
Gefördertes Wohnen
60 Prozent der bayerischen Haushalte haben Anspruch
auf eine geförderte Wohnung
Bezahlbare Wohnungen sind in Bayern gefragt. Bevölkerungsgruppen wie kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Senioren sind von den angespannten Wohnungsmärkten in vielen bayerischen Städten besonders betroffen. Hinzu kommen die Herausforderungen durch die demografische Entwicklung und den Zuzug nach Bayern. Mit den Einkommensgrenzen für geförderte Wohnungen möchte der Freistaat Bayern rund 60 Prozent der bayerischen Haushalte Zugang zur Wohnraumförderung schaffen. In der höchsten Einkommensgruppe ist eine Obergrenze von 57.100 Euro für eine Familie mit einem Kind festgelegt. Dies entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von rund 82.800 Euro. Für eine fünfköpfige Familie liegt die Einkommensgrenze bei 84.900 Euro, die mit einem Jahresbruttoeinkommen von rund 122.500 Euro eingehalten wird.
110.000 geförderte Wohnungen bei den Verbandsmitgliedern
Der Bestand an geförderten Wohnungen sinkt bundesweit. Auch im Freistaat ist die Zahl der geförderten Wohnungen viel zu gering. Stand 2024 gibt es rund 134.000 Wohnungen mit Sozialbindung in Bayern. Die Verbandsmitglieder besitzen mit 109.970 (+1,3%) mehr als 80 Prozent der geförderten Wohnungen in Bayern.
Im Jahr 2024 kamen durch Neubau und Modernisierungsmaßnahmen 3.349 Wohnungen in die Sozialbindung, während 3.304 Wohnungen aus der Sozialbindung fielen. Ein Saldo von 45 Wohnungen. Nach dem Auslaufen der Bindung verlieren die Wohnungen zwar den Status als Sozialwohnung, werden von den Mitgliedern des VdW Bayern aber weiterhin günstig vermietet.
80 Prozent der geförderten Wohnungen werden von Mitgliedern des VdW Bayern verwaltet
Bauen ohne Förderung nicht mehr wirtschaftlich möglich
Die Nachfrage nach geförderten Wohnungen ist hoch und die Wartelisten sind lang. Im Freistaat fehlen rund 200.000 geförderte Wohnungen. Die niedrigen Mieten der sozial orientierten Wohnungswirtschaft beschränken jedoch die möglichen Neubauinvestitionen. Deswegen sind staatliche Fördermittel für die Wohnungswirtschaft unverzichtbar. Drei Viertel der Mitgliedsunternehmen müsste bei fehlender Förderung Neubauprojekte ein- oder zurückstellen bzw. stark reduzieren. Eine verlässliche Fördersituation wäre aus Sicht der Wohnungsunternehmen der wirkungsvollste Baubeschleuniger.
“Der Wohnungsbau hat einen langen Planungshorizont. Deshalb sind stabile und dauerhafte Rahmenbedingungen für die Unternehmen enorm wichtig. Wir brauchen in Bayern eine gesetzliche Regelung, die eine gesicherte Mittelausstattung bei der Wohnraumförderung gewährleistet. Sie darf nicht von Bundesmitteln abhängig sein”, sagt Verbandsdirektor Hans Maier.

Fragen und Antworten zum geförderten Wohnungsbau
Was ist eigentlich eine geförderte Wohnung?
Eine geförderte Wohnung ist Wohnraum, der mit öffentlichen Mitteln gebaut oder modernisiert wurde. Dafür gelten besondere Regeln: Die Miete ist begrenzt, und nur Menschen mit bestimmtem Einkommen dürfen dort wohnen. Ziel ist es, bezahlbare Wohnungen für Haushalte zu schaffen, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt schwer tun – zum Beispiel Familien, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen.
Wie komme ich an eine geförderte Wohnung?
Um in eine geförderte Wohnung einziehen zu können, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Diesen bekommen Sie bei der Stadt oder dem Landratsamt. Sie müssen dafür nachweisen, dass Ihr Haushalt unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Mit dem WBS können Sie sich dann auf passende Wohnungen bewerben. Manchmal schlägt auch die Behörde direkt Wohnungen vor (sogenannte „Benennung“).
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung?
Die Einkommensgrenzen richten sich nach der Haushaltsgröße. Es gibt drei Stufen – je nach Fördermodell. Für die klassische soziale Wohnraumförderung (Stufe III) gelten in Bayern derzeit diese Obergrenzen (Stand 2024):
1 Person: 28.300 Euro im Jahr
2 Personen: 43.200 Euro
jede weitere Person: +10.700 Euro
je Kind zusätzlich: +3.200 Euro
Wichtig: Es zählt das Gesamteinkommen, aber bestimmte Freibeträge (z. B. für Unterhalt oder Behinderung) werden abgezogen. Das tatsächliche Bruttoeinkommen darf also deutlich höher liegen. Die genauen Zahlen rechnet die zuständige Stelle für Sie aus.
Welche Vorteile habe ich als Mieterin oder Mieter?
Die Miete ist deutlich niedriger als bei frei finanzierten Neubauten.
Die Mietsteigerungen sind begrenzt.
Bei bestimmten Programmen gibt es zusätzlich Mietzuschüsse, wenn das Einkommen besonders niedrig ist.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nicht möglich
Weitere häufige Fragen
Kann ich mich auch ohne deutschen Pass bewerben?
Ja, wenn Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und die weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Was ist der Unterschied zu Wohngeld?
Wohngeld ist eine direkte Unterstützung für Mieter mit geringem Einkommen – unabhängig davon, ob die Wohnung gefördert ist. Für eine geförderte Wohnung brauchen Sie hingegen den WBS.
Was passiert, wenn sich mein Einkommen verändert?
Während des Mietverhältnisses spielt das Einkommen meist keine Rolle mehr. Entscheidend ist es nur bei der Antragstellung für den WBS.
Bildgalerie geförderter Wohnungsbau











