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Schlagzeilen wie „Klettergerüst eingestürzt – Kontrollpflichten verletzt?“ lenken den Blick auf eine Pflicht des Hauseigentümers/Verwalters: die Verkehrssicherungspflicht!

Diese gilt für alle Außenanlagen, Treppenhäuser und auch Keller.

Der Vorort–Mitarbeiter hat es als erster im Blick und in der Hand etwas zu unternehmen, um Schnee- und Glätte zu beseitigen, Gefahrenstellen zu sichern und Firmen zu beauftragen.

Was ist bei maroden Bäumen zu tun?

In wie weit interessieren mich Gehwege, Auffahrten, Kellerzugänge und was sind die häufigsten Gefahrenquellen?

Welche Möglichkeiten gibt es im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung, vorbeugende Vereinbarungen zu treffen?

Aus dem Inhalt:

  • unbebaute Grundstücke
  • Baumkontrollen
  • Schnee- und Glättebekämpfung
  • Spielplätze
  • Grünanlagen
  • Treppenhaus und Hof
  • Rollstühle und Gehhilfen
  • Wohin mit dem Kinderwagen?
  • Fußmatten und Schränkchen im Treppenhaus und im Flur
  • Fahrräder im Treppenhaus
  • Sperrmüll im Keller
  • Balkone
  • Haftung und Schadensersatz
  • Betriebssicherheitsverordnung und Aufzüge
  • Verkehrssicherungsmaßnahmen eines Wohnungsunternehmens zum vergleichen

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden


Referent:
Erhard Abitz, Haus- und Wohnungseigentumsverwalter, Unternehmensberater a.D. (27 Jahre Erfahrung als GF) und Fachbuchautor, Hönow. Seine fachlichen Schwerpunkte als Dozent sind u. a. das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Grundstücksrecht.

Gebühren:
300,00 € für VdW-Mitglieder
350,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Hausmeister, Hausverwalter, Sachbearbeiter der Bereiche Technik und Bestandsmanagement, Geschäfts- und Außenstellenmitarbeiter

Anmeldeschluss: 31.05.2021
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

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