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Häufig führen Schäden an der Mietsache zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Anders als der Vermieter, meint der Mieter häufig, es handele sich um normale Gebrauchsspuren. Bei wirksamer Vereinbarung einer Schönheitsreparaturklausel träfe den Mieter die Pflicht zur Beseitigung. Unterlässt er dies, kann sich der Vermieter auf den Schadensersatzanspruch statt der Leistung stützen. Voraussetzung ist allerdings eine (nachweisbare) Fristsetzung gegenüber dem Mieter zur Nachholung der geschuldeten Arbeiten. Handelt es sich nicht um normale Gebrauchsspuren, also um Schäden, kann sich der Vermieter auf einen Schadensersatzanspruch wegen Nebenpflichtverletzung berufen und die Schäden beseitigen, ohne dem Mieter zuvor eine Frist zur Behebung gesetzt zu haben.

Mit dem Seminar erhalten die Teilnehmer ein Update zu den möglichen Schadensersatzansprüchen des Vermieters.

Bevor ein teurer Rechtsstreit auf den Weg gebracht wird, muss sich der Vermieter genaue Kenntnisse über die wirtschaftlichen Prozessrisiken verschaffen. Gerade nach lang andauernden Mietverhältnissen erweisen sich dem Grunde nach berechtigte Schadensersatzansprüche als wirtschaftlich wertlos, da der Abzug Neu für Alt in der Regel zu einer nahezu vollständigen Entwertung dieser Ansprüche führt.

Dieses Seminar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:

  1. Schadensersatz statt der Leistung wg. unterlassener Schönheitsreparaturen
  2. Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung bei Beschädigung der Mietsache
  3. Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: In Welchem Fall trotzdem Was vom Mieter verlangt werden kann.
  4. Schadensersatz und Abzug Neu für Alt (Badewanne, Tapeten, Laminat, Schließanlagen)

Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den Teilnehmern live zu diskutieren.

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referent:
RA Mario Viehweger, Fachanwalt für Miet- und Erbrecht, Kanzlei Starke & Viehweger, Dresden

Er betreut seit vielen Jahren mittelständische Wohnungsunternehmen in allen mietrechtlichen Fragestellungen. Daneben ist er regelmäßig Referent zu verschiedenen mietrechtlichen Themen bei den wohnungswirtschaftlichen Regionalverbänden des GdW.

Gebühren:
204,00 € für VdW-Mitglieder
228,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände, Mitarbeiter von Genossenschaften, kommunalen und kirchlichen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände sowie interessierte Eigentümer und Vermieter

Teilnehmerzahl:
Max. 20

Anmeldeschluss: 04.03.2025
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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