zahlen noch. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen konnten ihre Investitionen in Neubau, Instandhaltung und Modernisierungen weiter auf insgesamt 393,5 Mio. Euro (+3%) steigern. Es wurden 842 Wohnungen (+15%) gebaut. Die Stimmung bei den 50 Mitgliedern der Vereinigung der Wohnungsunternehmen in Mittelfranken ist trotzdem eingetrübt.

„Beim Neubau bricht gerade vieles weg“, sagt Johannes Soellner, technischer Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Gartenstadt Nürnberg. Bis Anfang 2022 sei noch viel Bewegung bei Neubauprojekte gewesen. Doch seit dem russischen Krieg in der Ukraine mit all seinen Folgen würden kaum noch Bauvorhaben konkret angegangen. Als Beispiel nennt Soellner ein eigentlich für Anfang 2023 geplantes Neubauprojekt der eigenen Genossenschaft. Dieses sei nun erst ein-mal auf dem Prüfstand. Eine kostendeckende Miete von rund 14,50 Euro pro Quadratmeter wäre für die meisten Bewerber um eine Genossenschaftswohnungen nicht mehr leistbar. Dabei sei die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen momentan hoch.

Das einzig Positive in der aktuellen Situation ist aus Sicht von Roland Breun die Verbesserung bei den Ausschreibungen. „Wir bekommen nun wieder reelle Angebote von den Baufirmen“, berichtet der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Fürth-Oberasbach. Viele Handwerker und Dienstleister hätten offenbar wieder freie Kapazitäten.

Baukosten im Fokus

Aus Sicht von Verbandsdirektor Hans Maier steht fest: „Bezahlbarer Wohnraum kann nur entstehen, wenn der politische Wille vorhanden ist.“ Die größte Hürde seien die hohen Baukosten. Hier müsse die Politik ansetzen. Deutliche Verbesserungen für den Wohnungsbau verspricht sich Maier auch durch die Aufnahme der „Gebäudeklasse E“ in die Bayerische Bauordnung sowie einfachere Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber beim seriellen Wohnungsbau.

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