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Seit 1. April 2024 ist in Deutschland Cannabis legal. Erwachsene dürfen Cannabis anbauen, besitzen und konsumieren. Aber nur bestimmte Mengen sind straffrei. Außerdem können Vermietende den Konsum unter Umständen einschränken. Mitmietende müssen weder den Geruch lebender Pflanzen, noch den typischen Grasgeruch grenzenlos akzeptieren – wenden sich aber leider viel zu häufig an die Vermietenden, drohen mit Mietminderung oder Auszug, anstatt bei den Störenden zu klingeln.

Vermietende müssen wissen, was mietrechtlich zu akzeptieren wäre, wo die Grenzen des Mietgebrauchs liegen und welche Handhabe bei Störungen des Hausfriedens durch den Anbau, Konsum oder Handel besteht. Zudem: Was gilt für Wohngemeinschaften, was für Mietende mit Kindern und Jugendlichen?

Das Seminar befasst sich mit den aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG). Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den Teilnehmern zu diskutieren.

Inhalte:

  • KCanG – Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen „Cannabis“ ab 01.04.2024
  • Wenn der Nachbar das Gras wachsen hört oder „3×3 macht neun“ – Cannabisanbau in der Mietwohnung/ Balkon/ Balkongewächshaus: Grenzen des vertraglichen Gebrauchs
  • Cannabis bei Kindern und Jugendlichen: Endet der Schutz an der Wohnungstür? Handlungsmöglichkeiten des Vermieters
  • Cannabis als Balkonbepflanzung – Cannabiskonsum – wenn es nach Gras riecht: Störung des Hausfriedens und Handlungsoptionen des Vermieters, wenn sich Mitmieter beschweren
  • Welche Urteile „Makulatur“ geworden sind: Drogenkonsum in der Mietwohnung
  • Vertragsgestaltung: „Cannabisverbot“ im Mietvertrag, Hausordnung oder Genossenschaftssatzung zulässig?
  • Wenn Nachbarn „schwätzen“: Cannabisplantage „im 2. OG“ – Zutrittsrecht und Eingriffsmöglichkeiten des Vermieters
  • Aktuelle Rechtsprechung: Drogenhandel in der Mietwohnung und fristlose Kündigung

Referent:
Mario Viehweger, Rechtsanwalt für Immobilienrecht, mit Sitz in Dresden, berät und vertritt seit vielen Jahren bundesweit private Wohnungsunternehmen, kommunale Gesellschaften und Genossenschaften in allen mietrechtlichen Fragestellungen.

Gebühren:
204,00 € für VdW-Mitglieder
228,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände, Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände sowie interessierte Eigentümer und Vermieter.

Max. Teilnehmerzahl:
20

Anmeldeschluss: 24.09.2024
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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