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Die Novelle des EEG 2027 und dessen Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft

29. Oktober | 10:00 - 12:00

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt seit seiner Einführung im Jahr 2000 das zentrale gesetzliche Fundament für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland dar. Es hat maßgeblich dazu beigetragen, insbesondere den Anteil von Wind- und  Solarenergie an der Stromerzeugung kontinuierlich zu steigern und den Umbau des Energiesystems voranzutreiben. In den vergangenen Jahrzehnten wurde das EEG mehrfach umfassend angepasst und novelliert, um auf technologische Entwicklungen, Marktveränderungen, europarechtliche Vorgaben und klimapolitische Ziele zu reagieren.

Auch aktuell bereitet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) wieder eine EEG-Novelle vor. der entsprechende Kabinettsbeschluss soll demnächst erfolgen. Dadurch würde der Rahmen für die Förderung erneuerbarer Energien ab dem Jahr 2027 neu definiert, was auch notwendig ist, weil die derzeitige beihilferechtliche Genehmigung des EEG durch die Europäische Kommission zum Jahresende ausläuft.

Der Veranstalter geht davon aus, dass im Sommer 2026 ein konkreter Gesetzentwurf vorliegen wird. Es dürfte dabei insbesondere in einem Punkt zu einem auch für die Wohnungswirtschaft sehr wichtigen Punkt Änderungen geben: Hierbei geht es konkret um Änderungen oder gar die Abschaffung der Förderungen für kleine Solardachanlagen. Das würde insbesondere für die Wohnungsunternehmen zum Problem werden, die ihren Solarstrom einfach dem Netzbetreiber andienen oder über einen Direktvermarkter komplett vermarkten. Denn für solche so genannte „Volleinspeiseanlagen“ gibt es dann ggf. überhaupt keine Förderung nach dem EEG mehr.

In diesem Seminar wollen wir insbesondere auf solche für die Wohnungswirtschaft konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die Wohnungswirtschaft eingehen. Unser Referent wird dabei auch erste Einschätzungen zu den konkreten rechtlichen Auswirkungen für die Wohnungswirtschaft vornehmen und gerne mit Ihnen diskutieren.

Inhalte

  • Überblick über das, was sich durch das EEG 2027 konkret für die Wohnungswirtschaft ändern wird
  • Unterscheidung der Auswirkungen zwischen Neubau und Bestand
  • Was hat es mit dem stärker marktorientierten Ansatz (d.h. der Einführung von zweiseitigen Differenzverträgen („Contracts for Difference“, CfD)) genau auf sich?
  • Was sind die Auswirkungen auf dezentrale Stromversorgungslösungen über die Kundenanlage (Versorgung außerhalb des Netzes der allgemeinen Versorgung) von der Vermieterin für die Mietenden?
  • Konkret: Was bedeutet die Novelle für Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung? Welche Auswirkungen hat sie auf das Energy Sharing?

Referent
RA Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther, Hamburg

Er ist Partner der Kanzlei Günther in Hamburg und verfügt über sehr viel Erfahrung im Recht der Energieversorgung für die Wohnungswirtschaft. Er berät zusammen mit dem Team seiner Kanzlei sowohl Wohnungsunternehmen als auch Anlagenbetreiber und Energiedienstleister im Bereich der Quartiers- bzw. grds. dezentralen Stromversorgung.

Gebühren
210,00 € für VdW-Mitglieder
235,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich in erster Linie an alle diejenigen, die mit den Grundzügen des Betriebs- und Heizkostenrechts vertraut sind und sich nun mit den Herausforderungen der Umstellung der Wärmeversorgung und ggf. auch der Stromversorgung zu befassen haben.

Anmeldeschluss: 22.10.2026
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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Details

  • Datum: 29. Oktober
  • Zeit:
    10:00 - 12:00
  • Veranstaltungskategorien: ,

Veranstalter

  • VdW Bayern Seminarbereich
  • Telefon +49 89 290020-509
  • E-Mail seminaranmeldungen@vdwbayern.de

Veranstaltungsort

  • Online-Seminar