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Wärmewende und Wohnungswirtschaft: Wie geht es weiter? Heizungsgesetz, neues Betriebskostenrecht, PV-Allgemeinstrom für die Wärmepumpe

12. Februar 2026 | 10:00 - 12:00

Die energetische Versorgung des deutschen Gebäudesektors ist zu dekarbonisieren. Das ist nicht nur aus Sicht des Klimaschutzes dringend geboten, sondern rechtsverbindlich: es folgt aus Gesetz und Rechtsprechung. Mit der Europäischen Richtline über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (auch: kurz EPBD genannt) sind dazu notwendige Beiträge nunmehr auch verbindlich auf europarechtlicher Ebene festgelegt. Konkret sind durch Art. 10 der Gebäuderichtlinie alle Mitgliedstaaten, d.h. auch Deutschland, z.B. verpflichtet, verbindlich sicherzustellen, dass Dachflächen-Potenziale zur Energieerzeugung durch solare Strahlungsenergie effektiv genutzt werden. Doch diese nun aus Klimaschutzgründen dringend gebotenen Lösungen stehen immer wieder vor Herausforderungen, wenn es um Fragen der Abrechnung von Heizkosten (bei vermieterseitigem Eigenbetrieb der Zentralheizung) oder auch des Wärmelieferentgelts geht.

Durch die zahlreichen Neuerungen im Zuge der Wärmewende und der Energiewende hat der Gesetzgeber immer wieder neue Anforderungen an Vermietende. Diese finden sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie generell im Energierecht (insbes. im EEG, EnWG) und aber z.B. auch in den so genannten Solarpflichten aus Ordnungsrecht. Wie wirken sich diese energierechtlichen Vorgaben auf die Gestaltung von Kalt- und Warmmieten aus? Hierzu stellen sich viele Rechtsfragen, wie z.B. die folgenden:

  • Wie weit reicht das den Mietenden zustehende Wirtschaftlichkeitsgebot genau?
  • Kann die Vermieterin gezwungen werden, gegen überhöhte Wärmeabrechnungen vorzugehen?
  • Was genau ist bei der Abrechnung von Stromkosten der Wärmepumpe zu beachten?
  • Ist die Alternative der (energetischen) Modernisierungsumlage (nach § 559e BGB oder § 559 BGB) gangbar, wenn ich Solardachanlagen und/oder Wärmepumpen installiere oder installieren lasse?
  • Inwieweit sind Photovoltaik-Stromkosten, die ich für die Wärmeversorgung aus einer Wärmepumpe einsetze, über das Heiz- und Betriebskostenrecht überhaupt umlegbar, wenn die Vermieterin Anlagenbetreiberin der Dachsolaranlage und der Wärmepumpe ist? Und: Ändert sich das bei Fremdbetrieb?
  • Schließlich: Was gilt bei der Umstellung von vermieterseitigem Eigenbetrieb auf gewerbliche Wärmelieferung (§ 556c BGB)?

Aus Sicht eines Energierechtlers werden neue Fragen des Mietrechts unter Beachtung der zwingend zu beachtenden technischen Aspekte (insbesondere auch der Vorgaben des Verbands der Elektrotechnik (VDE) und der Bundesnetzagentur (BNetzA)) dargestellt. Der Referent wird auch seine Ansichten zum mietrechtlichen Mangelbegriff und zum Wirtschaftlichkeitsgebot gerne mit Ihnen diskutieren.


Referent
RA Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther, Hamburg

Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler ist auf das Recht der dezentralen Energieversorgung spezialisiert und verfügt seit fast 20 Jahren über Erfahrungen in diesem Bereich. Er ist außerdem durch politische Beratungstätigkeit auch immer sehr nah an den aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen in diesem Sektor. Die Entwicklung von Vertrags- und Geschäftsmodellen der dezentralen Wärme- und Stromversorgung ist neben der Beratung über aktuelle Rechtsfragen aus diesem Bereich ein deutlicher Schwerpunkt seiner täglichen Arbeit. Schlussendlich hat Herr Legler schon einige für die dezentrale Energiewende bedeutsame Projekte bis hin zu den obersten Gerichten auch gegen den Widerstand der Netzbetreiber gerichtlich durchgesetzt. Er verfügt damit auch über sehr praktische Erfahrungen, die er sehr gerne weitergibt.

Gebühren
Online
210,00 € für VdW-Mitglieder
235,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich in erster Linie an alle diejenigen, die mit den Grundzügen des Betriebs- und Heizkostenrecht vertraut sind und sich nun mit den Herausforderungen der Umstellung der Wärmeversorgung und ggf. auch der Stromversorgung zu befassen haben.

Anmeldeschluss: 05.02.2026
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

Onlineanmeldung

Details

  • Datum: 12. Februar 2026
  • Zeit:
    10:00 - 12:00
  • Veranstaltungskategorien: ,

Veranstaltungsort

  • Online-Seminar

Veranstalter

  • VdW Bayern Seminarbereich
  • Telefon +49 89 290020-509
  • E-Mail seminaranmeldungen@vdwbayern.de