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Der „Zauber des Anfangs“ wohnt in allen neu gegründeten und jüngeren Wohnungsgenossenschaften, noch bevor die erste Wohnung gebaut ist. Hier herrschen gute Stimmung und Optimismus vor, insbesondere durch die Freude an der Verwirklichung des anvisierten Projekts, Wohnungen herzustellen und zu vernünftigen Bedingungen zu vermieten. Und es ist auch wunderschön, dass dies so ist. Diese Freude soll jedoch nicht dadurch getrübt werden, dass sich im Laufe des Wirtschaftens Probleme zeigen, die möglicherweise deswegen eine bedrohliche Größe erlangen, weil sie vor ihrem Entstehen nicht erkannt worden waren.

Die Rechtsform „eG“ ist anspruchsvoll. Die Abläufe sind streng formalisiert. Vom Beitritt neuer Mitglieder, dem Ausscheiden von Mitgliedern aus der Genossenschaft, über die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat hin bis zur Mitgliederversammlung müssen zumindest die genossenschaftsrechtlichen Grundlagen bekannt sein. Sehr große Bedeutung kommt zudem den Themen Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben zu. Das Wohnraummietrecht prägt die Geschäftstätigkeit der Genossenschaft.

Bereits mit Gründung einer Genossenschaft ist diese außerdem voll buchführungspflichtig und verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches aufzustellen und zu veröffentlichen. Darüber hinaus gelten besondere Anforderungen an die Buchführung und Jahresabschlusserstellung. Dem Vorstand einer Wohnungsgenossenschaft müssen z.B. die vom Gesetz bestimmten Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung bekannt sein. Wichtig sind daneben auch Grundkenntnisse im Bereich größenbedingter Erleichterungen, um die gesetzlichen Vorgaben – soweit möglich – zumindest reduzieren zu können.

Auch steuerrechtlich ist die Rechtsform einer „eG“ allein dahingehend schon besonders, dass sie drei verschiedene steuerliche Prägungen haben kann. Zumindest in Grundzügen sollten auch hier dem Vorstand die jeweiligen Vor- und Nachteile bekannt sein, um etwaige Schädigungen der eG zu vermeiden. Außerdem wird jede neu gegründete Genossenschaft alsbald Post vom Finanzamt zur „steuerlichen Ersterfassung“ bekommen und anschließend steht die jährliche Abgabe der Steuererklärungen an (in der Regel Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer). Auch hier ist steuerliches Grundwissen unerlässlich.

Das Seminar vermittelt ein solides Grundwissen über wesentliche Knackpunkte aus den genannten Themenstellungen. Dieses Wissen soll die Handelnden dazu befähigen, Probleme frühzeitig zu erkennen, damit rechtzeitig fachlicher Rat eingeholt werden kann.


Referenten:
Dr. Stefan Roth, Justiziar und Mitglied im Vorstand des VdW Bayern (Mietrecht- und Genossenschaftsrecht)

Dipl.- Kfm. Rudolph Pötzinger, WP StB (Einführung ins Steuerrecht)

M. Sc. Robert Dobroschke, WP StB (Grundlagen der Bilanzierung)

Gebühren
300,00 € für VdW-Mitglieder
350,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe
Vorstände und Aufsichtsräte
Das Seminar richtet sich an alle, die im Vorstand oder Aufsichtsrat einer Wohnungsgenossenschaft Verantwortung übernehmen wollen oder schon übernommen haben.

Anmeldeschluss: 23.02.2021
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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