Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Online-Seminar! Ankündigung und Abrechnung von Modernisierungsmaßnahmen
4. Mai 2021 | 10:00 - 17:00
Inhalte:
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
Begriff Modernisierung
Maßnahmenkatalog nach §§ 555b BGB, insbesondere:
- „energetische Modernisierung“
- Wohnwertverbesserung
- Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahmen
- Abgrenzung Modernisierung und Instandsetzung
Ankündigung
- als Voraussetzung für Duldungspflicht
- Form / formale Anforderungen
- Frist
- Notwendiger Inhalt der Ankündigung nach § 555c BGB/ Besonderheiten bei späterer Anwendung des § 559c BGB
- Beachtung der Vorgaben des § 559d BGB und § 6 WiStG
- Mitteilungspflichten des Mieters bei Härtegründen
- Ankündigung und Duldung bei Gewerberaumvermietung
Rechte des Mieters bei Durchführung der Maßnahmen
- Mietminderung § 536 BGB
- Aufwendungsersatzansprüche
Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung
Mieterhöhung nach § 559 BGB
- Kappungsgrenze, Fristläufe
- Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
- 559 BGB, Härtegrund des Mieters
- Mieterhöhung nach § 559c BGB – Vorteile / Nachteile
- Alternative: Mieterhöhung nach § 558 BGB
- Alternative: Kombination § 558 und § 559 BGB
- Alternative: Mieterhöhung nach § 557 BGB
Modernisierungsvereinbarungen
- Zulässigkeit bei Wohnraum, § 555 f BGB
- Vorgehen im Hinblick auf § 559d BGB / § 6 WiStG
Contracting
- Voraussetzungen der Umstellung nach neuem Recht, § 556c BGB
- Form, Frist und Inhalt der Ankündigung
- Folgen bei fehlerhafter oder unterbliebener Ankündigung
- Kürzungsrecht des Mieters
- „Nachholung“ durch Vermieter
„Mietpreisbremse“ – Ausnahmen bei vorangegangener Modernisierung
- zulässige Überschreitung der „Neuvermietungsmiete“ bei zuvor durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
- Berechnung der zulässigen neuen Miete nach § 556e BGB
Referentin:
RAin Beate Heilmann, Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte, Berlin
Gebühren:
300,00 € für VdW-Mitglieder
350,00 € für Nichtmitglieder
Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführer, Abteilungsleiter im Bereich Mieten, Mietensachbearbeiter
Anmeldeschluss: 20.04.2021
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss