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Auch nach der WEG-Novelle hat der WEG-Verwalter weiterhin regelmäßig die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan für die betreffenden Wirtschaftsjahre aufzustellen.

Das Seminar erläutert die jeweiligen Inhalte der Abrechnung und des Wirtschaftsplanes und die hierzu ergangene (und ggf. fortbestehende) Rechtsprechung des BGH sowie die mit den Gesetzesänderungen einhergehenden jeweils anzupassenden Beschlussinhalte und den verbleibenden Umfang evtl. Beschlussanfechtungsklagen.

 

Inhalte:

Gesetzliche Grundlagen

  • Pflicht zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung
  • Zeitlicher Rahmen der Erstellung
  • verantwortlicher Verwalter bei Wechsel
  • rechtliche Bedeutung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan (Fälligkeit von Nachzahlung/Guthaben/Vorauszahlungen/Abrechnungsspitze/Grundlage der geänderten Beschlussfassung)
  • Folgen unterlassener Abrechnungen / Wirtschaftsplan

Inhalt der Jahresabrechnung

  • wesentlicher Inhalt lt. neuer gesetzlicher Fassung
  • grundlegender Inhalt lt. Rechtsprechung BGH / Instanzen
  • Darstellung Ausgaben / Einnahmen (Nachzahlungen, Hausgeld, Ausgaben für Sondereigentümer)
  • Darstellung Heizkosten
  • Auskehr von Einnahmen? (inzidente) Beschlussfassung
  • Nachzahlungen
  • „Rechtsfrüchte“
  • sonstige Einnahmen, z.B. Miete Keller, Wascheinrichtungen
  • Abrechnung Sonderumlage
  • Darstellung Abrechnungsspitze
  • informatorische Angaben
  • weitere typische Streitfragen

–      (z.B. – Kosten Rechtsverfolgung, „Umbuchungen“)

  • Vermögensbericht
  • Darstellung Instandhaltungsrücklage
  • Darstellung Entwicklung Bankkonten
  • Sonstige Vermögenswerte
  • Verbindlichkeiten der WEG

Inhalt der Einzelabrechnungen

  • Anwendung zutreffender Verteilerschlüssel
  • Sonderbelastungen?
  • Darstellung „Anteil“ Instandhaltungsrücklage?

Adressat Abrechnungen

  • Eigentümer
  • Zuständigkeit für Guthaben / Nachzahlung bei Eigentümerwechsel

Beschlussfassungen zur Jahresabrechnung und Einzelabrechnung

  • Beifügung zur Einladung?
  • Prüfung durch Beirat erfolgt?
  • Richtiger Beschlusstext, insbesondere notwendige Modifizierungen nach neuem Recht
  • Beschluss zu Guthaben
  • Vorhalten von Unterlagen auf der Eigentümerversammlung?

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Termin:
15.11.2022, Online, 10.00 – 17.00 Uhr

Referentin:
RA´in Beate Heilmann, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Gebühren:
320,00 € für VdW-Mitglieder
370,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Führungskräfte, Leiter Bestand, Mitarbeiter Miet- und WEG-Verwaltung

Anmeldeschluss: 08.11.2022
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie nach dem Anmeldeschluss.

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