Novelle der Gefahrstoffverordnung

Mit der vdw aktuell 26/2024 haben wir Sie über die Wendung im Bereich der Gefahrstoffverordnung informiert. Vor allem wurde der von der Wohnungswirtschaft sehr kritisierte Generalverdacht für alle Gebäude, die vor 1993 fertiggestellt wurden, nunmehr aufgehoben und es erfolgt eine deutliche Fokussierung der neuen Gefahrstoffverordnung beim Umgang mit Asbest auf den Arbeitsschutz. Diese neue Novelle soll am 21.08.2024 vom Bundeskabinett verabschiedet werden und bedarf danach noch der Zustimmung der Länder.

In einem Informationsgespräch am 30.07.2024, zu dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeladen hatte, wurde dabei deutlich, dass das Bauhauptgewerbe, die Bauindustrie, das Bauhandwerk und die IG Bau von dem neuen Kompromiss nicht begeistert sind und darauf hinwirken wollen, dass die vorherige Fassung wieder zum Zuge kommt. Der GdW hat aus diesem Grunde die drei beteiligten Minister noch einmal angeschrieben
und den Kompromiss begrüßt. Das Schreiben finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads GdW-Informationen.

Link zum Mitgliederbereich

Neuer Referentenentwurf zur Gefahrstoffverordnung

Seit März 2022 befindet sich die Gefahrstoffverordnung, die unter anderem maßgeblich für den Umgang mit Asbest ist, im Novellierungsprozess. Im Rahmen einer Verbändeanhörung hat der GdW am 11.05.2022 eine ausführliche und sehr kritische Stellungnahme zu dem ersten Referentenentwurf abgegeben. Hauptkritikpunkt war ein in dem neuen § 5 a vorgesehener Asbest-Generalverdacht, dem alle vor dem 31.10.1993 gebauten Objekte zukünftig unterliegen sollten. Dieser wäre durch eine technische oder historische Erkundung von dem Veranlasser, der Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen plant, vor Beginn der Tätigkeiten zu widerlegen gewesen.

Der GdW hat sich in diversen Schreiben und Gesprächen insbesondere gegenüber dem federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie auch im Bundeskanzleramt für eine praxisgerechte Anpassung der Gefahrstoffverordnung eingesetzt und auf die vielfältigen drohenden Folgewirkungen hingewiesen, würde der erste Referentenentwurf unverändert umgesetzt.

Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens, alle bisherigen Referentenentwürfe sowie die GdW-Stellungnahme können auf der Webseite des BMAS eingesehen werden: Link

Mit Bearbeitungsstand 18.06.2024 hat das BMAS auf dieser Webseite nun einen neuen Referentenentwurf veröffentlicht, worüber das BMWK am 01.07.2024 den GdW informierte. Bislang hat der GdW von den Ministerien noch keine aktuellen Informationen zum weiteren Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens erhalten.

Erste Wertung:
Die vorgenommenen Anpassungen im aktuellen Referentenentwurf sind, verglichen mit dem ersten Referentenentwurf, durchweg positiv für die Wohnungswirtschaft, was ein großer Erfolg der intensiven Interessenvertretung des GdW ist.

Folgende Änderungen wurden gegenüber dem vorherigen Entwurf umgesetzt:

Änderung in § 5 a (Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser […]):

  • Der vormals in § 5 a vorgesehene Asbest-Generalverdacht wurde wieder gestrichen.
  • Es besteht keine Erkundungspflicht mehr für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen
  • oder technischen Anlagen (Veranlasser = “Auftraggeber, Bauherr” gemäß Begründung zur
    GefStoffV).
  • Es besteht jedoch eine Informationspflicht: Der Veranlasser muss “vor Beginn der Tätigkeiten dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe schriftlich oder elektronisch zur Verfügung” stellen. “Der Veranlasser hat sich zur Informationsbeschaffung in zumutbarem Aufwand der ihm zugänglichen Unterlagen zu bedienen” (zum Beispiel auch
    Einholung von Unterlagen vom Bauamt).
  • Die Regelungen gelten auch weiterhin für private Haushalte.
  • Der Arbeitgeber muss die oben genannten Informationen des Veranlassers in seine Gefährdungsbeurteilung einbeziehen. Reichen diese Informationen “nicht aus, so hat der Arbeitgeber als besondere Leistung zu prüfen, ob Gefahrstoffe […] freigesetzt werden […] können.”

Änderung in § 11 (Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest):

  • Bei den zugelassenen Instandhaltungsarbeiten wurden explizit “Maßnahmen zur energetischen Sanierung” ergänzt.
  • Beim Überdeckungsverbot wurden “Fugenmassen” gestrichen.

Änderung in § 11 a (Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest):

  • In der Regel wird Asbest in Gebäuden mit Baujahr nach 31.10.1993 ausgeschlossen: Bei diesen “kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist.”

Ob diese Änderungen im weiteren Verlauf unverändert vom Bundeskabinett beschlossen werden und schließlich Eingang in die neue Gefahrstoffverordnung finden, ist noch offen.

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.

