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Die dezentrale Stromversorgung unter neuen Voraussetzungen? (EuGH- und BGH-Urteile zur Kundenanlage)

23. September | 10:00 - 12:00

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde unter anderem mit dem so genannten Solarpaket in 2024 umfassend novelliert. Auch die Digitalisierung der Energiewende machte zu Anfang 2025 einen weiteren Schritt. Außerdem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende November 2024 zur so genannten Kundenanlage entschieden und der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies im Mai weiter für das deutsche Recht umgesetzt. Folge dessen ist, dass viele Sachverhalte, die in Deutschland bisher als Nicht-Netze galten, nunmehr wohl doch eher als Verteilernetze anzusehen sind. Was bedeutet das für die dezentrale Stromversorgung der Wohnungswirtschaft? Wie wirken sich diese neuen Vorgaben auf die Gestaltung der Stromversorgung meiner Immobilie aus? Geht die eigene solare Dachnutzung mittels Vor-Ort-Strom jetzt nicht mehr oder doch noch? Wenn ja, wie genau?

Hierzu stellen sich viele Rechtsfragen, wie z.B. die folgenden:

  • Kann Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudestromversorgung jetzt nach den Urteilen von EuGH/BGH nicht mehr betrieben werden?
  • Was sind überhaupt die wesentlichen Unterschiede dieser beiden dezentralen Stromversorgungsmodelle? Unterscheiden sich die Auswirkungen der Rechtsprechung je nach Modell?
  • Wie kann ich regulierungs- und netzentgeltfreie Stromversorgung aus einer Dachsolaranlage weiterhin organisieren? Oder ist jetzt jedes auch gebäudeinternes Leitungssystem ein regulierungspflichtiges Netz?
  • Kann ich die für eine Vor-Ort-Stromversorgung erforderlichen Messkonzepte beim Verteilnetzbetreiber (VNB) nicht doch noch durchsetzen oder kann der örtliche VNB das nun verhindern?
  • Was genau ist der Unterschied zwischen einem physischen und einem virtuellen Summenzählermodell? Welche Vorteile hat das virtuelle Summenzählermodell?
  • Kann ich Mieterstrom auch dann anbieten, wenn die Solardachanlage nicht auf dem Dach des Wohngebäudes, sondern einer Nebenanlage (z.B. Parkhaus) oder eines benachbarten Wohnhauses (im Quartier) installiert werden soll?
  • Was genau beinhaltet das so genannte Lieferkettenmodell beim Mieterstrom? Welche Vorteile hat der Vermietende dadurch?

Zu allen diesen Punkten will dieses Seminar Ihnen einen Überblick geben und aber auch zugleich vertiefte Überlegungen anstellen, sofern Sie konkrete Projekte dazu bereits angegangen sind oder im Bestand bereits unterhalten.


Referentin:

Juliane Willert, LL.M. (Berkeley), studierte Rechtswissenschaften in Hamburg, Cambridge und Berkeley. Sie hat einen Master of Laws  der University of California, Berkeley, den sie mit Schwerpunkt in den Bereichen internationales Klima- und Umweltrecht erfolgreich bestanden hat. Sie ist seit 2025 als Rechtsanwältin tätig. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt im Energierecht, wo sie gemeinsam mit Dr. Dirk Legler Mandant:innen zur Realisierung von dezentraler Energieversorgung – insbesondere die Objektversorgung mit Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energien – berät. Sie ist bundesweit gerichtlich und außergerichtlich tätig.

Gebühren:
Online
204,00 € für VdW-Mitglieder
228,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich in erster Linie an alle diejenigen, die mit den Grundzügen der solaren Dachnutzung technisch und wirtschaftlich bereits ein wenig vertraut sind und sich nun mit den rechtlichen Herausforderungen der Umstellung aufgrund der neuen Vorgaben von EuGH und BGH zur Kundenanlage zu befassen haben. Aber auch Anfänger in diesem Bereich können dem Seminar sehr gut folgen.

Anmeldeschluss: 16.09.2025
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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Details

  • Datum: 23. September
  • Zeit:
    10:00 - 12:00
  • Veranstaltungskategorien: ,

Veranstalter

  • VdW Bayern Seminarbereich
  • Telefon +49 89 290020-509
  • E-Mail seminaranmeldungen@vdwbayern.de

Veranstaltungsort

  • Digitale Veranstaltung