

Neu – Anschluss- und Benutzungszwang von Fernwärme bei vorhandener Wärmepumpe, Pelletheizungen und Solarthermie?
28. Januar | 10:00 - 13:00
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Immobilienwirtschaft 2023 tief verunsichert. Was erwartet der Gesetzgeber von den Unternehmen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten? Was vielen besonders auf den Nägeln brennt: Die Kommunen müssen in den meisten Bundesländern erst 2026 bzw. 2028 Wärmepläne vorlegen. Erst dann ist klar, wo Fernwärmenetze geplant sind. Viele dieser neuen Netze sollen mit Fernwärmesatzungen abgesichert werden, die einen Anschluss- und Benutzungszwang vorgeben. Wie sich diese Fernwärmesatzungen auf vorhandene Heizungen auswirken, ist eine viel diskutierte Frage. Ganz besonders betrifft dies Eigentümer, die erst vor wenigen Jahren in eine neue, GEG-konforme Heizung investiert haben.
Ob hier Grund zur Sorge besteht, hat Dr. Miriam Vollmer in einem Gutachten für den Bundesverband Wärmepumpe untersucht. Die Berliner Fachanwältin und Lehrbeauftragte für das Energierecht referiert die Grundlagen und konkrete Handlungsempfehlungen im Umgang mit den neuen Anforderungen.
Inhalte:
- Was steht im Gebäude-Energiegesetz (GEG)?
- Die Fernwärmesatzung: Das kleine 1 x 1 des Anschluss- und Benutzungszwangs
- Gefahr für die neue Heizung? Wie wirkt sich die Fernwärmesatzung auf Bestandsanlagen aus?
- Raus aus der Fernwärme: Befreiungsansprüche für klimafreundliche Heizungssysteme
- Q & A: Rund um die Fernwärmesatzung
Referentin:
Dr. Miriam Vollmer, re/Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin
Sie berät seit 2006 vor allem Versorger, Industrie, Verbände und die öffentliche Hand rund um Energie und Umwelt. Als Lehrbeauftragte der Universität Bielefeld für das Energierecht und Mitherausgeberin renommierter Fachzeitschriften begleitet sie die Energiewende auch im wissenschaftlichen Raum seit vielen Jahren. Sie ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Partner der Rechtsanwaltskanzlei re|Rechtsanwälte, die von Berlin aus bundesweit im Energie- und Infrastrukturrecht beraten.
Gebühren:
Online
324,00 € für VdW-Mitglieder
348,00 € für Nichtmitglieder
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände, Leiter und Mitarbeiter aus technischen Abteilungen sowie alle, die mit diesem Thema zu tun haben.
Anmeldeschluss: 21.01.2025
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.