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Das am 1. November 2020 in Kraft getretene WEMoG hat neben weiteren vielfältigen Änderungen auch Anpassungen des § 24 WEG vorgenommen, welche die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen betreffen, und angesichts der weiterhin bestehenden Einschränkungen durch das Pandemiegeschehen für die Praxis von zunehmendem Interesse sind. Dabei rückt insbesondere die Frage einer möglichen Durchführung von Online- bzw. Hybridversammlungen in den Vordergrund.

 Folgende Inhalte erwarten Sie:

 – rechtliche Änderungen für die Einberufung der Versammlung, Frist und Form
– geänderte Möglichkeiten zur Einberufung durch Eigentümer
– Wegfall des Mindestanwesenheitsquorums
– Möglichkeiten und Voraussetzungen der Durchführung von Online-Versammlungen und Hybrid-Versammlungen
– Verpflichtung des Verwalters zur Durchführung von Versammlungen trotz Pandemie?
– Änderungen zu den erforderlichen Stimmverhältnissen
– Änderungen für Vollmachten
– Erleichterungen und Voraussetzungen für das wirksame Zustandekommen von Umlaufbeschlüssen
– kein Wegfall der Beschlusssammlung

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referentin:
RAin Beate Heilmann, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Gebühren:
100,00 € für VdW-Mitglieder
150,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
WEG-Verwalter, Sachbearbeiter in WEG-Verwaltungen, Verwaltungsbeiräte und alle anderen, die mit WEG-Verwaltung zu tun haben

Anmeldeschluss: 01.06.2021
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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