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Mit immer neuen gesetzlichen Vorgaben und Impulsen im Bereich der Energiewende und Wärmewende ist in den nächsten Jahren mit einer erheblichen Veränderung der technischen Gebäudeausstattung zu rechnen. Anpassungen des Betriebskostenkataloges oder der HKVO sind bisher jedoch nicht erfolgt.

Das Seminar stellt klar, wann zusätzliche Vereinbarungen zu Betriebskosten erforderlich sind und in welchem rechtlichen Rahmen diese erfolgen können.

Inhalte:

Überblick – Grundlagen zur BK-Abrechnung und Vereinbarung sonstiger Betriebskosten in Wohnraummietverträgen und Gewerberaummietverträgen

Ergänzende Vereinbarungen für Heizkosten?

Bereits geregelte Bereiche – § 2 Nr. 15 neu BKVO, Smart Meter Rollout, Liegenschaftsmodell § 6 MsbG

Neue Technologien ohne spezifische Regelungen – Gebäudeautomation, Smart Building, Smart Home

  • Voraussetzungen der Vereinbarung nach § 2 Nr. 17 BKVO
  • Umlagefähigkeit von Gerätemiete?
  • ergänzende Auslegung des bestehenden Betriebskostenkataloges?

Einsatz von erneuerbaren Energien und HeizkostenVO

  • Privilegierung gem. § 11 HKVO, Voraussetzungen und Reichweite, andere Mietenstruktur?

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referentin: 
Beate Heilmann, Rechtsanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Gebühren:
320,00 € für VdW-Mitglieder
370,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Mitarbeiter Betriebskostenwesen, Bestandsleiter, Verwalter

Anmeldeschluss: 25.01.2023
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Anmeldeschluss.

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