Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften – Mieterschutzverordnung – Verlängerung bis zum 31.12.2025
Mit der Mieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 14.12.2021 hat die Bayerische Staatsregierung das Spektrum der Gemeinden und kreisfreien Städte neu definiert, in denen die Mietpreisbremse bei Abschluss eines neuen Mietvertrags über Wohnraum (§ 556d BGB, 10%-Grenze), die verkürzte Kappungsgrenze (§ 558 BGB, [...]