Die Europäische Kommission hat am 1. Juli 2026 eine seit längerem angekündigte Konsultation zum sogenannten „Vereinfachungspaket zum Wohnraum“ gestartet. Erklärtes Ziel der Kommissions-Initiative ist es, Vereinfachungen europäischer Vorschriften vorzunehmen, die zur Beschleunigung von Wohnungsbau, Sanierung und Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums beitragen können. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in ein für das zweite Quartal 2027 geplantes europäisches Vereinfachungspaket einfließen.
Betrachtet werden können alle Phasen der Wohnungsentwicklung: Beschaffung, Finanzierung und Besteuerung, Planung, Flächennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfall, Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz und Gebäudeleistung, Bauprodukte und technische Normen, sowie Arbeit und Qualifikationen.
Der VdW Bayern hat sich an der Konsultation beteiligt und dabei zu folgenden EU-Rechtsvorschriften Stellung genommen:
- Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO)
- EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD)
- EU-Vergaberichtlinien
- Kapitaladäquanzverordnung und Eigenkapitalrichtlinie
- EU-Taxonomie
- ATAD-Richtlinie
- Kundenanlagen
Insbesondere den Regelungen der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) haben weitreichende Auswirkungen auf Bau- und Modernisierungsprojekt der Wohnungsunternehmen und der Kommunen. VdW Bayern und GdW treten hier gemeinsam für wichtige Nachbesserungen im Sinne des bezahlbaren Wohnens und Bauens ein.
In der vergangenen Woche hat auch der Deutsche Städtetag seine Mitglieder gebeten, Hinweise und Praxisbeispiele für eine Stellungnahme zum geplanten Vereinfachungspaket einzureichen. Es ist daher möglich, dass (kommunale) Wohnungsunternehmen von ihren Städten um entsprechende Beiträge gebeten werden. Gerne kann den Kommunen die Stellungnahme des VdW Bayern – auch proaktiv – zur Verfügung gestellt werden. Wir haben die Stellungnahme darüber hinaus auch an den bayerischen Städtetag übersandt.
Download Stellungnahme
