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Die beiden Initiativen in Berlin und Bayern zur Deckelung bzw. Absenkung der Wohnraummieten sind vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kürzlich gescheitert. Jetzt scheint sich dieses Thema auf die Bundesebene zu verlagern. Neben den Plänen der politischen Parteien im Rahmen des Bundestagswahlkampfes zu weiteren Möglichkeiten einer Begrenzung des Mietenanstiegs befinden sich schon heute zahlreiche „Deckel“ oder „Bremsen“ im Wohnraummietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Etwas „stiller“ im Vergleich zum lauten Getöse um den Berliner Mietendeckel hatte der Gesetzgeber eine weitere Stellschraube zur Verlangsamung des Mietenanstiegs gedreht: die Reform des Mietspiegels, insbesondere des qualifizierten Mietspiegels. Dieser wird künftig eine noch viel stärkere Wirkung entfalten als bisher. Bei der Durchführung von Mietanpassungen und gegebenenfalls im Mieterhöhungsprozess wird der qualifizierte Mietspiegel eine entscheidende Bedeutung erlangen. Die Einzelheiten hierzu im Zusammenhang mit den schon bestehenden Mietpreisbremsen werden ausführlich behandelt.

Ebenfalls werden interessante Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus jüngster Zeit vorgestellt, sodass sich hieraus in kürzester Zeit ein Überblick über die wesentlichen neuen Entwicklungen des Wohnraummietrechts und der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu gewinnen lässt. Weitere aktuelle Themen aus dem Wohnraummietrecht und der Gesetzgebung hierzu runden das Seminar ab.

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referenten:
Dr. Stefan Roth, Justiziar und Mitglied des Vorstands im VdW Bayern
Coreferent RA Karl Schmitt-Walter, Rechtsberatung des VdW Bayern

Gebühren:
300,00 € für VdW-Mitglieder
350,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände und Sachbearbeiter bzw. Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen

Anmeldeschluss: 06.07.2021
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss

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