Miete, Renovierungen, Entrümpelungen und Mietschulden bei Bürgergeldberechtigten bzw. Grundsicherungsberechtigten

Die die sozialrechtlichen Regelungen zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung in den Sozialgesetzbüchern Zwei (SGB II) und Zwölf (SGB XII) sind kompliziert und werden regional unterschiedlich umgesetzt. Für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) und der Sozialhilfe können neben den laufenden Mietzahlungen auch Mietschulden, offene Forderungen aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung, Schönheitsreparaturen bis hin zu den Kosten einer notwendigen Entrümpelung durch den zuständigen Sozialleistungsträger übernommen werden.
Die Fortbildung erläutert unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und aktueller Gesetzesänderungen die jeweiligen Rechtsgrundlagen, Kommunikationswege mit den zuständigen Behörden und Möglichkeiten, wie Leistungsberechtigte ihre Rechtsansprüche durchzusetzen können. Das Webseminar vermittelt Beschäftigten der Wohnungswirtschaft sozialrechtlicher Kenntnisse, um Mieter*innen über bestehende Ansprüche zu informieren und bei Bedarf mit den zuständigen Behörden in den Dialog zu treten.
Inhalte:
- Wer gehört in welches Leistungssystem?
- gesetzliche Voraussetzungen für die Übernahme von Unterkunftskosten und den davon umfassten Bedarfslagen
- behördliche Zuständigkeiten und Kommunikation mit Behörden; alternative Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort
- Möglichkeiten der Unterstützung der Mieter*innen bei der Durchsetzung von Leistungen; flankierende Maßnahmen
- weitere Fragen aus der Praxis des Sozialmanagements
Referent:
Frank Jäger, freiberuflicher Dozent für Sozialrecht und -politik, Mitarbeiter des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles e.V., Wuppertal, Fachbuchautor
Gebühren:
395,00 € für VdW-Mitglieder
455,00 € für Nichtmitglieder
Zielgruppe:
Sachbearbeiter, Mitarbeiter Forderungsmanagement, Mietschuldenberater, Sozialmanager, sozial Beratende
Anmeldeschluss: 01.06.2026
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.
