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Wir wollen uns mit den Grundlagen und der laufenden Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen und Wohnungsabnahmen auseinandersetzen und das immer schön praxisnah. Natürlich gehen wir darauf ein was passiert, wenn die Wohnung mit Gebrauchsspuren bzw. unrenoviert übergeben wurde! Wie muss ich vorgehen, wenn der Mieter sich weigert, Einbauten und Einrichtungen zu entfernen?

Jede Wohnungsabnahme ist eine Verhandlung, die den Mitarbeiter auf eine harte Probe stellt. Er muss ein gerichtsfestes Abnahmeprotokoll schreiben und gleichzeitig erhebliche juristische Kenntnisse haben. Die ständige Rechtsprechung des BGH und insbesondere die Darstellung in der Presse verunsichert Mieter und Vermieter. So gibt es oft bei der Wohnungsabnahme heftigen Streit.

Inhalte:

  • Mietvertragliche Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen
  • Neue Urteile des BGH und der Instanzgerichte
  • Übergabe einer unrenovierten Wohnung und die Folgen
  • Was tun, wenn die Klauseln unwirksam sind?
  • Muss der Mieter über die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturenklausel bei Auszug informiert werden?
  • Bei unwirksamer Klausel – Mieterhöhung?
  • Fristenplan
  • Neue Rechtsprechung des BGH
  • Anfangs- und Endrenovierungsklauseln
  • Schönheitsreparaturen während der Mietzeit
  • Rauchen in der Wohnung
  • Rechtliche Bedeutung der Wohnungsabnahme
  • Rückgabepflicht des Mieters
  • Annahmeverzug
  • Vereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter
  • Einrichtungen und Einbauten – Vereinbarungen – Übernahme
  • Wegnahmerecht des Mieters
  • Fachgerechte Schönheitsreparaturen
  • Farbliche Gestaltung der Wohnung
  • Dübellöcher
  • Nachfristen
  • Nutzungsentschädigung
  • Sachschäden
  • Wohnungsabnahmeprotokoll
  • Umbau der Mieträume nach Auszug des Mieters
  • Verjährungsfristen

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referent:
Erhard Abitz, selbstständiger Haus- und Wohnungseigentumsverwalter, Unternehmensberater a.D. und Fachbuchautor mit Sitz in Hönow. Seine fachlichen Schwerpunkte sind u.a. das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie das Grundstücksrecht.

Gebühren:
Präsenz:
350,00 € für VdW-Mitglieder
440,00 € für Nichtmitglieder
sowie jeweils pro Tag eine Verpflegungspauschale von 30,00 € netto zzgl. USt.

Online:
320,00 € für VdW-Mitglieder
370,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Hausmeister, Mitarbeiter im Bestandsmanagement und Fremdverwaltung sowie Neueinsteiger

Anmeldeschluss: 17.10.2022
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Anmeldeschluss.

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