Neues Rundschreiben – Pflicht zur Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) für verpflichtete Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtete Rechtsanwälte (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG) haben sich unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) elektronisch zu registrieren (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG). Wir berichteten in der vdw aktuell 37/2024.

Die Pflicht zur Registrierung besteht, sobald die Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht wird, spätestens jedoch seit dem 1. Januar 2024.

In diesem Rundschreiben wird dargestellt, ob selbstständige Rechtsanwälte, Syndikusrechtsanwälte oder nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassene Unternehmensjuristen, die bei Unternehmen oder Verbänden angestellt sind, als Verpflichtete gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG gelten und sich bei der FIU registrieren müssen.

Download Rundschreiben

Basiszinssatz zum 1. Januar 2024: Anpassung auf 3,62 %

Der Basiszinssatz (§ 247 Abs. 2 BGB) hat sich zum 1. Januar 2024 verändert und beträgt nun 3,62 Prozent.

Nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (Verbrauchergeschäfte) betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 Abs.2 BGB, aktuell also 8,62 Prozent. Nach § 288 Abs. 2 BGB (Handelsgeschäfte) beträgt der Zinssatz bei Entgeltforderungen, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, aktuell somit 12,62 Prozent.
Der jeweils maßgebliche Basiszinssatz wird immer zum 1. Januar und zum 1. Juli von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Auf der Internetseite basiszinssatz.de befinden sich ein Zinsrechner und eine Übersicht über die Zinshöhen der letzten Jahre.

Warmmieten werden deutlich steigen müssen

Der Wohnungswirtschaft Bayern fehlt das Rüstzeug für die Klimawende im Wohnungsbestand

München (04.01.2024) – Für die Klimawende im Wohnungsbestand tickt die Uhr immer schneller. Bis 2040 möchte der Freistaat Bayern klimaneutral sein, so ist es im bayerischen Klimaschutzgesetz festgeschrieben. Ein wichtiger Sektor ist der Gebäudebestand. Doch die Wohnungswirtschaft fühlt sich bei dieser Mammutaufgabe nicht ausreichend unterstützt. Förderprogramme, Fördermittelausstattung, Infrastruktur, Handwerkermangel sowie Unklarheit bei den Energieträgern der Zukunft erschweren die Klimawende. Das ergab eine Mitgliederbefragung des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen. Nur die hohen Kosten stehen fest. Die Warmmieten werden aufgrund der energetischen Modernisierungen deutlich ansteigen müssen, davon sind 63 Prozent der befragten Unternehmen überzeugt.

Schlechte Noten bekommen vor allem die existierenden Förderprogramme für den Klimaschutz im Gebäudebereich. Fast vier Fünftel der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in Bayern sind der Meinung, dass die Förderung nicht zielgerichtet genug ist. Einer der Hauptkritikpunkte: Nicht der CO2-Ausstoß, sondern die Dämmung und Gebäudetechnik steht häufig im Vordergrund. „Angesichts ohnehin exorbitanter Baukosten vermissen viele Unternehmen eine Kosten-Nutzen-Abwägung“, kommentiert Verbandsdirektor Hans Maier. Unzufriedenheit herrscht auch bei der Fördermittelausstattung. 78 Prozent der Befragten kritisieren, dass nicht genug Geld für zwingend notwendige Maßnahmen wie einen Heizungstausch zur Verfügung steht.

„Das ist eine katastrophale Beurteilung für die Bundespolitik“, sagt der Verbandsdirektor. Vor allem das Hick-Hack um das Heizungsgesetz und der aktuelle Förderstopp bei wohnungswirtschaftlichen Programmen der KfW sind aus seiner Sicht dafür verantwortlich.

Den Wohnungsunternehmen fehlt auch eine klare Ausrichtung bei den Energieträgern der Zukunft. Nur jedem viertem Unternehmen ist derzeit klar, auf welchen CO2-neutralen Energieträger es zukünftig setzen soll. „Ohne belastbare Zusagen der Politik und Energiewirtschaft ob, wann und in welchem Umfang regenerative Energieträger in den Wohnungsbeständen verfügbar sind wird sich diese Unsicherheit nicht beseitigen lassen“, stellt Maier klar.

Die fehlende Klarheit über die Energieträger beeinflusst auch die Frage nach der passenden Infrastruktur. 50 Prozent der Unternehmen gehen derzeit davon aus, dass die zur Umsetzung der Klimawende notwendigen Energie- und Wärmenetze an ihrem Standort noch nicht in ausreichender Kapazität vorhanden sind. Große Hoffnungen setzt die Branche daher unter anderem in die Kommunale Wärmeplanung – doch nur etwa 30 Prozent aller Wohnungsunternehmen in Bayern berichten, dass ihre Kommune sie bereits in Planungsprozessen als Partner wahrnimmt.

Entscheidend für eine funktionierende Klimawende werden die ausführenden Handwerksbetriebe sein. Doch auch hier ist die Wohnungswirtschaft skeptisch. Nur 10 Prozent sind zuversichtlich, dass ausreichend Handwerkerkapazitäten zur Verfügung stehen werden.