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Die Bewältigung der Energiewende erfordert den zwingenden Einsatz erneuerbarer Energien im Bereich der Stromproduktion, wobei der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 80% ansteigen soll. Der Ausbau von PV-Anlagen soll bis zum Jahr 2030 auf 215 GW installierte Leistung ansteigen. Gesetzliche Änderungen und Solargesetze der Länder sollen den Ausbau insbesondere der PV-Stromproduktion voranbringen.

Vermieter und Gebäudeeigentümer kommen somit mittelfristig nicht umhin, sich über eine eventuell eigene Stromproduktion Gedanken zu machen.

Das Seminar informiert über die insoweit bestehenden Möglichkeiten, rechtliche Grundlagen und aktuell (noch) bestehenden Hemmnisse sowie bereits eingetretene Verbesserungen.

Inhalte:

  • gesetzliche Änderungen und Impulse – Übersicht relevante Änderungen im GEG, EEG, KWKG und Wegfall EEG-Umlage
  • Ansatz der eigenen Stromproduktion für Jahresprimärenergiebedarf und EE-Quote nach EEG
  • Übernahme der Versorgerrolle durch den Vermieter?
  • Alternative Contracting
  • Alternative Kettenliefermodell
  • Voraussetzungen des Mieterstromzuschlages
  • Ausgestaltung der Stromlieferung an Mieter – §§ 40 bis 43a EEG, insbesondere zwingende Vorgaben nach § 42a EEG
  • KWK-Zuschlag – Voraussetzungen und Dauer der Förderung
  • steuerrechtliche Aspekte und Hindernisse
  • Einbindung Elektro-Mobilität

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referentin:
Beate Heilmann, Rechtsanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Gebühren:
320,00 € für Mitglieder
370,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände, Bestandsleiter, Leiter und Mitarbeiter Technik

Anmeldeschluss: 12.04.2023
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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