Praxisleitfaden für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern

Deutschland hat sich im Rahmen des Klimaschutzgesetzes verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein. Der Gebäudesektor spielt dabei eine wichtige Rolle, da hier rund 40 % der Gesamtenergie verbraucht werden. Um diese Ziele zu erreichen, muss die Energieeffizienz der Gebäude verbessert, die Energieträger schrittweise klimaneutral und sukzessive mehr erneuerbare Energien eingesetzt werden. Denn immer noch werden rund 80 % der 24 Millionen installierten Wärmeerzeuger fossil mit Gas, Öl oder Kohle beheizt. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde der Rahmen gesetzt für das Heizen mit Strom aus erneuerbaren Energien statt Kohle, Erdöl oder -gas, um die Gebäude in Deutschland auf den Pfad der Klimaneutralität zu bringen. In Neubaugebieten muss ab dem 01.01.2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen, für Bestandsgebäude etwas später. In Ein- und Zweifamilienhäusern übernehmen Wärmepumpen zunehmend sowohl im Bestand als auch in Neubauten die Wärmeversorgung anstelle fossil betriebener Heizungsanlagen. Zur Erreichung der Klimaschutzziele spielen Wärmepumpen eine entscheidende Rolle. Insbesondere die Potenziale für den Einsatz von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern sind enorm und müssen nun verstärkt gehoben werden.

Es ist eine der großen Herausforderungen, grundlegende Empfehlungen und Standards für den Einsatz von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern zu definieren. Für Ein- und Zweifamilienhäuser im Bestand gibt es jahrelange Erfahrungen, viel Know-how und erprobte Einbaukonzepte. In Mehrfamilienhäusern sind die Herausforderungen immens, z. B. beim Ersatz von dezentralen Gasetagenheizungen und für die Trinkwarmwasserversorgung. Lösungen, an denen sich die Wohnungswirtschaft, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Besitzerinnen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern orientieren können, gibt es nicht in vergleichbarer Breite.

In der Wohnungswirtschaft, der Forschung sowie aufseiten der Wärmepumpenhersteller ist heute bereits einiges an Wissen zur Integration der Wärmepumpentechnologie in Mehrfamilienhäusern vorhanden. Was derzeit jedoch noch fehlt, ist eine umfassende Vernetzung der Akteure, die Multiplikation von Wissen sowie die Weiterentwicklung von Lösungen, um die Technologie zu einem zentralen Bestandteil der zukünftigen Wärmeversorgung in Mehrfamilienhäusern zu machen.

Um diese Lücken aus unterschiedlichen Perspektiven zu schließen und grundlegende Empfehlungen für den Einbau von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäuser zu definieren, aufzubereiten und zu multiplizieren, haben sich zur Erstellung des vorliegenden Praxisleitfadens verschiedene Akteure zusammengeschlossen. Das Fraunhofer ISE bringt seine Forschungsexpertise als größtes Solarforschungsinstitut Europas und über 20 Jahre Forschung und Entwicklung von Wärmepumpensystemen ein, während der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) die Interessen der Wärmepumpenwirtschaft vertritt. Der Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) integriert seine Perspektive auf die spezifischen Herausforderungen an die Wohnungswirtschaft in den Praxisleitfaden. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) trägt im Rahmen des Gebäudeforums klimaneutral ihre fachliche Expertise bei der inhaltlichen Konzeption, Erstellung und kommunikativen Umsetzung bei.

Das Gebäudeforum klimaneutral hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit Netzwerkpartnern und den Umsetzenden vor Ort die Transformation zum klimaneutralen Gebäudebestand zu gestalten. Dazu werden Lösungen entwickelt, Fachwissen durch qualitativ-hochwertige Informationsformate bereitgestellt und Beispiele mit Vorbildfunktion multipliziert.

Der Praxisleitfaden wird im Rahmen des Gebäudeforums klimaneutral vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Leitfaden zum Download

Bundesregierung: Informationsschreiben GEG-Regelung zum Heizungseinbau

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten sind. Dazu gibt es ein Informationsschreiben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen.

Download Infoschreiben

GdW-Update über aktuelle Gesetze und Richtlinien aus dem Bereich Energie und Klimaschutz

Ende 2023 haben wir Ihnen eine GdW-Information über neue Bundesgesetze aus dem Bereich Energie und Klimaschutz zur Verfügung gestellt.

Mit einem neuen Rundschreiben informiert der GdW nun über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Energie- und Klimaregelwerke sowie über die Entwicklung der Förderung in diesem Bereich.

Das Rundschreiben nimmt konkret Bezug zu folgenden Regelwerken:

  • Gebäudeenergiegesetz GEG
  • Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude– Einzelmaßnahmen BEG EM
  • Wärmeplanungsgesetz WPG
  • Bundes-Klimaanpassungsgesetz KAnG
  • Energieeffizienzgesetz EnEfG
  • Netzdienliche Steuerung von Wärmepumpen, Ladepunkten und Stromspeichern
  • Solarpaket 1

Das vollständige Rundschreiben finden Sie hier:

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