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Das Seminar bietet praxisorientierte Informationen über alle mietrechtlichen und betreuungsrechtlichen Fragestellungen bei bestehender Betreuungsbedürftigkeit oder im Betreuungsfall eines Mieters. Behandelt werden sowohl die gesetzliche Betreuung nach § 1896ff. BGB als auch die rechtsgeschäftliche Vertretung, insbesondere die Vorsorgevollmacht.

Das Seminar wird durch die Vermittlung von Grundlagen des Betreuungs- und Vertretungsrechts sowie der aktuellen gerichtlichen Entscheidungen bestimmt und setzt Vorkenntnisse im Mietrecht voraus.

Mietverhältnisse, bei denen es sich beim Mieter um eine betreute Person handelt, sind in Konfliktfällen wie fristlose Kündigung und Mieterhöhung abweichend von der üblichen Herangehensweise zu behandeln. Wer ist Adressat der Kündigung, wer des Mieterhöhungsverlangens? Welche Anforderungen sind an das Bestehen von Kündigungsgründen, beispielsweise bei „Vernachlässigung der Mietsache“, „Beschädigung der Mietsache – auch durch Unterlassen“, „Störung des Hausfriedens?“ zu stellen, gibt es Abweichungen zur „normalen“ Intensität von Beeinträchtigungen? Kann das Mietverhältnis gekündigt werden, wenn der Betreuer einer Modernisierungsankündigung unter Hinweis auf den krankhaft, manischen Zustand des Betreuten widerspricht?

Vor diesem Hintergrund bildet die Lösung von Problemfällen, die häufig in der Praxis vorkommen, neben den eigenen Fällen der Teilnehmer, den Schwerpunkt des Seminars.

 

Inhalte:
Grundlagen des Betreuungs- und Vertretungsrechts

§ 1896 BGB: Betreuungsverfahren, Betreuungsbehörden, Betreuerbestellung, einstweilige Anordnung

Streitfall: Anspruch des Vermieters auf Verfahrenspfleger/ Betreuerbestellung

Rechtsmittel gegen Ablehnung der Betreuung

Der Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten; Aufgaben des Betreuers (Rechte, Pflichten), Betreuerwechsel, Haftung des Betreuers, Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Betreuer direkt; Abschluss und Beendigung von Miet- und Betreuungsverträgen; gerichtliche Genehmigungen

Vorsorgevollmacht; Formanforderungen; bedingte und transmortale Vollmachten; Vollmachten und Erbeinsetzung; Vorsorgevollmacht neben gesetzlicher Betreuung

Aktuelle Rechtsprechung: „Betreuungsfälle im Mietverhältnis“

Zugangsprobleme bei Abmahnung, Kündigung, Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung (AG, LG)

Richtiger Adressat einer Wohnraumkündigung, Anforderungen an die Kündigung durch den Betreuer

Streitfall Modernisierung: Härtefalleinwand wegen Modernisierungsumfang (BGH)

Anforderungen an die Kündigungsgründe „Vernachlässigung der Mietsache“, „Beschädigung der Mietsache – auch durch Unterlassen“, „Störung des Hausfriedens“ (AG, LG, BGH)

Problem: Beweisfälligkeit bei Störungen: Anforderungen an ein Störungsprotokoll (BGH)

Streitfall Schuldunfähigkeit des Mieters: „Was zu viel ist, ist zu viel.“ (BGH)

Streitfall Zwangsvollstreckung: Sicherstellung der Vollstreckung versus angekündigtem Suizid und unzumutbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen (BGH)

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referent:
RA Mario Viehweger, Fachanwalt für Miet- und Erbrecht, Kanzlei Hirsch, Thiem & Kollegen, Dresden/München

Er betreut seit vielen Jahren mittelständische Wohnungsunternehmen in allen mietrechtlichen Fragestellungen. Daneben ist er regelmäßig Referent zu verschiedenen mietrechtlichen Themen bei den wohnungswirtschaftlichen Regionalverbänden des GdW.

Gebühren:
320,00 € für VdW-Mitglieder
370,00 € für Nichtmitglieder

Teilnehmerzahl:
Max. 20

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände, Sachbearbeiter und Mitarbeiter von Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften sowie Wohnungsverwaltungen

Anmeldeschluss: 22.11.2022
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Anmeldeschluss.

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