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Einsatz lokaler PV in der Wärmepumpe

16. Juli | 10:00 - 13:15

Die Wohnungswirtschaft sieht sich einem erhöhten Bedarf an Elektrizität ausgesetzt, gerade bei der Wärmeversorgung. Die Erfüllung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an die erneuerbare Wärmeversorgung ist dabei nur ein Grund. Auch die steigenden Preise für fossile Brennstoffe sind ein anderer. Erst kürzlich hat das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) eine neue Analyse zur möglichen Preisentwicklung vorgelegt. Das Ergebnis: 2030 könnte der ETS2-Preis bei 160 Euro pro Tonne CO2 (Euro/tCO2) liegen. Bei Benzin und Heizöl entspricht das einem Preisanstieg von mehr als 40 Cent pro Liter, wie Zahlen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) andeuten. 2035 würde die 200-Euro-Marke überschritten. Hinzu kommt der steigende Bedarf nach Lademöglichkeiten für Elektroautos am Wohnort.

All das rückt die Frage der Strombeschaffung in den Fokus aller dezentralen Versorgungskonzepte. Hinzu kommt der Wunsch der Gebäudenutzer:innen, mit vor Ort erzeugtem Strom versorgt zu werden. Dach- und Fassadenflächen bieten sich als Standorte für Solaranlagen an. Der dort erzeugte Strom kann nicht nur für die üblichen Stromverbraucher:innen eingesetzt werden, sondern auch für die Kälte- und Wärmeversorgung. Das gilt insbesondere für Wohnimmobilien.

Für die verschiedenen Einsatzzwecke gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Versorgt etwa ein Contracting-Unternehmen nur seine eigenen Wärme- und Kälteversorgungsanlagen mit Strom, stellen sich weit weniger rechtliche Fragen als bei der Versorgung aller Nutzer:innen mit vor Ort erzeugtem Strom. Versorgen die Vermietenden ihre Mietenden aus eigenen PV- und Wärmepumpenanlagen stellen sich betriebs- und heizkostenrechtlich wiederum ganz andere Fragen. Auch die Frage nach der Modernisierungsumlage nach BGB stellt sich dann rechtlich anders bzw. ist anders zu beurteilen. Hilft der neue § 559e BGB hier überhaupt weiter?

Mit seinem Urteil vom November 2024 hat der Europäische Gerichtshof schließlich die Regelungen zur elektrischen Kundenanlage, die Objekt- und Quartiersversorgungen von dem Aufwand einer Netzregulierung freihalten, gänzlich in Frage gestellt. Es stellt sich einerseits die Frage, was das für bestehende Versorgungsprojekte bedeutet, andererseits, welche Projekte in Zukunft noch umgesetzt werden können.

Neben den besonderen miet-, insbesondere betriebs- und heizkostenrechtlichen, Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sollen auf dem Seminar auch diese energierechtlichen Rechtsfragen vertieft werden. Welche Neuerungen und Besonderheiten bei der Abrechnung von Wärme- und Stromlieferkosten gibt es? Wie weit reicht das Wirtschaftlichkeitsgebot? Welche Varianten sind denkbar? Kann man die Kosten der PV-Anlage in die „Modernisierungs-Umlage“ aufnehmen und damit die Netto-Kaltmiete erhöhen oder die PV-Anlagenkosten in einen PV-Strompreis „einpreisen“ und der PV-Strompreis geht dann in die Betriebskosten-Umlage? Schließt sich das aus?

Diese und weitere Fragen wollen wir gemeinsam mit Ihnen vertiefen.

Inhalte:

Einordnung in die Regulatorik nach Energiewirtschaftsrecht

  • Vor-Ort-Nutzung (solare Direktversorgung) im energieregulierungsrechtlichen Rahmen
  • EEG, Einspeisevergütung, Direktvermarktung, Mieterstromzuschlag, Anlagenzusammenfassung
  • EnWG, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Energy Sharing
  • Messkonzepte nach MsbG
  • Kundenanlage nach EnWG, Urteil des EuGH vom 28.11.24, etc.

Besonderheiten der Nutzung des lokalen PV-Stroms für die Wärmepumpe

  • Vorgaben nach §§ 71 ff. GEG
  • energetische Anforderungen
  • WPG (Wärmeplanungsgesetz: Wärmenetz in Abgrenzung zu Gebäudenetz (Quartier))
  • Vorgaben aus AVBFernwärmeV, WärmeLV und § 556c BGB
  • Mietrechtliches Wirtschaftlichkeitsgebot bei vermieterseitigem Eigenbetrieb

Mietrechtliche Fragen zur Zuordnung der Kosten/Aufwände

  • Modernisierungsumlage nach § 559e BGB und nach § 559 BGB
  • Umlagefähigkeit nach Heizkostenversorgung und Betriebskostenverordnung
  • Bei Eigenbetrieb
  • Bei Fremdbetrieb (Contracting)

Referent
RA Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther, Hamburg

Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler ist auf das Recht der dezentralen Energieversorgung spezialisiert und verfügt seit fast 20 Jahren über Erfahrungen in diesem Bereich. Er ist außerdem durch politische Beratungstätigkeit auch immer sehr nah an den aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen in diesem Sektor. Die Entwicklung von Vertrags- und Geschäftsmodellen der dezentralen Wärme- und Stromversorgung ist neben der Beratung über aktuelle Rechtsfragen aus diesem Bereich ein deutlicher Schwerpunkt seiner täglichen Arbeit. Schlussendlich hat Herr Legler schon einige für die dezentrale Energiewende bedeutsame Projekte bis hin zu den obersten Gerichten auch gegen den Widerstand der Netzbetreiber gerichtlich durchgesetzt. Er verfügt damit auch über sehr praktische Erfahrungen, die er sehr gerne weitergibt.

Gebühren

Online
324,00 € für VdW-Mitglieder
348,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände, Gebäudeeigentümer, Planer, Techniker und alle weiteren mit Gebäude- und Quartiersversorgungskonzepten befassten Personen.

Anmeldeschluss: 09.07.2025
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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Details

Datum:
16. Juli
Zeit:
10:00 - 13:15
Veranstaltungskategorien:
,

Veranstalter

VdW Bayern Seminarbereich
Telefon
+49 89 290020-509
E-Mail
seminaranmeldungen@vdwbayern.de

Veranstaltungsort

Digitale Veranstaltung