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Die Veranstaltung soll der Information von Mitarbeitern im Forderungsmanagement/Schuldnerberatern zu den im Januar eingetretenen weiteren Änderungen der Corona-Spezial-Gesetzgebung mit Auswirkung insbesondere auf Gewerberaummietverhältnisse dienen. (Insbesondere auch “Wegfall der Geschäftsgrundlage” und zusätzlich Rechtsprechung zur Minderung wegen angeordneter Betriebsschließungen). Es erfolgt zugleich ein Update zum Insolvenzrecht, welches zum 1.1. 2021 ergänzt wurde und mit dem StaRUG eine ganz neue Komponente erfahren hat (Vergleichsverfahren mit zwingenden gesetzlichen Vorgaben für von Zahlungsunfähigkeit bedrohte aber noch nicht endgültig zahlungsunfähige Unternehmen, einschließlich natürlich Regelung von Forderung bzw. sogar Anpassung von Verträgen). Darüberhinaus findet sich eine Darstellung zu den Überbrückungshilfen für Unternehmen, welche für die Praxis insoweit nicht unwichtig sind, als daraus erfolgende Zahlungen eben Liquiditätsengpässe der Mieter überwinden können, andererseits aber Probleme im Zusammenhang mit der Schlussabrechnung der geleisteten Fixkostenzuschüsse bestehen, wo letztlich auch staatliche Rückforderungen an die Mieter entstehen können. Dies wird ebenfalls von Schuldnerberatern/Forderungsmanagern zu berücksichtigen sein.


Referentin:
RAin Beate Heilmann, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Gebühren:
200,00 € für VdW-Mitglieder
250,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer, Vorstände, Sachbearbeiter Mieten sowie an Mitarbeiter im Forderungsmanagement bzw. in der Schuldnerberatung.

Anmeldeschluss: 02.02.2021
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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