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Die General- oder Vertreterversammlung gehört zum Wesenskern einer Genossenschaft. Ihr kommen nicht nur wichtige rechtliche Aufgaben und Funktionen zu, sondern in ihr treffen sich auch die Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft, um in Gemeinsamkeit die genossenschaftlichen Prinzipien der Selbstverwaltung und Selbstorganisation zu leben. Eine emotionale Komponente schwingt ebenfalls ganz deutlich mit. Man bildet auch menschlich eine Gemeinschaft. In Zeiten, in denen sicheres und bezahlbares Wohnen immer gefährdeter erscheint, vielleicht sogar als Schicksalsgemeinschaft empfunden. 

Dies alles hat die Covid-Pandemie nun über den Haufen geworfen. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem „Covid-Maßnahmengesetz“ (COVMG) aus dem März 2020 den Genossenschaften Hilfestellungen dergestalt gegeben, dass sie eine Versammlung auch schriftlich oder digital abhalten können. Der jüngst ergangene Beschluss des OLG Karlsruhe geht demgegenüber von der Unzulässigkeit solcher Gestaltungen einer Versammlung aus. Inzwischen wird auf Bundesebene an einer Klarstellung gearbeitet. In dieser Verwirrung stellen sich hauptsächlich die folgenden Fragen: 

– Welche Möglichkeiten einer Versammlungsdurchführung gibt es im Jahr 2021?  

– Welche Gestaltungen einer Versammlung sind in Zukunft denkbar? 

– Vorteile und Nachteile der verschiedenen Wege 

– Struktur und Ablauf schriftlicher und digitaler Versammlungen 

Ausgangspunkt der Überlegungen ist der übliche Ablauf und Inhalt einer General- oder Vertreterversammlung in Präsenz. Auch diese wird nochmal in ihren wichtigsten Aspekten dargestellt.


Referent:
Dr. Stefan Roth, Justiziar und Mitglied im Vorstand des VdW Bayern

Gebühren:
300,00 € für VdW-Mitglieder
350,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, Mitarbeiter einer eG

Anmeldeschluss: 02.06.2021
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