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Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde der Smart Meter Rollout im MsbG festgeschrieben und ist nunmehr bis zum Jahr 2032 zu realisieren.

Diese Aufgabe obliegt zunächst den grundzuständigen Messstellenbetreibern, jedoch kann auch der Grundstückseigentümer gem. § 6 MsbG die Umstellung vornehmen, wenn er zugleich eine weitere Messsparte einbindet. Vor dem Hintergrund der Heizkostennovelle bietet sich in der Praxis insoweit vor allem und zeitnah die Erfassung des Heizverbrauches an.

Das Seminar erläutert die rechtlichen Grundlagen des Smart Meter Rollouts und des Bündelmessstellenbetriebes, die sich insoweit betriebskostenrechtlich ergebenden Fragestellungen sowie die im Zusammenhang mit dem Abschluss von Messstellenbetriebsverträgen zu beachtenden rechtlichen Aspekte.

Inhalte:

  • rechtliche Grundlagen des Smart Meter Rollout
    – Zuständigkeiten, Ankündigungen, Duldungspflichten von Eigentümern und Mietern, Preisdeckelung
  • rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen des Bündelmessstellenbetriebes gem. § 6 MsbG (“Liegenschaftsmodernisierung”)
    – mögliche Spartenmessungen neben dem Strom
    – notwendige Ankündigungen gegenüber dem bisherigen Messstellenbetreiber
    – Mindestvertragslaufzeiten
    – Ankündigung gegenüber dem Wohnungsnutzer, Duldungspflichten des Nutzers
  • betriebskostenrechtliche Betrachtung des Bündelmessstellenbetriebes, Möglichkeiten zur Umlage der Zählerkosten, Umlage von Mietkosten?

Messstellenbetriebsverträge für Bündelmessstellenbetrieb
– typische Inhalte, dringend notwendige Regelungen, zu beachtende Abgrenzungen bzw. Überschneidungen

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referentin:
RA´in Beate Heilmann, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Gebühren:
270,00 für VdW-Mitglieder
290,00 für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände, Führungskräfte, Leiter Bestand, Techniker, Mitarbeiter Miet- und WEG-Verwaltung

Anmeldeschluss: 10.11.2022
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Anmeldeschluss.

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