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Tritt Schimmel in einem Mietobjekt auf, so ergeben sich in diesem Zusammenhang vielfältige tatsächliche und rechtliche Fragestellungen. Nicht selten werden hierbei Handlungspflichten durch Vermieter verkannt, wobei insbesondere die prozessuale besondere Beweislastverteilung zu beachten ist. Auch wenn Schimmelbefall auf den Mietgebrauch zurückzuführen ist, ergibt sich hiermit noch nicht zwingend eine rechtliche Verantwortlichkeit des Mieters.

Das Seminar erläutert die aktuelle Rechtsprechung zu den Verantwortlichkeiten des Vermieters und Mieters und zeigt auf, welches Verhalten des Vermieters rechtlich erforderlich und geboten ist.

Inhalte:

  • Schimmelbefall in der Wohnung als Mangel des Mietobjektes
  • Schimmelgefahr ausreichend?
  • Rechte des Mieters
  • Darlegungs- und Beweislastverteilung
    – notwendige vorrangige Entlastung des Vermieters – keine Ursache aus der Risikosphäre des Vermieters (Anforderungen und Bespiele)
    – Zweckmäßigkeit von Gutachten und Datenlogger
    – Entlastung des Mieters
    – dem Mieter zumutbares Alternativverhalten
  • Beispiele und Rechtsprechung
  • zulässige mietvertragliche Regelungen zur Vermeidung von Schimmelbefall?

Referentin:
RA‘in Beate Heilmann, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Gebühren:
324,00€ für Mitglieder
348,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände, Fachkräfte und Sachbearbeiter aus den Bereichen Mieten, Bauen und Technik, Verwalter, Hausmeister sowie Facility Management

Anmeldeschluss: 01.10.2024
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Anmeldeschluss.

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