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Die im Jahr 2022 teilweise eingestellte BEG-Förderung soll im Jahr 2023 neu strukturiert und mit der Zielsetzung vor allem der Förderung der Sanierung von Bestandsbauten wieder umfassend aufgenommen werden. Die Inanspruchnahme zinsverbilligter Kredite oder staatlicher Zuschüsse für bauliche Maßnahmen ist für den Vermieter attraktiv, führt aber zu mietrechtlichen Konsequenzen im Rahmen der Mieterhöhung nach § 559ff BGB sowie insbesondere bei späteren Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Das Seminar erläutert im Überblick die neue Fördersystematik sowie die sich für Mieterhöhungen in der Folge ergebenden Beschränkungen einschließlich dazu ergangener Rechtsprechung.

Inhalte:

  • Fördermittel für Wohngebäude, Nichtwohngebäude – bestehende Programme für Einzelmaßnahmen und Paketmaßnahmen (noch in Überarbeitung)
  • Berücksichtigung bei Mieterhöhungen nach § 559 ff BGB – Berechnung bei Zuschüssen und zinsverbilligten Krediten
  • Berücksichtigungen bei Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 5 BGB – Berechnung der gekürzten ortsüblichen Vergleichsmiete bei Zinsverbilligung und Zuschuss, Dauer der Anrechnung, Folgen bei Veräußerung des Mietobjektes, Formalien der Mieterhöhungserklärung

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referentin:
Beate Heilmann, Rechtsanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin.

Gebühren: 
170,00 € für VdW-Mitglieder
190,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände, Bestandsleiter, Verwalter, Mitarbeiter Modernisierungsabrechnung/Mieterhöhung

Anmeldeschluss: 06.03.2023
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Anmeldeschluss.

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