Statement zur Pressemitteilung „Wohnraumförderung neu aufgestellt“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 22.07.2026

Das Bayerische Bauministerium hat heute den Start des Jahresprogramms 2027 und die neue Wohnraumförderung vorgestellt. Die Verbändeanhörung läuft hier noch bis zum 27. Juli.

Aus Sicht der Wohnungswirtschafft gibt es bei einigen zentralen Punkten noch Änderungsbedarf. Der VdW Bayern sieht Nachbesserungsbedarf vor allem bei der jetzt einheitlichen Laufzeit der Sozialbindungen von 35 Jahren, beim Wegfall der Förderung für einfaches Bauen und bei der weiterhin gestreckten Auszahlung der Fördermittel. Positiv bewertet der VdW Bayern den Abbau technischer Vorgaben, mehr Flexibilität bei der Barrierefreiheit sowie die Öffnung des Kommunalprogramms KommWFP für kommunale Wohnungsunternehmen.

Bei den folgenden Punkten der neuen Wohnraumförderung fordert der VdW Bayern Verbesserungen für die Wohnungswirtschaft:

Laufzeiten der Sozialbindung

Der Richtlinienentwurf sieht künftig im Standardprogramm nur noch eine einheitliche Bindungsdauer von 35 Jahren vor. Der VdW Bayern kritisiert, dass damit die bisher häufig gewählten längeren Laufzeiten von 40 oder 55 Jahren entfallen. Gerade sozial orientierte Wohnungsunternehmen setzen auf langfristige Bindungen – von denen auch Mieterinnen und Mieter profitieren. Für die Wohnungswirtschaft erleichtern längere Bindungs- und Tilgungsfristen die Finanzierung und ermöglichen höhere Investitionen in neue Projekte. Der Verband fordert deshalb eine Wahlmöglichkeit für längere Bindungsdauern.

Wegfall der Förderung für „Einfaches Bauen“

Der ursprünglich vorgesehene Förderbaustein für „Einfaches Bauen“ wurde aus dem Entwurf gestrichen. Aus Sicht des VdW Bayern entfällt damit ein wichtiger Anreiz, kostengünstige und innovative Baukonzepte umzusetzen. Gerade solange der Gebäudetyp-e noch nicht rechtssicher verankert ist, hätte dieser Förderbaustein dazu beitragen können, einfacheres und damit bezahlbareres Bauen gezielt zu unterstützen.

Gestreckte Auszahlung der Fördermittel

Fördermittel sollen weiterhin nicht nach Baufortschritt, sondern nur noch über mehrere Jahre ausgezahlt werden. Das erhöht den Bedarf an teuren Zwischenfinanzierungen und verteuert insbesondere für kleinere Wohnungsunternehmen und neu gegründete Genossenschaften den Wohnungsbau. Im schlimmsten Fall können Projekte an der Finanzierung scheitern.

Verbandsdirektor Hans Maier:

„Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ist ein verlässlicher Partner des Freistaats. Unsere Mitgliedsunternehmen schaffen bezahlbaren Wohnraum und halten ihn auch nach dem Auslaufen der Sozialbindungen dauerhaft im Bestand. Die Wohnraumförderung sollte genau dieses Geschäftsmodell stärken. Bayern braucht nicht jedes Jahr Änderungen, sondern eine Förderung, die Investitionen planbar macht und Vertrauen schafft. Der Wohnungsmarkt kann sich weitere Unsicherheit nicht leisten.“