Der VdW Bayern berät Kommunen bei der Gründung kommunaler Wohnungsunternehmen und begleitet Genossenschaften durch den Gründungsprozess

Wohn-eGs gründen

Seit über 100 Jahren setzen Genossenschaften erfolgreich auf die Grundprinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Ihre Unternehmensziele sind nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet. Diese sind heute aktueller denn je. In Deutschland ist jeder vierte Bürger Mitglied einer Genossenschaft. Rund 5 Mio. Menschen leben in Wohnungen der 2.000 Wohnungsgenossenschaften. Die eingetragene Genossenschaft ist die Rechtsform für eine zukunftsfähige und bürgernahe Kooperation.

Beim VdW Bayern sind 356 Wohnungsgenossenschaften mit einem Bestand von rund 175.000 Wohnungen organisiert.

Unterstützung von Neugründungen

Die regionalen Prüfungsverbände, wie der VdW Bayern, und der Bundesverband GdW haben sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Neugründung von Genossenschaften verständigt. Die Verbände wollen damit Gründungshemmnisse abbauen und die genossenschaftliche Rechtsform befördern. Die Maßnahmen beinhalten die kostenlose Erstberatung von Gründungsinitiativen, die Pauschalisierung der Kosten für die Gründungsprüfung sowie der laufenden Prüfungen in den ersten 3 bis 5 Jahren, spezielle Seminarangebote für kleine Neugründungsinitiativen, Pauschalgebühren für die Übernahme der Buchführung, der Jahresabschlusserstellung sowie der steuerlichen Betreuung sowie die kostenlose Bereitstellung verschiedener Materialien.

Ablauf einer Genossenschaftsgründung

Kontaktaufnahme mit dem VdW Bayern

Sie denken darüber nach, eine Wohnungsgenossenschaft zu gründen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme (Tjerk Wehland, 089 2900 20 315 / tjerk.wehland@vdwbayern.de). In einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie Informationen rund um Gründung und Wohnungsgenossenschaften insgesamt.

Konzept-Überlegungen

Im Fokus der Gründungsinitiative sollte die Überlegung stehen, wie § 1 GenG umgesetzt werden kann: Wie erfolgt die Förderung der Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung? Es sollten auch bereits erste Überlegungen zur Umsetzung vorgenommen werden und – ggf. stichpunktartig – festgehalten werden (Anzahl der Wohneinheiten, Möglichkeiten zur Förderung, Grundstücksangebote, Kerngruppe, etc.).

Beratungsgespräch beim VdW Bayern

Das erste Beratungsgespräch dient dem persönlichen Kennenlernen, dem Austausch zur weiteren Zusammenarbeit und der Klärung erster fachlicher Fragen, unter anderem werden folgende Themen besprochen:

• Erörterung der Konzeption und wichtiger Satzungsfragen
• Darstellung der Anforderungen der Gründungsprüfung
• Vorstellung der Vorlagen und Muster des VdW Bayern
• Planung und Abstimmung des weiteren Vorgehens

Nach diesem Beratungsgespräch legen wir den Rahmen der gemeinsamen Zusammenarbeit verbindlich fest: Sie erhalten von uns ein Angebot für die Gründungsprüfung.

Umsetzung der Unternehmensidee in der Satzung

Die Gründungsinitiative bereit die Genossenschaftssatzung vor. Dabei erhalten Sie Unterstützung durch die GdW-Mustersatzung und in telefonischer Abstimmung mit den Beratern aus dem Geschäftsbereich Rechtsberatung des VdW Bayern.

Konkretisierung des wirtschaftlichen Konzeptes und Darstellung des Vorhabens anhand eines konkreten Zahlenwerks (Plan-Bilanz, Plan G.u.V.)

Die zu gründende Genossenschaft muss langfristig wirtschaftlich operieren und eine korrekte Eröffnungsbilanz vorlegen können. Dies wird im Rahmen der Gründungsprüfung und anhand einer wirtschaftlichen Konzeption überprüft. Zahlenwerke und Überlegungen werden zum aktuellen Planungsstand durchgeführt und können im weiteren Verlauf weiter präzisiert und angepasst werden. Unterstützung bei der Erstellung dieser Dokumente erhalten Sie durch die Vorlagen des VdW Bayern und telefonische Abstimmungen mit den Beratern aus dem Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung.

Gründungsversammlung

Nach Fertigstellung der Satzung stellt die Gründungsversammlung einen Meilenstein dar – statt von einer “Gründungs-Initiative” kann man nun von einer “Genossenschaft in Gründung” (eG iG) sprechen. Im Zuge der Gründungsversammlung erfolgt auch Wahl von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Vorbereitung und Dokumentation der Versammlung wird durch Vorlagen des VdW Bayern unterstützt.

Gründungsprüfung

Die wirtschaftliche Konzeption ist abgeschlossen und anhand der aktuell vorliegenden Zahlen und Planungen plausibel. Auf dieser Grundlage führt der Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung des VdW Bayern die Gründungsprüfung der Genossenschaft in Gründung durch.

Aufnahme der Genossenschaft

Nach erfolgreicher Gründungsprüfung steht die Aufnahme in den VdW Bayern als künftig zuständigen genossenschaftlichen Prüfungsverband an. Die Aufnahme erfolgt durch die zuständige Gremien des VdW Bayern, deren Sitzungen im März, Juli, September und November eines jeden Jahres stattfinden.

Alle für die Gründungsprüfung notwendigen Dokumente benötigen wir mindestens 9 Wochen vor den Sitzungsterminen.

Einreichung der notwendigen Unterlagen durch einen Notar beim Registergericht und Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister

Nach unseren Erfahrungen erfolgt die Aufnahme in das Genossenschaftsregister rund drei Wochen nach Einreichung der Unterlagen. Mit der Aufnahme in das Register ist die Gründung der Wohnungsgenossenschaft vollständig abgeschlossen – das Kürzel “eG” darf ohne Zusatz geführt werden.

Aufnahme des Geschäftsbetriebes

Sie haben Fragen zur Gründungsberatung?

Ich bin gerne für Sie da.

Tjerk Wehland

Referent Verbandsorganisation