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George Orwell hatte ihn vorhergesehen, den Überwachungsstaat. Der Datenschützer rüstet dagegen auf und sagt, meine Daten gehen nur mich etwas an. Die neue DS-GVO versucht so gut es geht, den Bürger zu schützen. Aber wer schützt den Mieter? Und wer den Hauseigentümer? Welche Art der Überwachung auf Grundstücken oder innerhalb eines Miethauses erlaubt das Gesetz? Wo ziehen die Gerichte Grenzen und verbieten Überwachungsmaßnahmen rigoros? Diese Fragen der digitalen Überwachung werden im Seminar unter mietrechtlichen Aspekten erörtert.

Inhalte:
• Videoüberwachung durch den Vermieter auf dem Grundstück
• Videoüberwachung durch den Vermieter im Hauseingangsbereich
• Videoüberwachung durch den Vermieter innerhalb des Hauses (Hausflur/Keller)
• Videoüberwachung durch den Vermieter in der Tiefgarage
• Tonüberwachung/Aufnahme/Speicherung zulässig?
• Videoüberwachung durch einen Mieter
• Sinnvolle Maßnahmen bei eigenmächtigem Handeln eines Mieters
• Videoüberwachung durch Grundstücksnachbarn
• Besonderheiten bei Videoattrappen


Referent:
RA Detlef Wendt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Recklinghausen
Seit 1996 führt er bundesweit für Wohnungsverbände und Unternehmen Seminarveranstaltungen durch. Er ist Autor des Sachbuches „Auf hoher See und vor Gericht“. Auf seinem Blog „Wendt der Woche“ bespricht er Gerichtsurteile.

Gebühren:
300,00 € für VdW-Mitglieder
350,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführer, Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter mit Sondermietenverwaltung

Anmeldeschluss: 15.02.2022
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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