MaBV – Miet- und Erbrecht: Haftung der Erben für Mietschulden

In Fällen, in denen keine Erben ermittelt werden können oder alle ermittelbaren Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, tritt eine gesetzliche Vermutung ein, wonach davon ausgegangen wird, dass keine Erben vorhanden sind und damit der Staat Erbe wird, § 1936 BGB. Der Vermieter muss aktiv werden, um eine Entscheidung des Nachlassgerichts zu erhalten. Teilweise stellt das Nachlassgericht das Fiskuserbrecht fest, obwohl der Vermieter Nachlasspflegschaft beantragt hatte.
Der Fiskus haftet für die Schulden des Erblassers praktisch aber nicht, genauso wenig wie gut informierte Erben. Das Webinar erläutert die wesentlichen Regelungen zur Ausschlagung sowie den gesetzlichen Haftungsbegrenzungsmaßnahmen wie Aufgebotsverfahren, Nachlassinsolvenzverfahren und Dürftigkeitseinrede. In der Praxis wird der wirtschaftlich denkende Vermieter bei Dürftigkeit des Nachlasses in der Regel keine Alternative zur Ausbuchung seiner Forderungen sehen.
Dieses Webinar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:
▪ Überblick Fiskalerbschaft – Wer oder Was ist der Fiskus?
▪ Antrag oder Anregung? Was ist zu tun, damit der Staat Erbe wird.
▪ Rechtsmittel bei Ablehnung der Fiskalerbschaft – aktuelle Rechtsprechung
▪ Nachlasspflegschaft oder Fiskuserbrecht – Wer die Wahl hat, hat die Qual?
▪ Der Staat als Erbe: Abwicklung des Mietvertrages/ Herausgabe der Mietsache
▪ Ausschlagung, Anfechtung der Erbschaftsannahme
▪ Keine Ausschlagung, und trotzdem keine Haftung der Erben?! Aufgebotsverfahren,
Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede
Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den Teilnehmer:innen live zu diskutieren.
Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.
Referent:
Mario Viehweger, Rechtsanwalt für Immobilienrecht, mit Sitz in Dresden, berät und vertritt seit vielen Jahren bundesweit private Wohnungsunternehmen, kommunale Gesellschaften und Genossenschaften in allen mietrechtlichen Fragestellungen.
Gebühren:
210,00 € für VdW-Mitglieder
235,00 € für Nichtmitglieder
Zielgruppe:
Vorständ:innen, Geschäftsführer:innen und Mitarbeiter:innen von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände sowie interessierte Eigentümer und Vermieter.
Anmeldeschluss: 08.04.2026
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.
