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Am 01.12.2021 trat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Die für Wohnungsunternehmen wichtigste Änderung: Die Kosten des Unternehmens für die Versorgung der Mieter mit TV-Signalen und -diensten (Betrieb von Gemeinschafts-Antennenanlage) sowie für die Bereitstellung von Breitband-Internet über eigene Verteilanlagen können ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr über § 2 Nr. 15 a) / 15 b) BetrKV umgelegt werden. Für Anlagen und Netze, die nach 01.12.21 errichtet werden, entfällt die Umlagefähigkeit sofort.

Damit Wohnungsunternehmen auch künftig Ihre laufenden Betriebskosten in diesen Bereichen refinanzieren können, müssen Sie jetzt handeln. Es gilt, sich einen Überblick über bestehende Verträge mit Netzbetreibern und Mieter zu verschaffen, Handlungsoptionen zu prüfen und neue Vereinbarungen zu treffen, die auch künftig die Abrechnung der durch das eigene Unternehmen erbrachten Leistungen ermöglichen.

Im Rahmen unserer WohWi Zur Sache möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen für Ihre Entscheidungsfindung an die Hand geben und Möglichkeiten zur zukünftigen Finanzierung von TV- und Breitbandangeboten vorstellen. Überdies besteht Raum für den Austausch der Wohnungsunternehmen untereinander und mit unseren Experten.

Begrüßung und Moderation
Hans Maier
Verbandsdirektor des VdW Bayern

Es referieren:
Dr. Claus Wedemeier, Leiter des Referats Digitalisierung und Demographie
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Berlin

Volker Hoess, Mitglied der Geschäftsleitung
FIDENTIA Wärmemessdienst & Kabelservice GmbH
Eine Gesellschaft aus der Unternehmensgruppe der Joseph-Stiftung, Bamberg

Nach jedem Vortrag besteht die Möglichkeit zum Austausch.


Teilnahmegebühr
Einzellizenz: 200,– Euro
Mehrfachlizenz für bis zu drei Teilnehmer*innen: 360,– Euro

Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist leider nicht mehr möglich.

Vorstandsressort
Interessenvertretung, Dienstleistungen und
Verbandsorganisation
Fachveranstaltungen
Dr. Susanne Koch
Telefon +49 89 290020-312