MaBV – Update Betriebskosten in der aktuellen Rechtsprechung des BGH

Die Nebenkosten bewegen regelmäßig die Gemüter der Vertragsparteien. Bei allen Bemühungen um eine Kostenbegrenzung und zur Herstellung von Transparenz durch den Vermieter sind Streitigkeiten zur Nebenkostenabrechnung nicht immer vermeidbar.
Das Seminar beschäftigt sich mit den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung zu den gängigen Themenstellungen sowie bereits eingetretenen oder sich aktuell abzeichnenden gesetzlichen Änderungen zu zulässigen Abrechnungspositionen.
Inhalte:
• Besonderheiten / Veränderungen seit 2024
– CO²- Preisverteilung und zukünftige Preisentwicklung
– Änderungen HKVO + BKVO ab 2024, Wegfall „Wärmepumpenprivileg“
• Umlage von Betriebskosten
– umlagefähige Positionen
– Voraussetzungen wirksamer Betriebskosten-Umlagevereinbarungen
– später hinzukommende Betriebskosten, Öffnungsklauseln
– Regelungen zum Verteilerschlüssel
• Abrechnungsfrist
– Voraussetzungen der Fristwahrung
– Zustellung
– Folgen bei Fristversäumnis, Rechte des Mieters
– nicht ausgeschlossene Forderungen
• Betriebskostenabrechnung
– notwendiger Inhalt
– formale und inhaltliche Fehler
– Vorwegabzug für Gewerbe und bei gemischten Kosten
– Abrechnungsprinzip
– Verteilerschlüssel
– Sonderprobleme
• Prüfung der Abrechnung durch den Mieter
– Einwendungsfrist
– Belegeinsichtsrecht
– substantiiertes Bestreiten, notwendiges Vorbringen
• Erhöhung von Vorschüssen
– formale und inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung als Voraussetzung
– fristlose Kündigung bei Nichtzahlung der erhöhten Vorschüsse
• Gerichtliche Geltendmachung von Nachzahlungsforderungen
– taktisches Vorgehen
– richtiger Zeitpunkt
– notwendiger Vortrag
– Einsichtnahme in Belege und Vortrag des Mieters
• Betriebskosten in Gewerbemietverträgen
– umlagefähige Positionen
– Kostenpositionen außerhalb § 2 BetrkVO ?
– Umlage von Instandsetzungskosten
– Abrechnungsfrist
• Neue Rechtsprechung zu Heizkosten und Heizkostenabrechnung
– Abrechnung bei Einsatz erneuerbarer Energien
– Abrechnung bei Contracting
Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.
Referentin:
RA‘in Beate Heilmann, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin
Gebühren:
395,00 € für VdW-Mitglieder
455,00 € für Nichtmitglieder
Zielgruppe:
Mitarbeiter und Führungskräfte, die sich operativ oder strategisch mit dem Thema Betriebskostenabrechnung befassen, Verwalter
Anmeldeschluss: 24.06.2026
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.
