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Inhalte:

Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

Begriff Modernisierung

Maßnahmenkatalog nach §§ 555b BGB, insbesondere:

  • „energetische Modernisierung“
  • Wohnwertverbesserung
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahmen
  • Abgrenzung Modernisierung und Instandsetzung

Ankündigung

  • als Voraussetzung für Duldungspflicht
  • Form / formale Anforderungen
  • Frist
  • Notwendiger Inhalt der Ankündigung nach § 555c BGB/ Besonderheiten bei späterer Anwendung des § 559c BGB
  • Beachtung der Vorgaben des § 559d BGB und § 6 WiStG
  • Mitteilungspflichten des Mieters bei Härtegründen
  • Ankündigung und Duldung bei Gewerberaumvermietung

Rechte des Mieters bei Durchführung der Maßnahmen

  • Mietminderung § 536 BGB
  • Aufwendungsersatzansprüche

Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung

Mieterhöhung nach § 559 BGB

  • Kappungsgrenze, Fristläufe
  • Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
  • 559 BGB, Härtegrund des Mieters
  • Mieterhöhung nach § 559c BGB – Vorteile / Nachteile
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 558 BGB
  • Alternative: Kombination § 558 und § 559 BGB
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 557 BGB

Modernisierungsvereinbarungen

  • Zulässigkeit bei Wohnraum, § 555 f BGB
  • Vorgehen im Hinblick auf § 559d BGB / § 6 WiStG

Contracting

  • Voraussetzungen der Umstellung nach neuem Recht, § 556c BGB
  • Form, Frist und Inhalt der Ankündigung
  • Folgen bei fehlerhafter oder unterbliebener Ankündigung
  • Kürzungsrecht des Mieters
  • „Nachholung“ durch Vermieter

„Mietpreisbremse“ – Ausnahmen bei vorangegangener Modernisierung

  • zulässige Überschreitung der „Neuvermietungsmiete“ bei zuvor durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
  • Berechnung der zulässigen neuen Miete nach § 556e BGB

Referentin:
RAin Beate Heilmann, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin

Gebühren:
300,00 € für VdW-Mitglieder
350,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführer, Abteilungsleiter im Bereich Mieten, Mietensachbearbeiter

Anmeldeschluss: 20.04.2021
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss

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