
Gründungsberatung
Der VdW Bayern berät Kommunen bei der Gründung kommunaler Wohnungsunternehmen und begleitet Genossenschaften durch den Gründungsprozess
Wohn-eGs gründen
Seit über 100 Jahren setzen Genossenschaften erfolgreich auf die Grundprinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Ihre Unternehmensziele sind nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet. Diese sind heute aktueller denn je. In Deutschland ist jeder vierte Bürger Mitglied einer Genossenschaft. Rund 5 Mio. Menschen leben in Wohnungen der 2.000 Wohnungsgenossenschaften. Die eingetragene Genossenschaft ist die Rechtsform für eine zukunftsfähige und bürgernahe Kooperation.
Beim VdW Bayern sind 356 Wohnungsgenossenschaften mit einem Bestand von rund 175.000 Wohnungen organisiert.
Unterstützung von Neugründungen
Die regionalen Prüfungsverbände, wie der VdW Bayern, und der Bundesverband GdW haben sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Neugründung von Genossenschaften verständigt. Die Verbände wollen damit Gründungshemmnisse abbauen und die genossenschaftliche Rechtsform befördern. Die Maßnahmen beinhalten die kostenlose Erstberatung von Gründungsinitiativen, die Pauschalisierung der Kosten für die Gründungsprüfung sowie der laufenden Prüfungen in den ersten 3 bis 5 Jahren, spezielle Seminarangebote für kleine Neugründungsinitiativen, Pauschalgebühren für die Übernahme der Buchführung, der Jahresabschlusserstellung sowie der steuerlichen Betreuung sowie die kostenlose Bereitstellung verschiedener Materialien.
Ablauf einer Genossenschaftsgründung
Erarbeitung eines Konzeptes, wie der genossenschaftliche Förderauftrag erfüllt werden soll
(§ 1 GenG und § 2 Abs. 1 der Satzung: Förderung der Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung) und erste Überlegungen zur wirtschaftlichen Umsetzung.
Beratungsgespräch beim VdW Bayern
• Erörterung der Konzeption und wichtiger Satzungsfragen
• Darstellung der Anforderungen der Gründungsprüfung
• Vorstellung der Vorlagen und Muster des VdW Bayern
• Planung und Abstimmung des weiteren Vorgehens
Umsetzung der Unternehmensidee in der Satzung
Unterstützung durch die GdW-Mustersatzung und telefonische Abstimmung mit den
Beratern aus dem Geschäftsbereich Rechtsberatung des VdW Bayern.
Konkretisierung des wirtschaftlichen Konzeptes und Darstellung des Vorhabens anhand eines konkreten Zahlenwerks (Plan-Bilanz, Plan G.u.V.)
Unterstützung durch die Vorlagen des VdW Bayern und telefonische Abstimmungen
mit den Beratern aus dem Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung des VdW Bayern.
Gründungsversammlung
Wahl von Vorstand und Aufsichtsrat. Unterstützung durch Vorlagen des VdW Bayern.
Gründungsprüfung
Gründungsprüfung durch den Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung des VdW Bayern.
Aufnahme der Genossenschaft
Aufnahme durch das zuständige Gremium des VdW Bayern.
Die Sitzungen finden im März, Juli, September und November eines jeden Jahres statt.
Ihre Dokumente benötigen wir mindestens 9 Wochen vor den Sitzungsterminen.
Einreichung der notwendigen Unterlagen durch einen Notar beim Registergericht und Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister
Nach unseren Erfahrungen erfolgt die Aufnahme in das Genossenschaftsregister rund
drei Wochen nach Einreichung der Unterlagen.
Aufnahme des Geschäftsbetriebes
Sie haben Fragen zur Gründungsberatung?
Ich bin gerne für Sie da.

Referent Verbandsorganisation/Statistik & Research