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Betreiberverantwortung und Verkehrssicherungspflichten bleiben für alle Immobilieneigentümer und Verwalter drängende Themen. Gerade die Problematik des Bestandsschutzes ist in letzter Zeit in den Fokus der Rechtsprechung geraten.

Umso wichtiger ist es für die Akteure zu wissen, wie Betreiberverantwortung und alles um die Thematik Verkehrssicherungspflichten rechtssicher organisiert werden kann, wie derartige Pflichten auf Mitarbeitende und Dienstleister übertragen werden können, welche Regelwerke zu beachten sind und wie genau eine Kontrolle der Leistungen durchgeführt werden muss.

Zudem wird darauf eingegangen, wer in welchem Maße haften kann und welche Entlastungsmöglichkeiten es gibt.

Inhalte mit Fällen und aktuellen Urteilen:

  • Einführung und Definition
  • Welche Haftungsquellen gibt es? Wer kann haftbar gemacht werden?
  • Die neue GEFMA 190 und die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Betreiberverantwortung
  • Strategien: Betreiberverantwortung und Verträge mit Mietern und Dienstleistern: Wie kann man Betreiberverantwortung und Verkehrssicherungspflichten rechtswirksam übertragen?
  • Strategien: Organisatorische Voraussetzungen, Prozesse und Dokumentation relevanter Sachverhalte
  • Bestandsschutz: Wann gilt er und wann nicht?
  • Grundlagen und Fälle zum Brandschutz in Immobilien
  • Grundlagen und Fälle zu den Themen: Hygiene, Baumbestand, Verkehrssicherungsbegehungen, Veranstaltungen, E-Mobilität u.v.m.

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referent:
Prof. Dr. rer. pol. Michaela Hellerforth, Professur an der Westfälischen Hochschule in Recklinghausen, Beratungstätigkeit bei Immobilienunternehmen und Kommunen, ehemaliges Mitglied des Verwaltungsrats der BIMA, Autorin zahlreicher Fachbücher.

Gebühren:
320,00 € für VdW-Mitgleider
370,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände, Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, die für die Verkehrssicherung zuständig sind

Anmeldeschluss: 22.03.2023
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Anmeldeschluss.

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