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General- und Vertreterversammlungen sind in formaler Hinsicht das höchste Organ einer Genossenschaft. In der Versammlung stehen Vorstand und Aufsichtsrat zumindest einem Ausschnitt ihrer Mitglieder gegenüber. Neben der rechtlich geforderten Abarbeitung der Tagesordnung kommen in der Versammlung auch alle Wünsche und Stimmungen zusammen, die sich aus Themen ergeben, welche die Genossenschaftsmitglieder bewegen, und die sich im Jahreskreislauf angesammelt haben. Die Versammlung läuft im Idealfall ruhig und geordnet ab. Die Grundstimmung in der Versammlung kann jedoch auch „emotionale“ bis „turbulente“ Züge annehmen. Hier ist dann eine kompetente und selbstbewusste Versammlungsleitung gefordert.

Auf der Grundlage sicherer Rechtskenntnisse ist es erforderlich, die auftretenden Stimmungen und Spannungen zu moderieren, sodass die Versammlung von den Genossenschaftsmitgliedern nicht als übermäßig belastet, oder schlimmstenfalls als chaotisch empfunden wird. Die geregelte Durchführung der Versammlung ist zudem wichtig, um möglichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen von vornherein den Boden zu entziehen.

Im Seminar werden daher die entscheidenden rechtlichen Einzelfragen zum Verlauf einer Versammlung, insbesondere zu den Rechten und Pflichten der Versammlungsteilnehmer detailliert behandelt. Auf dieser Grundlage lässt sich der Verlauf der Versammlung dann auch im Hinblick auf den „emotionalen Verlauf“ besser steuern.

Das Seminar richtet sich an diejenigen, die den Vorsitz im Aufsichtsrat innehaben, und daher im Regelfall die Aufgabe der Leitung erfüllen müssen, aber auch an alle übrigen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder. Denn letztlich kann jedes Organmitglied in die Notwendigkeit kommen, eine General- oder Vertreterversammlung gestalten zu müssen.

Insbesondere geht es um folgende Themen:

  • „Klassische“ Fehler bei der Versammlungsdurchführung
    Kommunikation und persönliches Auftreten der Versammlungsleitung
  • Tagesordnung und Abstimmungen (Beschlüsse/Wahlen)
    Beschlussformulierung, Mehrheiten, Stimmabgabe offen oder geheim
  • Rede- und Antragsrecht der Teilnehmer
  • Umgang mit Störungen aus dem Publikum
  • Aspekte zum Versammlungsraum und zur Bewirtung

Referenten:
Dr. Stefan Roth, Justiziar und Vorstand beim VdW Bayern
Coreferent RA Karl Schmitt-Walter, Rechtsberatung des VdW Bayern

Gebühren:
420,00 € für VdW-Mitglieder
528,00 € für Nichtmitglieder
sowie jeweils pro Tag eine Verpflegungspauschale von 25,00 € netto zzgl. USt.

Zielgruppe:
Vorstände und Aufsichtsräte von Genossenschaften

Anmeldeschluss: 15.01.2025
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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