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Leider allzu häufig müssen Wohnungseigentumsverwalter feststellen, dass Wohnungseigentümer ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht oder nicht vollständig nachkommen. Dem WEG-Verwalter obliegt es sodann, im Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft für eine schnelle gerichtliche Durchsetzung der Forderungen sowie einer möglichst effektiven Realisierung des Zahlungstitels Sorge zu tragen.

Inhalte:

 Zahlungsverpflichtungen des Wohnungseigentümers

  • bestehende Eigentümergemeinschaft
  • werdende Eigentümergemeinschaft – neue Rechtslage
  • Aufspaltung der Zahlungspflichten bei Veräußerung des Wohnungseigentums
  • Zahlungsverpflichtungen Wohngeld, Abrechnungsspitze und Sonderumlagen

Begründung und Fälligkeit von Zahlungspflichten – insbesondere § 28 WEG

Wohnungsentziehung bei Zahlungsverzug

  • Beschlussfassung
  • Entziehungsklage
  • Zwangsvollstreckung

Gerichtliche Durchsetzung von Wohngeldforderungen

  • Vertretung durch den Verwalter
  • Ermächtigung des Verwalters zur Einleitung eines Verfahrens?
  • Konkretisierung des Zahlungsanspruchs
  • richtiger Klageantrag
  • Checkliste

Zwangsvollstreckung

  • Sachpfändung / Zwangsvollstreckung
  • Zwangssicherungshypothek
  • Zwangsverwaltung
  • Zahlungspflichten des Zwangsverwalters ggü. der WEG
  • Zwangsversteigerung
  • Vorrecht der WEG für Wohngeldforderungen gem. § 10 ZVG und Anmeldepflicht des Verwalters (BGH)

Realisierung der Forderungen in der Insolvenz des Wohnungseigentümers

  • Abgrenzung Insolvenzforderung und Masseforderungen
  • Wichtig BGH: Absonderungsrecht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG

Referentin:
RA‘in Beate Heilmann, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Gebühren: 
384,00€ für VdW-Mitglieder
444,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
WEG-Verwalter, Mitarbeiter in der WEG-Verwaltung, Leiter und Mitarbeiter im Mahn- und Klagewesen

Anmeldeschluss: 21.11.2024
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Anmeldeschluss.

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