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MaBV – Heizungsumstellung in der WEG – Durchführung von Heizungsmaßnahmen nach dem GEG 2024 und Kostentragung im WEG

13. Mai 2026 | 10:00 - 14:00

Das GEG 2024 legt den Gebäudeeigentümern im Falle der gewollten oder notwendigen Erneuerung einer Heizungsanlage Vorgaben in Bezug auf den Einsatz erneuerbarer Energien auf. Zudem bestehen aktuell besondere Anforderungen für Etagenheizungen. Gesetzliche Änderungen sind zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, jedoch noch nicht umgesetzt.

In dem Seminar werden die gesetzlichen Vorgaben und die sich hieraus für die GdWE im Rahmen der Umsetzung von Heizungsmaßnahmen   für Vorbereitung, Kostenverteilung und Beschlussfassung ergebenden rechtlichen Konsequenzen dargestellt. Eventuell zwischenzeitlich eintretende gesetzliche Änderungen werden selbstverständlich Berücksichtigung finden.

  

A. Umstellung der Heizungsanlage

1. als Instandsetzungsmaßnahme

modernisierende Instandsetzung ?

Instandsetzung bei Eingreifen der Verpflichtung gem. § 71 Abs. 1 GEG, § 71 Abs. 8 GEG

2. als bauliche Veränderung

insbesondere bei Durchführung vor Eingreifen der Verpflichtung gem. § 71 Abs. 1 GEG, § 71 Abs. 8 GEG

3. Herbeiführung der Beschlussfassung

nach § 19 WEG

nach §§ 20, 21 WEG

4. Kostentragung für die Maßnahme

nach § 16 WEG bei Instandsetzung

nach § 21 WEG bei baulicher Veränderung

    Kostentragung durch alle gem. § 21 Abs. 2 WEG

        – doppelte qualifizierte Mehrheit oder

        – Amortisation oder

        – durch entsprechende Beschlussfassung der Eigentümer ?

B. Spezialfall Etagenheizung § 71n GEG

1. Anwendungsbereich

2. Einholung und Aufbereitung von Informationen bei dem Schornsteinfeger und den Eigentümern im Jahr 2024

3. Pflichten nach dem Auftreten des ersten Austauschfall

Informationspflicht des Eigentümers

Einberufung Eigentümerversammlung

4. Herbeiführung der Grundlagenentscheidung der WEG

5-Jahres-Frist gem. § 71l Abs. 1 GEG

notwendige Stimmverhältnisse

5. Umsetzung der Zentralisierung

Frist

zwischenzeitlich notwendiger Austausch von Etagenheizungen in der Übergangsfrist

(notwendiger) Anschluss von Wohnungen nach Fertigstellung der Zentralheizungsanlage

6. Kostentragung

Spezialregelung § 71n Abs. 7 GEG

7. Heizungsaustausch bei Beibehaltung des dezentralen Heizungssystems

Erfüllung der Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG für die neu einzubauende Etagenheizung

C. Berücksichtigung ggf. zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Änderungen

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referentin:
RAin Beate Heilmann, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Gebühren:
335,00 für VdW-Mitglieder
360,00 für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer, WEG-Verwalter und Techniker

Anmeldeschluss: 06.05.2026
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

Onlineanmeldung

 

Details

  • Datum: 13. Mai 2026
  • Zeit:
    10:00 - 14:00
  • Veranstaltungskategorien: ,

Veranstaltungsort

  • Online-Seminar

Veranstalter

  • VdW Bayern Seminarbereich
  • Telefon +49 89 290020-509
  • E-Mail seminaranmeldungen@vdwbayern.de